Beschlussvorlage - 2019/BV/0492

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2019 für eine Verpflichtungsermächtigung über 100.000 EUR für das Haushaltsjahr 2020 und über 200.000 EUR für das Haushaltsjahr 2021 in der Maßnahme 6654101201901511
B-Plan Gebiet Schutow wird erteilt.
 

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung in Maßnahme 6654101201901511 in Höhe von insgesamt 300.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto 78532000 erfolgt aus Produkt  54300 Landesstraßen Maßnahme 6654300201700115 Ersatzneubau Brücke Rennbahnallee Produktkonto 78532000.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 50 Abs. (1) KV M-V i.v.m. § 6 (4) Pkt. 2 Hauptsatzung HRO

 


Sachverhalt:

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

VE in 2019 für 2020 und 2021

 

               0

0

offene Aufträge (AU)

 

             0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

 

                   0

                   0

neu beantragte VE im Haushaltsjahr 2019 für 2020

+

 

100.000

neu beantragte VE im Haushaltsjahr 2019 für 2021

+

 

100.000

Gesamtbedarf VE im Haushaltsjahr 2019 für 2020 und 2021

+

 

=

 

200.000

 

        300.000

 

überplanmäßigaußerplanmäßig

Teilhaushalt: 66

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamter-mächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.667.000

406.222

     

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

34.462.667

11.559.290

 

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38)

-31.795.667

-11.153.068

     

 

  1. Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201901511

B-Plan Gebiet Schutow

Investitionsposition

2

städtischer Anteil

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Ansatz VE in 2019 für 2021

 

0

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

überplanmäßige Auszahlungen

+

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

noch verfügbar

=

0

Neu beantragte Haushaltsermächtigung VE in 2019 für 2020

Neu beantragte Haushaltsermächtigung VE in 2019 für 2021

+

 

+

100.000

 

200.000

 

 


Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur

a) Unabweisbarkeit:

 

Seitens der Fa. Krieger ist die Entwicklung von Flächen westl. der Messestraße zur Errichtung eines Möbeldiscounters sowie eines großen Möbel- und Einrichtungshauses geplant.

 

Für die verkehrliche Erschließung ist es erforderlich, den Knoten B 105/ Messestraße um eine zweite Linksabbiegespur (aus Richtung Sievershagen kommend) zu erweitern, welcher bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit erreicht hat. Dafür wiederum ist eine Verbreiterung des südlichen Abschnittes der Messestraße um eine zusätzliche Fahrspur notwendig.

 

Während das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft mit den Arbeiten am B-Plan Nr. 05.SO.164 "Handels- und Gewerbepark Schutow" - Teilbereich 1 "Sondergebiet Möbel" das Baurecht schaffen wird, arbeitet das Bauamt parallel am städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) zwischen der HRO und der Fa. Krieger.

 

Im Rahmen der B-Planbearbeitung wurden gemeinsam mit dem Straßenbauamt Stralsund (SBA) als zuständigen Straßenbaulastträger für die B105 die notwendigen Schritte für den notwendigen Knotenausbau B105/Messestraße herausgearbeitet. Im Ergebnis der Verhandlungen zur gemeinsamen Kostentragung wurde zwischen der HRO und dem Straßenbauamt Stralsund eine Vereinbarung erstellt. Diese liegt als Vertrag dem Amt für Verkehrsanlagen nunmehr unterschriftsreif vor. Das SBA verpflichtet sich zu einer Kostenübernahme von ca. 3/4 der Baumaßnahme einschließlich der Planungskosten.

Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen nach vorliegender Kostenschätzung ca. 1,2 Mio.€. Der finanzielle Anteil der HRO beinhaltet sowohl Planungs- und Baukosten und beträgt insgesamt ca. 300 T€. Die Kassenwirksamkeit für die HRO wird sich auf die Jahre 2020/21 erstrecken und ist entsprechend der Einordnung in den städtischen Haushaltsplanentwurf 2020-2023 finanziell eingeordnet.

 

Der Knotenausbau ist neben der Erschließung des B-Plangebietes der Fa. Krieger auch Voraussetzung für die Erschließung weiterer Gewerbeflächen der HRO.

 

b) Unvorhersehbarkeit:

 

Die Realisierung soll aus Sicht der Fa. Krieger kurzfristig erfolgen. Voraussetzung für einen Baustart sind der Satzungsbeschluss zum B-Plan und der erforderliche Erschließungsvertrag.

 

Das SBA Stralsund hat die auf sie entfallenden Kosten gegenüber dem Bund angemeldet und eine Bestätigung erhalten. Der Planungsstart ist bereits für Januar 2020 vorgesehen, um den Baubeginn in 2021 abzusichern. Die Mittel sind entsprechend dieser Zeitkette zwingend beim Bund abzuziehen, da eine zeitliche Verschiebung nicht in Aussicht gestellt wurde. Dazu ist es notwendig, noch in 2019 die Vereinbarung abzuschließen.

 

Die Zeitkette und die exakte Höhe der Kostenbeteiligung waren im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2019 mit einer entsprechenden Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2020/2021 nicht absehbar, da sie erst zum jetzigen Zeitpunkt das Ergebnis der Verhandlungen mit dem SBA/Bund sind. Des Weiteren würde ein Abwarten der Vertragsunterzeichnung bis zum Haushaltserlass für die Jahre 2020/2021 ebenfalls die geplante Zeitkette sprengen.

 

Die zu schließende Kreuzungsvereinbarung mit dem SBA ist außerdem Bestandteil des Erschließungsvertrages mit der Fa. Krieger.


Diese ist erst zu einer Kostenbeteiligung im Rahmen des Erschließungsvertrages nach Vorlage einer abgeschlossenen Kreuzungsvereinbarung zwischen HRO/SBA bereit. Der Abschluss des Erschließungsvertrages steht damit in direkter Abhängigkeit zur ausverhandelten Kreuzungsvereinbarung.

 

Ein kurzfristiger Zugriff auf die städtischen Haushaltsmittel ist dringend erforderlich, damit der Abschluss der Verträge mit der Fa. Krieger erfolgen kann und das Gebiet zeitnah entwickelt wird. Die finanziellen Kennziffern wurden in der Haushaltsplanung für 2020/2021 berücksichtigt und eingeordnet.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

 nein

 

2. Nachweis der Deckung durch Nichtinanspruchnahme einer VE in Höhe von 300.000 EUR

      Produkt: 54300 Bezeichnung: Landesstraßen

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654300201700115

Ersatzneubau Brücke Rennbahnallee BW 121

Investitionsposition

2

 

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Ansatz VE in 2019 für 2020

 

2.000.000

Ansatz VE in 2019 für 2021

 

2.000.000

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

Außerplanmäßige VE in 2019 für 2021

-

700.000

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

3.300.000

Als Deckung für VE in 2019 für 2020 eingesetzt

Als Deckung für VE in 2019 für 2021 eingesetzt

 

100.000

200.000

 

Begründung :

 Mit Haushaltsplanung für die Jahre 2018/2019 erfolgte die Einordnung einer VE für das Jahr 2020 und 2021 in Höhe von jeweils 2 Mio. EUR für den Ersatzneubau Brücke Rennbahnallee BW 121.

Für die Durchführung der Baumaßnahme gibt es bezüglich einer für dieses Bauvorhaben notwendigen Kreuzungsvereinbarung noch Abstimmungsbedarf mit der Deutschen Bahn AG sowie einer noch zu klärenden Prüfung der Durchführbarkeit der Baumaßnahme hinsichtlich des daran anschließenden Straßenbahnteiles zwischen der Hansestadt Rostock und der Rostock Straßenbahn AG. Die VE wird aus diesem Grund im Jahr 2019 nicht benötigt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraße

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532000.09612000

 

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

6654101201901511

B-Plan Gebiet Schutow

Investitionsposition

2

Städtischer Anteil

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

05.12.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.12.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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