Stellungnahme - 2019/AN/0456-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

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Der vorliegende Antrag wird seitens der Verwaltung als Prüfauftrag interpretiert, ob eine Förderung in Höhe von 75 % zur Neuanschaffung von 39 Straßenbahnen durch das Land M-V, den Bund oder/und die EU erfolgen kann. Bei Gesamtkosten von 122,2 Mio. Euro ist demgemäß eine Förderung von 91,65 Mio. Euro zu prüfen.

 

Die Verwaltung wird hierzu mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (mit Unterstützung der RSAG) das Gespräch suchen. Bislang mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern dazu geführte Gespräche haben noch nicht zu einem positiven Ergebnis geführt. Die im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes durch den Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel werden an die Bundesländer ausgereicht und von ihnen verwaltet. Dazu ist festzustellen, dass einige Bundesländer diese Mittel auch zum Erwerb von Fahrzeugen im ÖPNV an die Kommunen ausreichen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern tut das bislang nicht. Ob geeignete EU-Mittel eingeworben werden könnten, bedarf einer Überprüfung.

 

Allerdings muss an dieser Stelle auch darauf verwiesen werden, dass seitens der RSAG bislang keine Alternativkonzepte vorgelegt worden sind. Ob es gerechtfertigt ist, eine Investition mit dieser Tragweite in den Status Quo vorzunehmen, muss als derzeit unbeantwortet bewertet werden. Es ist nicht ersichtlich, ob in einer in Alternativen betrachtenden Zukunftsstrategie RSAG andere Transportmittel und –szenarien größere Vorteile für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bringen würden.


Insofern wird es für sehr ratsam gehalten, die Entscheidung zur Anschaffung von 39 neuen Straßenbahnen einer vorherigen intensiven Alternativ-Prüfung zu unterziehen und bis dahin zurückzustellen.

 

Gleichzeitig sind weitere – für die nächsten Jahre – relevante Investitionsmaßnahmen (Netzausbau, Angebotserweiterung) hinsichtlich ihrer Finanzierungsbedarfe aufzuzeigen.
 

Im Zuge der FAG-Novelle 2020 ist angedacht, dass die bisherigen Entflechtungsmittel aus dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V über die FAG-Mittel „Zur Förderung des ÖPNV“ an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgereicht werden. Dies betrifft im Wesentlichen Infrastrukturmittel, wie z.B. für die Errichtung von Bushaltestellen. Die Verwaltung plant, eine in diesem Kontext geplante Anhebung der Mittel in Höhe von ca. 500 TEUR jährlich vollständig an die RSAG auszureichen.

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

28.11.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

04.12.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben