Beschlussvorlage - 2020/BV/0750

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschluss Nr. 2018/BV/4203 wird mit folgender Ergänzung geändert (Ergänzung unterstrichen):

Für den Stadtteil Rostock Lichtenhagen sind, beginnend ab dem Programmjahr 2019, Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch zu stellen. Die Grenzen des Fördergebiets Lichtenhagen werden gemäß § 171e (3) BauGB und entsprechend der Anlage „Grenzen Fördergebiet Lichtenhagen“ festgelegt.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V  

 

bereits gefasste Beschlüsse:

- Beschl.-Nr. 2018/BV/4203 - Aufnahme des Stadtteils Rostock Lichtenhagen in die
  Städtebauförderung des Bundes und des Landes beginnend mit dem Programmjahr 2019
  und Abgrenzung des dafür erforderlichen Fördergebiets (siehe „Grenzen Fördergebiet
  Lichtenhagen)

Sachverhalt:

 

Mit Hilfe der Städtebauförderprogramme werden städtebauliche und funktionelle Missstände in abgegrenzten Fördergebieten (städtebauliche Gesamtmaßnahmen) mit dem Ziel beseitigt, Entwicklungsdefizite abzubauen und die Lebensbedingungen allgemein zu verbessern.

 

Mit Beschluss Nr. 2017/BV/3347 hat die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die
3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) beschlossen. Im Ergebnis dieser 3. Fortschreibung wurde der Stadtteil Lichtenhagen in die höchste Kategorie „Gebietstyp I“ als Stadtumbaugebiet mit Handlungsbedarf eingestuft.

 

Errichtet zwischen 1972 und 1976 war der Rostocker Plattenbau-Stadtteil nach Lütten-Klein und Evershagen das dritte Neubaugebiet im Nordwesten der Stadt. Das städtebauliche Bild des Stadtteils wird nach fast 50 Jahren durch verschlissene öffentliche Straßen, Rad- und Gehwege geprägt, die den heutigen Nutzungsanforderungen z. B. an Barrierefreiheit nicht mehr genügen. Durchgangsverkehre durch den Stadtteil müssen mit dem Ausbau der Mecklenburger Allee zudem neu geordnet werden. Die Sanierung des Lichtenhäger Brinks als dem gestaltprägenden Grünbereich des Stadtteils ist abzuschließen.

 

Für das Wohngebiet wichtige soziale Infrastruktureinrichtungen wie Schulen und Horteinrichtungen einschließlich Freiflächen müssen noch saniert werden.

 

Rund 40% der Haushalte im Stadtbereich Lichtenhagen beziehen soziale Transferleistungen. Das ist zusammen mit Toitenwinkel der dritthöchste Wert im Vergleich der 21 Stadtbereiche Rostocks. Auch dieser Entwicklung ist mit der Ausweisung als Fördergebiet und Aufnahme in die Städtebauförderung gegenzusteuern.

 

Auf Grund der Prüfung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V in Abstimmung mit dem Bundesbauministerium ist der bisher gefasste Beschluss (2018/BV/4203) zur Festlegung der Fördergebietsgrenze Lichtenhagen nicht ausreichend. Entsprechend Artikel 4 (4) der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2019 (VV StBauFö) ist ein Beschluss mit dem Zusatz des § 171e (3) BauGB erforderlich.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung erfolgt mit den zur Verfügung stehenden Städtebaufördermitteln für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Fördergebiet Lichtenhagen, insbesondere den Zuschüssen von Bund und Land und den dazu bereitzustellenden Eigenanteilen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.02.2020 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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27.02.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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03.03.2020 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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04.03.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen