Beschlussvorlage - 2019/BV/0540
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungsbeschluss für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes Bw 131 im Zuge des Schmarler Damm über die
DB Strecke 6325 von Neustrelitz nach Warnemünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.12.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Vorberatung
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07.01.2020
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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07.01.2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.01.2020
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Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Vorberatung
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14.01.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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15.01.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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16.01.2020
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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22.01.2020
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Erstellung der Planung in allen erforderlichen Leistungsbildern der HOAI für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes Bw 131 in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die Örtliche Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), umweltplanerische Leistungen und die Beauftragung eines statisch konstruktiven Prüfingenieurs.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Der Schmarler Damm ist eine bedeutende Gemeindestraße der Hanse- und Universi-tätsstadt Rostock. Sie bindet die östlich der B103 „An der Stadtautobahn“ liegenden Stadtteile Schmarl, Marienehe und Bramow mit deren ausgeprägten industriellen Nutzung auf kurzem Weg an die B 103 an und dient als wichtige Verbindungsstraße zu den westlich der B 103 gelegenen Stadtteilen.
Das Brückenbauwerk Bw 131 überführt den Schmarler Damm über die S-Bahngleise der elektrifizierten DB Strecke 6325 von Neustrelitz nach Warnemünde.
Beim vorliegenden Bauwerk handelt es sich um eine 2- feldrige Spannbetonkonstruktion mit einer Gesamtlänge von 45,50 m und einer Breite zwischen den Geländern von 14,45 m.
Die Maßnahme „Ersatzneubau des Brückenbauwerkes Bw 131“ wird erforderlich, da das vorhandene, im Jahre 1968 bis 1970 errichtete Brückenbauwerk in Bezug auf Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Verkehrs entspricht:
- Das vorhandene Brückenbauwerk ist derzeit unter sehr hoher Nachweisauslastung und strengen Randbedingungen in die Brückenklasse 30/30 eingestuft.
- Das Befahren mit genehmigungspflichtigem Schwerlastverkehr ist nicht möglich und das zulässige Gesamtgewicht von 44 t gemäß StVZO §34 muss derzeit auf 40 t beschränkt werden.
- Der Überbau weist aufgrund beim Bau verwendeter spannungsrisskorrosions-gefährdeter Spannstähle Defizite in der Standsicherheit auf, die einen zeitnahen Ersatzneubau erforderlich machen.
Derzeit wird der Überbau verstärkt im Rahmen jährlicher Sonderprüfungen überwacht.
Aufgrund der für heutige Anforderungen zu geringen Tragfähigkeitsklasse Punkte 1 und 2 und, im Besonderen, aufgrund der im Punkt 3 benannten Defizite, muss das Bauwerk trotz des augenscheinlich guten Erhaltungszustandes (Note 2,3 nach letzter Bauwerks-Sonderprüfung 2019) vollständig abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden.
Die Einordnung der finanziellen Mittel für die Planung erfolgt im Rahmen der Haushalts-
aufstellung des Amtes für Verkehrsanlagen für die Jahre 2020 ff. und für die Bauausführung für die Jahre 2023 ff.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 66-Haushaltsplanentwurf 2020 - 2023
Produkt: 54101
6654101201700712 – Ersatzneubau Schmarler Damm Bw 131
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2019 HAR | 78532000.09612000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - Planungskosten |
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| 300.000,- |
2021 | 78532000.09612000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - Planungskosten |
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| 100.000,- |
2022 | 78532000.09612000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen -Planungskosten |
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| 500.000,- |