Beschlussvorlage - 2020/BV/0680
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden und Zuwendungen mit einem Einzelwert von je EUR 100,00 bis EUR 1.000,00 an den Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von insgesamt EUR 14.967,00
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.02.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Feb 25, 2020
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Beschlussvorschriften:
§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung MV
§ 6 Abs. 3 Nr. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
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Sachverhalt:
Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.12.2019 bis 31.12.2019 Spenden und Zuwendungen über insgesamt EUR 14.967,00 mit einem Einzelwert von je EUR 100,00 bis EUR 1.000,00 von verschiedenen Spendern gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.
Nach § 6 Abs. 3 Nr. 5 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Zusammenhang mit § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von EUR 100,00 bis zu EUR 1.000,00 durch den Hauptausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.
Die Gelder sind jeweils mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung beim Klinikum und Hospiz eingegangen. Für die Spender, die bisher um eine Spendenbescheinigung gebeten haben, liegen die Adressdaten vor und die „Erklärung über die Hingabe einer Geldzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung“ ist eingeholt worden.
Die Adressen der weiteren Spender sind derzeit nicht bekannt.
Die Zuwendungen werden durch das Klinikum unmittelbar für die Förderung mildtätiger Zwecke sowie der gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und Förderung des Wohlfahrtswesens gemäß
§ 52 Abs. 2 Nr. 3 und 9 AO verwendet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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194,3 kB
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