Beschlussvorlage - 2019/BV/0549

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Anlage 4 der unter dem 25.09.2019 beschlossenen Hauptsatzung wird durch die hier als Anlage I beigefügte Änderung ersetzt.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§§ 5 Abs. 2, 22 Abs. 3 Ziff. 6 KV M-V sowie EntschVO M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

2019/BV/4492

 

 

Sachverhalt:

 

Die an Mitgliedern stärksten Fraktionen der Bürgerschaft (DIE LINKE.PARTEI, SPD, CDU/UFR, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) haben angeregt, die Regelungen zur Entschädigung von Mitgliedern der Bürgerschaft und ehrenamtlich Tätigen zu erhöhen und zudem von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, jedem Mitglied der Bürgerschaft einen Anspruch auf einen monatlichen Sockelbetrag zuzuerkennen. Von der Erhöhung sind nahezu sämtliche Entschädigungsbeträge umfasst.

Anspruch und Höhe der Entschädigungen sind in der Anlage 4 der Hauptsatzung geregelt. Die mit dieser Vorlage unterbreiten Änderungen berücksichtigen sämtliche von den Fraktionen ausbedungenen, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.

Eine Einführung der Erstattung eines Sockelbetrages erfordert neben einer Auflistung als Tatbestand in der Tabelle auch eine kurze textliche Erläuterung. Eine solche ist unter 1. (1) eingefügt worden.

Die aus diesem Grund dort nötige Änderung wurde zum Anlass genommen, eine systematische Korrektur vorzunehmen, die einer gebotenen ordnerischen Logik folgend für eine bessere Lesbarkeit und ein einfacheres Verständnis der Regelungen sorgt.

Die bislang unter Ziffer 1 verortete erläuternde Regelung eines Anspruches auf sitzungsbezogene Entschädigungen von Ortsbeiratsvorsitzenden, die nicht Mitglied der Bürgerschaft sind, für die Teilnahme an Bürgerschafts- und Ausschusssitzungen, ist in einen eigenen Absatz  verschoben worden. Er folgt hinter der Tabelle, in der dieser Anspruch begründet ist (die Erläuterung ist nunmehr nicht mehr der Begründung des Anspruches vorgelagert).

Mit der Neuschaffung eines gesonderten Absatzes werden die folgenden um eine Ordnungsziffer verschoben.

Die Vorlage berücksichtigt die im Antrag 2019/AN/0471 angeregten Änderungen. Der Beirat für Bürgerbeteiligung ist in die Tabelle aufgenommen, die Doppelung des Seniorenbeirates durch Streichung behoben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Erhöhungen führen zu einer Mehrbelastung von ca. 270 TEUR per anno.

 

Teilhaushalte                            Produkt                             Bezeichnung

 

04                                          11104                                           Bürgerschaft, Ausschüsse und andere Gremien             

03                                          11111                                           Verwaltungsleitung

 

03                                          11112                                           Beauftragte

 

37                                          11137                                          Verwaltung Amt 37

 

50                                          11150                                          Verwaltung Amt für Jugend und Soziales

 

32                                          12202                                          Einwohner- und Meldewesen

 

43                                          27101                                          Volkshochschule

 

61                                          51102                                          Stadtentwicklung und städtebauliche Planung             

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Dec 4, 2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2019/BV/0549:

 

Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Änderung §§ 5 Abs. 1 und 5; 6 Abs. 4 Ziff. 1 und 2 sowie Regelungen
zur Aufwandsentschädigung Anlage 4

 

In der Tabelle des § 5 Abs. 1 wird in der letzten Zeile der ersten Spalte die Bezeichnung des Betriebsausschusses um den Zusatz „Hanse- und Universitätsstadt Rostock" ergänzt.

 

§ 5 Abs. 5. erhält folgende Fassung:

 

Der Betriebsausschussr den „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock" entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes. Art und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.

 

In § 6 Abs. 4 wird in Nummer 1 und 2 der Begriff „Ausgaben" durch die Bezeichnung „Aufwendungen und Auszahlungen" ersetzt.

 

Die Anlage 4 der Hauptsatzung wird durch beigefügte Anlage 1 ersetzt.

 

Anlagen:

- Änderung der Aufwandsentschädigungen,

- Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (wird nach
Fertigstellung beigefügt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt