Änderungsantrag - 2019/BV/4529-09 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die im Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung sowie in der Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung verankerte Hinzuziehung externer Dritter betrifft vorerst ausschließlich kostenfreie, beratende Tätigkeiten. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Vorschlag für ein entsprechendes Budget zu erarbeiten, über welches die Bürgerschaft im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 entscheidet.

 

 

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Sachverhalt:

 

Im Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung wird auf Seite 16 festgelegt, dass eine Evaluation durch externe Dritte jederzeit möglich ist, insbesondere dann, wenn es sich um umfangreiche Evaluationen handelt. An verschiedenen Stellen im Leitfaden und der Satzung wird zudem auf die Hinzuziehung Externer verwiesen. Eine Beauftragung externer Berater/Agenturen kann bei größeren Themen definitiv sinnvoll bzw. notwendig sein. Jedoch werden dafür derzeit weder entsprechende Mittel eingestellt noch Budgets/Höchstgrenzen o.ä. festgelegt, sodass es bei der Umsetzung des Leitfadens/der Satzung zu Unklarheiten kommen kann.

 

 

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gez.Christoph Eisfeldgez.Julia Kristin Pittasch
FDPFDP

 

 

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Beschlüsse

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06.11.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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14.11.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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19.11.2019 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - abgelehnt

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04.12.2019 - Bürgerschaft - abgelehnt