Änderungsantrag - 2019/DA/0457-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.PARTEI)
Sondernutzungssatzung für Elektroroller
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 20.11.2019
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Sitzungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Nov 26, 2019
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Bereit
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Nov 28, 2019
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Gestoppt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Dec 4, 2019
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Sachverhalt:
Der Beschlussvorschlag lautet somit:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
der Bürgerschaft eine Sondernutzungssatzung für die Bereitstellung und das Abstellen von E-Rollern vorzulegen. Sie soll spätestens am 1. April 2020 in Kraft treten.
Nach Information des zuständigen Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern haben Kommunen das Recht, Sondernutzungssatzungen für die Bereitstellung und das Abstellen von
E-Rollern zu erlassen, jedoch nicht für die Nutzung und den Betrieb. Das dafür zuständige Bundesverkehrsministerium arbeitet gerade an rechtlichen Regelungen zur Nutzung und zum Betrieb von E-Rollern. Dankenswerterweise beschäftigt sich die Verwaltung bereits mit der Regelung des E-Roller-Verkehrs. Kritisch sehen wir, dass lediglich freiwillige Vereinbarungen mit E-Roller-Vermietern geplant sind. Wichtig wären verbindliche Regelungen für alle E-Rollerbenutzer, ob kommerziell oder privat.
Eva-Maria Kröger
Fraktionsvorsitzende
