Beschlussvorlage - 2020/BV/0712
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2020 / 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.06.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Vorberatung
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Feb 18, 2020
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Mar 17, 2020
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●
Geplant
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Vorberatung
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Feb 18, 2020
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Mar 17, 2020
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●
Geplant
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Personalausschuss
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Vorberatung
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Feb 18, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Vorberatung
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Feb 19, 2020
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●
Geplant
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Ortsbeirat Biestow (13)
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Vorberatung
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Mar 18, 2020
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Vorberatung
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Feb 19, 2020
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●
Geplant
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Vorberatung
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Feb 20, 2020
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Mar 19, 2020
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●
Gestoppt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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●
Geplant
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Liegenschafts- und Vergabeausschuss
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Vorberatung
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Feb 20, 2020
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Mar 19, 2020
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●
Geplant
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Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
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Vorberatung
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Feb 25, 2020
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Mar 31, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Vorberatung
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Feb 25, 2020
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●
Geplant
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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Feb 26, 2020
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Mar 25, 2020
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●
Gestoppt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Feb 26, 2020
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●
Gestoppt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Mar 12, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Vorberatung
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Mar 3, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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Feb 4, 2020
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Mar 3, 2020
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●
Gestoppt
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Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)
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Vorberatung
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Mar 3, 2020
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●
Gestoppt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Mar 3, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Lütten Klein (5)
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Vorberatung
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Mar 5, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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Mar 5, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Vorberatung
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Feb 6, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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Mar 10, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Vorberatung
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Mar 10, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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Vorberatung
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Mar 10, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Vorberatung
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Mar 10, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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Mar 11, 2020
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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Mar 17, 2020
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●
Geplant
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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Feb 5, 2020
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●
Gestoppt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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●
Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Feb 20, 2020
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Mar 19, 2020
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●
Geplant
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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Mar 19, 2020
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●
Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 29, 2020
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. 8 und § 45 KV M-V
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzungen 2020 und 2021 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden zur Beschlussfassung gestellt.
Gemäß §§ 45 ff. KV M-V ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Möglichkeit eines Doppelhaushaltes, unter getrennter Darstellung der Haushaltsjahre, wird genutzt.
Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Die gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes sind beigefügt.
Band I Haushaltssatzung
Ergebnis- und Finanzhaushalt insgesamt
Übersicht über die produktbezogenen Finanzdaten nach Produktgruppen
Investitionsprogramm
Deckungskreise
Band II Vorbericht
Band III Übersicht über die Teilhaushalte
Band IV Städtebauliches Sondervermögen
Band V Wirtschaftspläne der Eigen- und Beteiligungsgesellschaft und der Eigenbetriebe
Band VI Testierte Jahresabschlüsse der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und der Eigenbetriebe
Band VII Stellenplanentwurf der Stadtverwaltung
Band VIII Stellenplanentwurf der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und der Eigenbetriebe
Die bis zur Beschlussfassung bekanntwerdenden haushaltsverbessernden bzw. neutralen Veränderungen werden zugelassen und im Rahmen einer Änderungsliste der Verwaltung zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021 eingereicht.
Mit Beginn des Jahres 2020 weist die vorläufige Finanzrechnung 2019 einen positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 27,6 Mio. EUR aus. Es konnten die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung der Investitionskredite in Höhe von 9,4 Mio. EUR vollständig erwirtschaftet werden. Darüber hinaus konnte das Ergebnis zum Ausgleich des negativ vorgetragenen Saldos in Höhe von 1,7 Mio. EUR beitragen, so dass im Jahr 2019 der vollständige Ausgleich des Haushaltes erreicht wurde. Die Maßgabe der Konsolidierungsvereinbarung, welche mit dem Land geschlossen wurde, konnte eingehalten werden.
Damit waren die Planungen des Doppelhaushaltes 2020/2021 erstmalig unabhängig von der Berücksichtigung des Ausgleichs von Altfehlbeträgen aus Vorjahren. Die Planung orientiert sich somit an der Einhaltung des Grundsatzes gem. § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik MV, Ausgleich des Ergebnis- und Finanzhaushaltes.
Zu den mit der Informationsvorlage zur Kenntnis gegeben Eckwerte der Verwaltungs- und Investitionstätigkeit ergeben sich keine wesentlichen Abweichungen zu den Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen. Die inhaltlichen Aussagen aus der Informationsvorlage zu den Eckwerten für den Entwurf des Doppelhaushaltes 2020/2021 (2019/IV/0581) werden hiermit erläutert bzw. ergänzt. Auf eine Wiederholung soll verzichtet werden.
Die wesentlichen Abweichungen zu den Haushaltsvorjahren ergeben sich aus nachfolgenden Punkten:
- Novellierung des FAG M-V
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhält im Haushaltsjahr 2020 rund 22,0 Mio. EUR mehr als im Vorjahr 2019 an Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich.
Die Mehreinnahmen setzen sich dabei aus der neu eingeführten Infrastrukturpauschale in Höhe von. 11,3 Mio. EUR (welche vollständig zur Finanzierung investiver Vorhaben eingesetzt wird), aus dem Anstieg der Schlüsselzuweisungen in Höhe von 8,7 Mio. EUR sowie dem Anstieg der Zuweisungen für die Aufgabenwahrnehmung des übertragenen Wirkungskreises i. H. v. 2,0 Mio. EUR zusammen. Der deutliche Anstieg der Schlüsselzuweisung ist neben der Erhöhung der Finanzausgleichsmasse insgesamt vor allem auf die Auflösung der bis 2019 bestehenden Vorwegabzüge für übergemeindliche Aufgaben, ÖPNV sowie die Überführung des Familienleistungsausgleichs in die Schlüsselzuweisungen zurückzuführen.
- Soziale Sicherung
Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen, als auch die 7. Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) sowie die neuen Regelungen zum Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Mütter und Väter führen zu erheblichen Leistungsausweitungen, die zu erheblichen Mehrbelastungen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock führen. Mit dem neuen KiföG M-V wurde festgeschrieben, dass die Elternbeiträge ab dem Jahr 2020 entfallen. Durch die HRO ist dieser Entgeltanteil zusätzlich zu finanzieren und wurde erstmalig im städtischen Haushalt veranschlagt. Darüber hinaus sind weitere Mehrbedarfe durch Entgelterhöhungen (u. a. Tarifsteigerungen Personal) sowie erhöhte Kinderzahlen begründet.
Des Weiteren sind im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) massive Leistungserweiterungen, verbunden mit erheblichen Kostensteigerungen, zu erwarten. Ebenso werden spürbare Steigerungen bei der Hilfe zur Pflege erwartet, weil die Umsetzung der Tarifanpassungen zu steigenden Platzkosten in den stationären Einrichtungen führt.
Unter Berücksichtigung der Anwendung des Konnexitätsprinzips wurde die vollständige Refinanzierung dieser Leistungen durch das Land M-V berücksichtigt, was jedoch nach den bisherigen Verhandlungen als Risiko dargestellt wurde.
- Personalbereich
Grundlegende Erhöhungen im Bereich der Personalaufwendungen/-auszahlungen resultieren aus veränderten Grundlagen. Dies betrifft die Änderung der Entgeltordnung und Entschädigungsverordnung, Tarifsteigerungen und Besoldungserhöhungen sowie die Anpassung der Jahressonderzahlungen. Darüber hinaus erhöhen Stellenzuführungen den Mehrbedarf im Deckungskreis Personal.
- Schülerticket
Der mit Nr. 2019/BV/4292 gefasste Beschluss der Bürgerschaft zur Einführung des kostenlosen Schülertickets führt zu finanziellen Mehrbelastungen.
Verwaltungstätigkeit:
Unter Einbeziehung des mittelfristigen Finanzplanes stellt sich die Planung der Verwaltungstätigkeit im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt dar.
- in EUR -
Im Vergleich zum Finanzhaushalt fällt das ordentliche Ergebnis in der Verwaltungstätigkeit über den gesamten Planzeitraum geringer aus, da im Ergebnishaushalt zahlungsunwirksame Geschäftsvorfälle enthalten sind, z.B. Abschreibungen und Auflösung von Sonderposten.
Investitionstätigkeit:
Unter Berücksichtigung der Reste aus Vorjahren wurden Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Jahr 2019 in Höhe von 106,9 Mio. EUR veranschlagt. Da einige Investitionsmaßnahmen nicht wie geplant realisiert werden konnten, werden Minderauszahlungen im Umfang von 40,6 Mio. EUR erwartet.
- in EUR -
Hintergrund für den erheblichen Anstieg der Auszahlungen ist der Abbau des Investitionsstaus, die Umsetzung einer Vielzahl von größeren Baumaßnahmen als auch die BUGA. Vor allem in Anbetracht der Großprojekte stehen erhöhte zweckgebundene Zuweisungen /Zuschüsse als Einzahlungen den geplanten investiven Auszahlungen gegenüber. Dennoch ist ein nicht unerheblicher Anteil an investiven Auszahlungen durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu tragen. Dieser kann teilweise aus den investiv verwendeten Schlüsselzuweisungen als auch über die Einzahlungen aus Straßenausbaubeiträgen und Verkaufserlösen kompensiert werden. Der darüber hinaus gehende Bedarf ist über die Kreditaufnahme zu decken.
Die ab dem Jahr 2021 annährend verdreifachte Kreditermächtigung gegenüber dem Jahr 2020, welche sich über den Finanzplanzeitraum weiter erhöht, begründet sich einerseits aus den rückläufigen Verkaufserlösen, unter Bezugnahme des Beschlusses Grundstücksverwertung: Grundsatz Erbbaurecht vor Veräußerung. Andererseits aus den gestiegenen Bedarfen für investive Auszahlungen, denen keine zweckgebundenen Einzahlungen in Größenordnung gegenüberstehen.
Der sich aus den neu geplanten Kreditaufnahmen ergebende Schuldenstand für investive Kredite stellt sich grafisch wie folgt dar:
Die positive Liquiditätsentwicklung der Haushaltsvorjahre ermöglicht es, seit 2018 in Gänze auf die Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu verzichten.
Dieser Trend wird auch für die Jahre 2020 und 2021 sowie den Finanzplanzeitraum als realistisch betrachtet. Dennoch werden zur Überbrückung von unterjährigen kurzfristigen Liquiditätsengpässen mit der Haushaltssatzung 2020/2021 jeweils ein Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 30,0 Mio. EUR festgesetzt.
Planansätze im Kernhaushalt für das Städtebauliche Sondervermögen
Für das Städtebauliche Sondervermögen wurden die Planansätze wie folgt in den Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eingestellt:
- in Mio. EUR -
Ergebnishaushalt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023
|
Erträge Verwaltungstätigkeit | 0,01 | 0,01 | 0,01 | 0,01 |
Aufwand Verwaltungstätigkeit | 1,51 | 1,44 | 1,29 | 1,08 |
Saldo Verwaltungstätigkeit | ./. 1,5 | ./. 1,43 | ./. 1,28 | ./. 1,07 |
- in Mio. EUR -
Finanzhaushalt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023
|
Einzahlungen Verwaltungstätigkeit | 0,01 | 0,01 | 0,01 | 0,01 |
Auszahlungen Verwaltungstätigkeit | 1,51 | 1,44 | 1,29 | 1,08 |
Saldo Verwaltungstätigkeit | ./. 1,5 | ./. 1,43 | ./. 1,28 | ./. 1,07 |
| ||||
Investive Auszahlungen | 8,89 | 8,03 | 11,78 | 8,89 |
wesentliche Produkte
Entsprechend § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik sind in jedem Teilhaushalt die wesentlichen Produkte zu beschreiben.
Dabei sind Ziele und Kennzahlen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes zu benennen. Wesentliche Produkte können Produkte sein, die von strategischer Bedeutung sind und auch vom finanziellen Umfang her als besonders steuerungsrelevant angesehen werden.
Bei der Auswahl und der Festlegung von wesentlichen Produkten wurden sowohl geänderte Zielvorgaben der Politik, als auch Erkenntnisse über die Entwicklung der strategischen Bedeutung einzelner Produkte berücksichtigt. Insgesamt wurden 28 Produkte als wesentlich bestimmt.
Gegenüber dem Jahr 2018 werden als Abstimmungsergebnis von der Verwaltung folgende Änderungen vorgenommen:
Durch das Bundesteilhabegesetz wird die Eingliederungshilfe deutlich umstrukturiert und verändert. Zum 1.1.2020 wurde die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst und als eigenständiges Leistungsrecht ins SGB IX als Teil 2 übernommen. Das somit ab 2020/2021 neu eingeführte Produkt 31401 „Eingliederungshilfe nach Teil 2 SGB IX“, welches die besonderen Leistungen für Menschen mit Behinderung abbildet, soll ein wesentliches Produkt sein.
Durch den Wechsel ergibt sich für das Produkt 31103 „Eingliederungshilfen für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII)“ ein geringeres Haushaltsvolumen, so dass eine Umwandlung in ein sonstiges Produkt vorgeschlagen wird.
Folgende ehemals wesentliche Produkte sollen künftig als sonstige Produkte geführt werden:
- 11402 Liegenschaften
- 31103 Eingliederungshilfen für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII)
Für den Doppelhaushalt 2020/2021 wird für das Produkt 11402 „Liegenschaften“ eine Umwandlung in ein sonstiges Produkt empfohlen, da durch den Bürgerschaftsbeschluss 2018/AN/4078 Grundstücke im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Falle ihrer Verwertung, soweit rechtlich zulässig, ab 2020 nicht mehr veräußert, sondern in Erbbaurecht vergeben werden sollen.
Ausblick auf die mittelfristige Finanzplanung
Auch in der mittelfristigen Finanzplanung werden positive Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit ausgewiesen, die zur Deckung der Zahlungen der Tilgung von Investitionskrediten ausreichen. Darüber hinaus werden keine Überschüsse generiert.
Bei den Salden der investiven Ein- und Auszahlungen ist auf Grund der Erfahrungen der vergangenen Planjahre davon auszugehen, dass im Rahmen der Haushaltsaufstellungen in den Folgejahren weitere bzw. geänderte Investitionsbedarfe zu berücksichtigen sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Finanzhaushalt weist einen positiven jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von 10,8 Mio. EUR in 2020 und 11,6 Mio. EUR in 2021 aus, die vollständig zur Deckung der planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Der Ergebnishaushalt weist ein positives Jahresergebnis von 1,6 Mio. EUR in 2020 und ein negatives Ergebnis von -3,3 Mio. EUR in 2021 aus. Der Ausgleich 2021 erfolgt
unter der Berücksichtigung des Ergebnisvortrages.
Claus Ruhe Madsen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
7 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
12,1 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
6,7 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
17,7 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
36,6 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
4,4 MB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
11,4 MB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
7,6 MB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
14,5 MB
|
|||
12
|
(wie Dokument)
|
7,2 MB
|
|||
13
|
(wie Dokument)
|
38,5 MB
|
|||
14
|
(wie Dokument)
|
60,4 MB
|
|||
15
|
(wie Dokument)
|
4,3 MB
|
|||
16
|
(wie Dokument)
|
11,4 MB
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Feb 20, 2020 - Finanzausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2020/2021 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis VIII) durch die Bürgerschaft beschlossen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
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|
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Dagegen: |
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| Angenommen |
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Enthaltungen: |
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| Abgelehnt |
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Apr 29, 2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss Nr. 2020/BV/0712 (einschließlich Nachträgen und bestätigten Änderungsanträgen):
Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2020/2021 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis VIII) durch die Bürgerschaft beschlossen.
Anlagen:
- Überarbeitung der Haushaltssatzung 2020/2021 mit Haushaltsplan und
o.g. Anlagen aufgrund der Änderungen/Ergänzungen
werden nach Fertigstellung beigefügt
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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