Dringlichkeitsantrag - 2020/DA/0683

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Beratungsfolge

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- wieder zurückgezogen am 16.01.2020   03.1/Wo.

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum naturschutzrechtlich frühestmöglichen Beginn der Bauarbeiten zur Herstellung des Geh- und Radweges im Oktober/November 2020 die bereits beauftragten, aber noch nicht begonnenen Fällungen von 120 Bäumen im Küstenwald auszusetzen.

 

Während des Moratoriums bis zum Baubeginn sind Gespräche zwischen Vertretern des Ortsbeirates und dem Amt für Verkehrsanlagen mit dem Ziel zu führen, die Eingriffe in den Küstenwald zu minimieren.

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Begründung der Dringlichkeit:

Laut dem Ortsbeirat vorliegenden Informationen sei der Auftrag zur Fällung der 120 Bäume bereits ausgelöst und solle noch in der 3. Kalenderwoche 2020 durchgeführt werden. Aufgrund der zeitlichen Nähe der Sitzungen der Bürgerschaft und des Ortsbeirates Seebad Warnemünde/Seebad Diedrichshagen, kann die Antragsfrist nur über die Einreichung eines Dringlichkeitsantrages gewahrt werden.

 

Sachverhalt:

Im Bescheid zur Waldumwandlung vom 11. Mai 2017 ordnet die Forstbehörde im Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde in Auflage Nr. 5 an, dass die Waldumwandlung in Form der Fällung von 120 Bäumen erst unmittelbar vor Verwirklichung der Folgenutzung des Baues des Geh- und Radweges erfolgen darf.

Mit einer weiteren Auflage Nr. 8 wurde festgelegt, dass die Bauarbeiten außerhalb der Hauptwanderungszeit von Amphibien durchzuführen sind, also die Bauzeit auf Anfang November bis Mitte Februar zu legen ist.

Fällungen jetzt im Januar/Februar 2020 und damit 9 Monate vor dem zulässigen Baubeginn stellen einen Rechtsverstoß gegen die gesetzliche Vorgabe des Landeswaldgesetzes MV dar, wonach die Waldfunktionen bis unmittelbar vor Beginn der Verwirklichung der Folgenutzung erhalten werden sollen (LwaldG § 15 Abs. 8 Satz 2 & 3).

 

Das gegebene Zeitfenster ist in enger Kooperation des Amtes für Verkehrsanlagen mit Vertretern des Ortsbeirates und interessierten Bürgern zu nutzen, um zu prüfen, ob alle Potenziale zur Minimierung der Eingriffe in den Naturraum ausgeschöpft sind.

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