Stellungnahme - 2019/AN/0466-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Die Präsentation der Sportstätten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf einer Internetplattform ist für den Fachbereich Sportverwaltung bereits seit langem aktuelle Praxis.

 

Mit der Einführung der europaweit angebotenen speziellen Software „Sport-, Schul-, Kultur- und Bürgerhaus- Informationssystem“ (SKUBIS) zur Belegung und zur Vergabe der Sportstätten an die Nutzer im Rahmen der kommunalen Pflichtaufgabe des Sportunterrichts an Schulen und analog gleichermaßen für die Abgabe von Belegungsangeboten an den vereinsgebundenen und vereinsungebundenen Sport konnte die Bearbeitung von Anträgen für Trainings- und Wettkampfzeiten durch die Sportverwaltung deutlich effizienter erfolgen.

 

Dazu können etwaige Antragsteller bereits seit 2013 neben den bewährten Praktiken der Antragstellung und Auswahl der Sportstätten (Adressen mit Zugang Geoport HRO) auch das Internetportal der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Zugang,  Kontaktaufnahme  und Kommunikationsmöglichkeit


zur Sportverwaltung zur Antragsabgabe bzw. Interessenbekundung nutzen.

 

Will man im Sinne der vorliegenden Antragsstellung eine noch größere Transparenz aller aktuellen Belegungszustände (die verwaltungsintern auch jetzt jederzeit eingearbeitet sind) aller Sportstätten auf einem allgemein zugänglichen Internetportal abbilden, bedarf es dazu der Anschaffung und Installation eines käuflich erwerbbaren Moduls einer Internetschnittstelle zum angewendeten Verfahren SKUBIS. Dafür bedarf es neben noch zu ermittelnder Anschaffungskosten auch einer anschließenden Einordnung von Folgekosten.

 

Zudem ist aktuell und unabhängig von der Antragstellung noch im Monat November 2019 eine weitere Schulung von Mitarbeitern zum Programm SKUBIS  beim Programmanbieter fest gebucht. Hier ist unter anderem geplant, die spezifischen Anwendungsmöglichkeiten und Varianten der transparenten Darstellung der Sportstättenbelegung  beim Softwareanbieter und –betreiber zu hinterfragen. Darüber hinaus ist zeitnah ein Erfahrungsaustausch mit Kommunen geplant, die eine solche Internetpräsentation bereits nutzen.

 

Davon unabhängig besteht im Zuge der Festlegungen im Maßnahmeplan einer kürzlich abgeschlossenen Organisationsuntersuchung der Sportverwaltung ein Arbeitsauftrag, bis zum 01.07.2020 zu prüfen, „wie die Sportstättenbelegung mit einem Onlineportal direkte Belegungsfragen und Sportstättenreservierungen ermöglicht“ und dementsprechend noch nutzerfreundlicher präsentiert werden kann.

 

Die Ergebnisse dieser Arbeitsprozesse liefern insofern die Grundlagen für allseitig belastbare Aussagen, im Sinne des vorliegenden Antrages. Zur zeitlichen Koordinierung dieser inhaltsgleichen Arbeitsprozesse empfiehlt sich deshalb die Terminvorgabe im Beschlussvorschlag zur Vorlage eines Umsetzungskonzeptes bis zur Bürgerschaftssitzung im September 2020 vorzusehen.

 

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

 

 

 

 

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Beschlüsse

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04.12.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben