Stellungnahme - 2019/AF/0437-01 (SN)

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Beratungsfolge

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  1. Wie viele Mitarbeiter mit Migrationshintergrund arbeiten in der Stadtverwaltung? Stellen Sie dies bitte nach 1. und 2. Generation in Deutschland lebend dar.

 

Das ist eine Frage, die nicht beantwortet werden kann.

 

Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen:

-         alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der BRD Zugewanderte

-         alle in Deutschland geborenen Ausländer*innen

-         alle in Deutschland Geborenen mit mindestens einem zugewanderten oder als Ausländer*in in Deutschland geborenen Elternteil.

 

Die v. g. Angaben werden von Mitarbeiter*innen innerhalb der Stadtverwaltung Rostock nicht abgefragt und auch nicht abgefragt werden dürfen.

Es ließe sich, vorbehaltlich des Datenschutzes lediglich eine Übersicht erstellen, in welcher anonymisiert Mitarbeiter*innen mit anderer Staatsbürgerschaft als „deutsch“ gelistet sind. Das wäre aber nicht aussagekräftig.

 

 

  1. Gab oder gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Angebote zur interkulturellen Weiterbildung um das nötige Wissen und die Kompetenz und ggf. Fremdsprachenkenntnisse, Kulturwissen sowie ausländerrechtliche Grundkenntnisse zu erfahren? Wenn ja, welche Angebote mit wieviel Teilnehmerinnen und Teilnehmer?

 

Seit 2015 gehören Fremdsprachenkurse zum Fortbildungsportfolio der Stadtverwaltung und sind nach einer Pilotierung im Jahr 2015 jährlich Bestandteil des Allgemeinen Qualifizierungsprogramms der Stadtverwaltung. Es fanden seit 2015 bis 2019 zunächst  Englischkurse für die Niveaustufe A2 und B1 statt.


Dies umfasste 10 Kurse, im Rahmen derer 119 Teilnehmende unterrichtet wurden. Seit 2019 ist außerdem Arabisch im Fortbildungsangebot, wobei hier zunächst 11 Teilnehmende zu verzeichnen sind.

 

Im Allgemeinen Qualifizierungsprogramm 2020/21 finden sich folgende Sprachkurse wieder:

 

- Grundlagenkurs: Arabisch-Handschlag

- Arabisch-Refresher

- Grundlagen Verwaltungsenglisch

- Englisch für den sozialmedizinischen und amtsärztlichen Berufsalltag

- Englisch im Beruf -Einsteigerkurs (Niveau A1)

- Englisch Refresher

 

An weiteren interkulturellen Weiterbildungsangeboten waren in den vergangenen Jahren "Umgang mit Bürgern aus anderen Kulturkreisen" und "Interkulturelle Kompetenzen" mit insgesamt ca. 75 Teilnehmern Gegenstand im Allgemeinen Qualifizierungsprogramm der Stadtverwaltung. Das zweitgenannte Schulungsformat wird auch 2020/21 wieder angeboten.

 

Die Vermittlung der ausländerrechtlichen Kenntnisse ist Gegenstand der laufenden Fachfortbildung im Stadtamt. In diese Schulungen sind regelmäßig alle Fachkräfte, die Ausländerrecht umsetzen, integriert.

 

  1. Wie viele Auszubildende mit Migrationshintergrund gab oder gibt es seit 2015 in der Stadtverwaltung?

 

Seit 2015 waren/sind drei Nachwuchskräfte tätig, bei denen ihr Migrationshintergrund bekannt ist. Im Übrigen sind keine verlässlichen Aussagen dazu zu treffen, da Daten zum Migrationshintergrund bei der Einstellung nicht erfasst werden. Aus den Bewerbungsunterlagen ist dieser zumeist nicht ersichtlich.

 

  1. Gibt es für Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit, sich auf ausgeschriebene Stellen der Verwaltung zu bewerben und mit einem ausländischen Berufsabschluss berücksichtigt zu werden? Wenn nicht, teilen Sie uns bitte die Hinderungsgründe mit.

 

Migranten und Migrantinnen werden im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens/ Bewerbungsverfahrens nicht ausgeschlossen. Sie haben demnach die Möglichkeit, sich auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben, was in der Vergangenheit auch –zwar vereinzelt- vorgekommen ist. Die Abschlüsse müssen dann im Einzelfall geprüft werden. Ggf. muss ein Nachweis der Anerkennung der Ausbildung/ Studium in Deutschland gemäß Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) vorliegen.

 

in Vertretung

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Beschlüsse

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04.12.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben