Stellungnahme - 2020/AN/0719-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Menschen, die Leistungen der sozialen Daseinsvorsorge in Anspruch nehmen, ist positiv zu bewerten und durchaus vorstellbar.

 

Inwieweit man der bundesweiten Forderungen im Rahmen einer Reform des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) zur Schaffung von Ombudsstellen, in denen nicht nur das Recht der Eltern, sondern insbesondere auch das Beteiligungsrecht der Kinder zum Ausdruck kommen, gerecht wird, ist zu prüfen.

 

Die Schaffung einer unabhängigen Eltern-Beschwerdestelle nur für dieses eine Sachthema wird seitens der Verwaltung vor allem mit Blick auf die Ressourcenauslastung jedoch nicht empfohlen. Vielmehr sollte eine Beschwerdestelle nicht exklusiv die Leistungen der Kindertagesförderung beinhalten, sondern für alle Rechtskreise der Verwaltung und somit auch für die Themenfelder des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl tätig sein.

Vorhandene personelle Ressourcen wären also zu nutzen.

 

Das Ziel dieser neu zu schaffenden unabhängigen Beschwerdestelle soll für Erziehungsberechtigte, deren Kinder in Einrichtungen der Kindertagesförderung, die Möglichkeit eröffnen, Beschwerden nicht mehr ausschließlich im Amt für Jugend, Soziales und Asyl vorzutragen, sondern an anderer Stelle innerhalb der Kernverwaltung.

 

Dem für die Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen im Kinder- und Jugendbereich zuständigen Amt für Jugend, Soziales und Asyl wird letztlich latentes Misstrauen entgegengebracht; die vorgetragenen „… Hemmungen und Interessenkonflikte …“ können nur schwer nachvollzogen werden.

 


Grundsätzlich besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich unter anderem an den Oberbürgermeister mit Hinweisen und Beschwerden jeglicher Art zu wenden; für die Bearbeitung ist im Büro des Oberbürgermeisters ein Beschwerdemanagement eingerichtet worden.

 

Diese vorhandene Beschwerdestelle steht also auch Eltern, deren Kinder in Einrichtungen der Kindertagesförderung unter Verantwortung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stehen, als Anlaufstelle zur Verfügung.

 

Dabei sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Bearbeitung von Beschwerden, welche beim Oberbürgermeister eingehen, in der Regel unter Zuhilfenahme von Zuarbeiten aus den Fachbereichen dann final im Beschwerdemanagement beantwortet wird.

 

Ergänzend sei erwähnt, dass bereits heute im Amt für Jugend, Soziales und Asyl jede Beschwerde, Petition etc. aufgrund ihrer grundrechtsrelevanz sehr ernst genommen wird. Im Amt für Jugend, Soziales und Asyl erfolgt daher eine entsprechend prioritäre Bearbeitung mit dem Ziel, innerhalb von maximal 5 Tagen eine Rückmeldung an die Bürgerinnen und Bürger zu geben.

 

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