Beschlussvorlage - 2020/BV/0700

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Erarbeitung von „Standards der stationären Hilfen zur Erziehung“ in einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 78 SGB VIII

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Im Prozess der Erarbeitung und Beschlussfassung der „Standards der ambulanten Hilfen zur Erziehung“ wurde deutlich, dass diese Standards auch für die stationären Hilfen zur Erziehung fachlich geboten sind.

 

Die Planungsgruppe „Hilfen zur Erziehung“ empfahl dem Unterausschuss Jugendhilfe-planung mit Schreiben vom 08.09.2017 (siehe Anlage 1) die Gründung einer AG gemäß § 78 SGB VIII, welche in der Sitzung am 19.9.2017 dem Jugendhilfeausschuss zur Beschluss-fassung empfohlen wurde.

 

In der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vom 24.04.2018 wurde dieses Vorhaben ausgiebig diskutiert und mit Blick auf die personelle Situation im Amt für Jugend, Soziales und Asyl auf ein Jahr ausgesetzt, um sowohl durch die Besetzung der ASD-Leitung als auch der Fachberatung HzE die nötigen personellen Ressourcen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung stellen zu können.

 

In der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vom 12.11.2019 wurde das Thema wieder aufgenommen und das weitere Prozedere abgestimmt. Die Besetzung der AG soll paritätisch aus jeweils sechs Mitarbeiter*innen des öffentlichen und der freien Träger erfolgen.

Der AK „stationäre Hilfen“ hat in einer Abstimmung sechs Kolleg*innen zur Mitarbeit in der AG benannt.

 

Teilnehmer*innen

Träger

Franziska Berthold

GGP mbH

Maren Hess

ASB gGmbH

Anja Kahl

DRK

Christoph Kelz

Hütte e.V.

Holger Krause

JUWO HRO e.V.

Jana Meier

Kolping gGmbH

 

Der öffentliche Träger wird unter Federführung des ASD mit drei Kolleg*innen aus dem Bereich ASD, mit zwei Kolleg*innen aus dem Bereich Finanzen und Controlling und dem Jugendhilfeplaner in der AG vertreten sein.

 

Die Erarbeitung der Standards wird, unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der AG „ambulante Standards HzE“ und der hohen fachlichen und fiskalischen Auswirkungen, mindestens zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.02.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen