Informationsvorlage - 2019/IV/0503

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Beratungsfolge

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Gemäß § 20 GemHVO-Doppik schreibt der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vor, die nach den örtlichen Bedürfnissen zu gestalten ist. Es ist sicherzustellen, dass die Bürgerschaft während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele unterrichtet wird.

 

Der vorliegende Bericht informiert über den Haushaltsvollzug per 31.12.2018 mit Buchungsstand vom 26.06.2019 für die Ergebnis- und die Finanzrechnung im Vergleich zum Vorjahresergebnis und zur Planung 2018. Zudem erfolgt eine Abrechnung der Ziele und Kennzahlen für das Haushaltsjahr 2018.

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2019 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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04.12.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben