Informationsvorlage - 2019/IV/0604

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2017/AN/3048 vom 11. 10. 2017

 

 

Sachverhalt:

 

Aktueller Stand

 

Der Parkplatz in Lütten Klein wurde am 01.01.2017 in einen kostenfreien Park-and-Ride Parkplatz umgewandelt. Die kostenfreie Nutzung entspricht den Zielsetzungen im Mobilitätsplan Zukunft (MOPZ) sowie den Anforderungen des in Bearbeitung befindlichen P+R Konzepts für die Stadt Rostock.

 

Einschränkungen

 

Die öffentliche Nutzung des Parkplatzes ist durch eine Baulast eingeschränkt. Die Verfügbarkeit der Stellflächen war Voraussetzung für die Baugenehmigung der Messehalle und ist für Großveranstaltungen in der Messehalle sowie für Veranstaltungsgenehmigungen der IGA mit mehr als 5000 Besuchern notwendig. Werden die Parkflächen für derartige Veranstaltungen von der inRostock GmbH beansprucht, stehen die Flächen nicht für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung. Die P+R Beschilderung wird dann temporär abgedeckt und über die dynamische Wegweisung (LED Informationstafel) ein Veranstaltungshinweis geschaltet.

 

Erläuterungen

 

Das Grundstück, auf dem sich der Parkplatz befindet, ist Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Parkflächen wurden nach der IGA 2003 zusammen mit zahlreichen anderen Flächen im Umfeld des IGA-Geländes an die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft (RMSG, jetzt inRostock GmbH) zur Nachnutzung übertragen.

 

Nachdem die Parkplätze im MOPZ als Möglichkeit zur Entlastung der Parksituation in Warnemünde konkret benannt wurden, hat das Amt für Verkehrsanlagen einen Änderungsvertrag zum IGA-Nachnutzungsvertrag abgeschlossen, der die Nutzung des Parkplatzes durch die RMSG zum 31.12.2016 beendet. Damit konnte die Stadt ab 01.01.2017 über die Parkflächen verfügen. Die Arbeiten zur Pflege der Flächen und die laufenden finanziellen Verpflichtungen  wurden von den betroffenen Ämtern übernommen.

 

Seit 01.01.2017 ist der Parkplatz als P+R ausgeschildert und wird unter Berücksichtigung der eingetragenen Baulast (Baulasterklärung 02241-07 gem. § 83 Abs. 1 und 2 LBauO M-V) für Park-and-Ride genutzt.

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

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Beschlüsse

Erweitern

16.01.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

22.01.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben