Beschlussvorlage - 2020/BV/0685
Grunddaten
- Betreff:
-
Archäologisches Landesmuseum: Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Hergabe eines Investitionskostenzuschusses der Hanse- Universitätsstadt Rostock an das Land Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.01.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beteiligt:
- Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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Feb 6, 2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Feb 20, 2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Feb 25, 2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Feb 27, 2020
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 4, 2020
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Landesregierung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 15 Mio. Euro für den Bau des Archäologischen Landesmuseums in Rostock zu vereinbaren. Der Entwurf der Vereinbarung mit den definierten Rahmenbedingungen ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2018/BV/3460
Sachverhalt:
Mit der zeitnahen städtebaulichen Beplanung des Stadthafens sind die Rahmenbedingungen im Kontext dieser Baumaßnahme schnellstmöglich zu definieren und zu fixieren. Der Neubau des Archäologischen Landesmuseums bedeutet für den Standort Wirtschaftsförderung, Kulturförderung, Wissenschaftliche Reputation und Städtebauliche Aufwertung in Symbiose. Die Kosten dafür übernimmt das Land.
Viele Städte in Mecklenburg-Vorpommern haben sich als Standort für das Archäologische Landesmuseum beworben. Die Landesregierung beabsichtigt den Bau des Archäologischen Landesmuseums in Rostock zu realisieren. Das Museum soll die Archäologische Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns erzählen und ein touristischer Hotspot werden.
Aus diesem Grunde soll der Standort so gewählt werden, dass er touristischen Ansprüchen entspricht. Ebenso soll der Museumsneubau eine städtebauliche und architektonische Bereicherung für Rostock sein. Nach Abwägung aller Rahmenbedingungen wie Sichtbarkeit, Erreichbarkeit, Zentralität und architektonisch-technische Machbarkeit ist die Standortwahl auf den Stadthafen im Bereich des Christinenhafens gefallen.
Insbesondere mit den Plänen zur Umgestaltung und Erneuerung des Stadthafens ergibt sich eine win-win Situation. Zum einen ist der Standort ideal für eine Kultur- und Wissenschaftseinrichtung mit touristischem Anspruch. Zum anderen kommt diese Einrichtung den Zielen der Stadtentwicklung entgegen, den Stadthafen zu beleben und eine touristische Flaniermeile mit hoher Aufenthaltsqualität am Wasser zu etablieren.
Der Bau wird erst nach Abschluss der Stadthafenumgestaltung beginnen. Die Umgestaltungspläne schließen den zukünftigen Bau jedoch bereits jetzt ein.
Die Landesregierung hat für den Bau 40 Mio. Euro eingeplant und wird das Museum selbst betreiben.
Um das Ziel eines echten architektonischen Highlights und eines über die Landesgrenzen hinaus bekannten Ausstellungskonzeption zu erreichen, besteht das Risiko, dass die von der Landesregierung eingeplanten Mittel nicht ausreichen. Zur Absicherung der architektonischen und inhaltlichen Ansprüche der Hanse-und Universitätsstadt Rostock, ist eine Kostenbeteiligung am Bau des Museums in Höhe von 15 Mio. Euro ein wichtiges Signal an die Landesregierung. Mit der Beteiligung an den Baukosten gehen keine weiteren Verpflichtungen für die Betreibung einher.
Voraussetzung für die Beteiligung Rostocks an den Baukosten ist ein Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 40 Mio. Euro des Landes M-V. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird an der Gestaltung des Neubaus beteiligt, sodass zu jeder Zeit ein aktueller Informationsstand gewährleistet ist.

Feb 6, 2020 - Kulturausschuss - geändert beschlossen
Beschluss mit Änderung:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Landesregierung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 15 Mio. Euro für den Bau des Archäologischen Landesmuseums in Rostock zu vereinbaren. Der Entwurf der Vereinbarung mit den definierten Rahmenbedingungen ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Voraussetzung für die Beteiligung Rostocks an den Baukosten ist ein
Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 40 Mio. Euro des Landes M-V.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 10 |
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Dagegen: | 0 |
| Angenommen mit Änderung | x |
Enthaltungen: | 1 |
| Abgelehnt |
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Feb 20, 2020 - Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Landesregierung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 15 Mio. Euro für den Bau des Archäologischen Landesmuseums in Rostock zu vereinbaren. Der Entwurf der Vereinbarung mit den definierten Rahmenbedingungen ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 9 |
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Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 1 |
| Abgelehnt |
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Feb 25, 2020 - Hauptausschuss - geändert beschlossen
Beschlussempfehlung:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Landesregierung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 15 Mio. Euro für den Bau des Archäologischen Landesmuseums in Rostock zu vereinbaren. Der Entwurf der Vereinbarung mit den definierten Rahmenbedingungen ist der Bürgerschaft
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 12 |
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Dagegen: | - |
| Empfohlen | X |
Enthaltungen: | - |
| Nicht empfohlen |
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Mar 4, 2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Landesregierung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 15 Mio. Euro für den Bau des Archäologischen Landesmuseums in Rostock zu vereinbaren. Der Entwurf der Vereinbarung mit den definierten Rahmenbedingungen ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beschluss Nr. 2020/BV/0685:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Landesregierung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 15 Mio. Euro für den Bau des Archäologischen Landesmuseums in Rostock zu vereinbaren. Der Entwurf der Vereinbarung mit den definierten Rahmenbedingungen ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Voraussetzung für die Beteiligung Rostocks an den Baukosten ist ein
Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 40 Mio. Euro des Landes M-V.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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