Antrag - 2020/AN/0718

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der  Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. einen externen Experten für Kinder- und Jugendschutz mit folgenden Aufgaben einzusetzen:
  • Analyse des Verwaltungshandelns
  • Analyse der Arbeits- und Ablauforganisation
  • Analyse der Personalausstattung
  • Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen

    im Bereich Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der umfassenden Wahrung des 

    Kindeswohls.

 

  1. dem Jugendhilfeausschuss einen von diesem externen Experten gefertigten Bericht schnellstmöglich vorzulegen
     
  2. dem Jugendhilfeausschuss die Beauftragung zum Beschluss vorzulegen.

 

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Sachverhalt:

 

Angesichts aktueller Ereignisse erscheint es geboten, einen unabhängigen Experten zu beauftragen, der die Vorgehensweise des öffentlichen Jugendhilfeträgers analysiert und optimiert.

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Finanzielle Auswirkungen: keine

keine

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Beschlüsse

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04.02.2020 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

Der  Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1.              einen externen Experten für Kinder- und Jugendschutz mit folgenden Aufgaben einzusetzen:

·              Analyse des Verwaltungshandelns

·              Analyse der Arbeits- und Ablauforganisation

·              Analyse der Personalausstattung

·              Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen

    im Bereich Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der umfassenden Wahrung des 

    Kindeswohls.

 

2.              dem Jugendhilfeausschuss einen von diesem externen Experten gefertigten Bericht schnellstmöglich vorzulegen

 

3.              dem Jugendhilfeausschuss die Beauftragung zum Beschluss vorzulegen.

 

 

 

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26.05.2020 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

Der  Oberbürgermeister wird beauftragt,

1.              einen externen Experten für Kinder- und Jugendschutz mit folgenden Aufgaben einzusetzen:

·              Analyse des Verwaltungshandelns

·              Analyse der Arbeits- und Ablauforganisation

·              Analyse der Personalausstattung

·              Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen

    im Bereich Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der umfassenden Wahrung des 

    Kindeswohls.

 

2.              dem Jugendhilfeausschuss einen von diesem externen Experten gefertigten Bericht schnellstmöglich vorzulegen

 

3.              dem Jugendhilfeausschuss die Beauftragung zum Beschluss vorzulegen.

 

 

Vertagt!

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23.06.2020 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt