Beschlussvorlage - 2019/BV/0526
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungsbeschluss für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes (Bw 121) im Zuge der Rennbahnallee
über die nicht elektrifizierte DB-Strecke 6921 - Rostock Hbf.-Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.12.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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07.01.2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.01.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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15.01.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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16.01.2020
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Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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16.01.2020
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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22.01.2020
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Erstellung der Planung in allen erforderlichen Leistungsbildern der HOAI für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes Bw 121 in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die Örtliche Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) und die Beauftragung eines statisch konstruktiven Prüfingenieurs.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Die Maßnahme „Ersatzneubau des Brückenbauwerkes Bw 121“ wird erforderlich, da das vorhandene, im Jahre 1930 errichtete Brückenbauwerk in Bezug auf Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und den aktuellen Anforderungen des Verkehrs entspricht.
Beim vorliegenden Bauwerk handelt es sich um ein wichtiges Brückenbauwerk der Hanse-
und Universitätsstadt Rostock, welches die Straße Rennbahnallee über die Bahnstrecke 6921 Rostock – Wismar überführt und damit sowohl eine innerstädtische Verbindung zwischen Reutershagen und der Südstadt darstellt als auch eine Straßenbahnstrecke über
die Bahnstrecke überführt.
Die Ergebnisse der letzten turnusmäßig durchgeführten Bauwerksprüfungen ergaben bei einer Hauptprüfung im Jahr 2016 eine Note von 2,7 und einer einfachen Prüfung im Jahr 2019 eine Note von 2,9.
Das Bauwerk ist aktuell in die Brückenklasse 30/30 eingestuft und nicht für genehmigungspflichtige Schwertransporte nutzbar. Die Tragfähigkeit des Bauwerkes zur Überfahrt der Straßenbahnen der neuesten Generation konnte mit einem sehr hohen Auslastungsgrad des Bauwerkes (93 %) nachgewiesen werden.
Beim vorliegenden Bauwerk handelt es sich um eine 3- feldrige integrale Stahlbetonkonstruktion mit einer Gesamtlänge von 22,90 m und einer Breite zwischen den Geländern von 18,10 m.
Das Bauwerk weist zahlreiche substanzielle Schäden, insbesondere zahlreiche Risse in den Stahlbetonbauteilen wie Überbau und Unterbauten auf, die teils wasserführend sind. Zahlreiche Fugen sind nicht wasserdicht, sodass eindringendes Wasser die Konstruktion dauerhaft schädigt und mittelfristig zu weiteren Betonabplatzungen und Bewehrungs-korrosion führt.
Austattungselemente wie Geländer, Brüstungen und Entwässerungsleitungen weisen zahlreiche Schäden auf.
Die Fahrbahnübergänge aus Asphalt sind verschlissen, es gibt zahlreiche Verdrückungen und Spurrinnen. Wasser dringt in die Unterkonstruktion und schädigt den Übergangsbereich zwischen Brücke und Damm dauerhaft.
Seitens des Amtes für Verkehrsanlagen wird unter Beachtung des aktuellen Alters des Bauwerkes von ca. 90 Jahren, der vorgenannten Schäden am Bauwerk sowie der mit Brückenklasse 30/30 nicht mehr ausreichenden Tragfähigkeit für genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr ein Ersatzneubau innerhalb der nächsten Jahre angestrebt, um eine langfristig wirtschaftliche Maßnahme zur Erhaltung und Verbesserung des Überführungsbauwerkes und der Nutzbarkeit des Bauwerkes auch für genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr aus dem benachbarten Gewerbegebiet „Tannenweg“ durchzuführen.
Die Einordnung der finanziellen Mittel für die Planung erfolgt im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Amtes für Verkehrsanlagen für die Jahre 2019 ff.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 66 – Haushaltsplanentwurf 2020 - 2021
Produkt: 54300Bezeichnung:
6654300201700115 – Ersatzneubau Brücke Rennbahnallee Bw 121
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2019 + HAR | 78532000.09612000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastruktur |
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350.000,- |
2020 | 78532000.09612000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
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0,- |
2021
| 78532000.09612000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten)Infrastrukturvermögen) |
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| 175.000,- |
2022
| 78532000.09612000 Auszahlung für Bau- Maßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
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| 125.000,- |