Stellungnahme - 2019/AN/0554-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Betonklötze, verschiedenste Poller und weitere sichtbare physische Schutzmaßnahmen sind fester Bestandteil des aktuellen Sicherheitskonzeptes zum Rostocker Weihnachtsmarkt, eine als Jahrmarkt gem. § 69 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 68 Abs. 2 GewO festgesetzte Veranstaltung.

 

Die Festsetzung einer Veranstaltung kann gemäß der §§ 69 ff. GewO nur erfolgen, wenn im Einzelfall entschieden wurde, dass der Veranstalter für die Sicherheit und Ordnung auf der Veranstaltungsfläche durch das Ergreifen geeigneter Maßnahmen bzw. Erfüllen diverser Auflagen sorgen kann.

 

Aufgrund der örtlichen Lage der Veranstaltung, der Art der Bebauung des Innenstadtbereiches während des Rostocker Weihnachtsmarktes und der erfahrungsgemäß zu erwartenden großen Menge an Besuchern, ist es zwingend notwendig, ein plausibles Sicherheitskonzept zu fordern, welches in Abstimmung zwischen Veranstalter (Großmarkt Rostock GmbH), Polizei, Feuerwehr und einem Sicherheitsdienst erstellt wird.

 

Inhalt dieses Konzeptes müssen konkrete Regelungen bezüglich der Zuständigkeiten für einzelne (Aufgaben-)Bereiche der Veranstaltung sowie präzise Handlungsanweisungen für den Regelbetrieb und den speziellen Ereignisfall sein, um der Schutzaufgabe des Veranstalters sowie der öffentlichen Hand gerecht werden zu können.

 


Die Erforderlichkeit solcher Schutzmaßnahmen sollte, vor allem nach vergangenen tragischen Ereignissen auf anderen Großveranstaltungen weltweit, deutlich geworden sein. Darüber hinaus würde die beantragte Demontage auch der fest installierten Poller zweifellos dazu führen, dass es künftig wieder zu einem vermehrten rechtswidrigen Befahren der Fußgängerbereiche der Rostocker City käme, mit einer entsprechenden täglichen Gefährdung der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer."

 

Die temporären Schutzelemente bilden eine zusätzliche Infrastruktur der Sicherheit bei großen Events. Gästen, Schaustellern, Händlern und weiteren Beteiligten wird durch das Vorhalten diverser Schutzmaßnahmen ein Sicherheitsgefühl vermittelt, das ein unbeschwertes Schlendern im Veranstaltungsbereich ermöglicht.

 

In Anbetracht der im Ereignisfall gefährdeten hohen Rechtsgüter wäre ein Verzicht auf die unkomplizierten, aber wirkungsvollen Betonsperren ein fahrlässiges Verhalten der genehmigenden Behörde.

 

Aus diesen Gründen fordert die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten gemeinsam mit der Polizei und der Feuerwehr ein belastbares und plausibles Sicherheitskonzept vom Veranstalter des Rostocker Weihnachtsmarktes vor Veranstaltungsbeginn ein. Die äußere Sicherung der Veranstaltungsfläche ist dabei ein notwendiger und essentieller Bestandteil des Konzeptes und damit der gemeinsamen Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten.

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Beschlüsse

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04.12.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben