Änderungsantrag - 2019/BV/4529-08 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Christoph Eisfeld (FDP) und Julia Kristin Pittasch (FDP)
Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 04.11.2019
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Sitzungsdienst
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Nov 6, 2019
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Dec 4, 2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Nov 14, 2019
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Vorberatung
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Nov 19, 2019
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Beschlussvorschlag:
Im Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung werden auf Seite 16 am Ende des ersten Abschnittes die in Klammern gefassten Worte „Alter/Geschlecht“ gestrichen.
Der neue Satz lautet:
Aus den eingegangenen Interessensbekundungen werden die Vertreter*innen der Zivilgesellschaft gelost. (Alter/Geschlecht)
Sachverhalt:
Die Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung regelt in §4 (3), dass die im Beirat für Bürgerbeteiligung hinzuziehenden Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Interessentenkreis ausgelost werden. Im Leitfaden wird jedoch eine Auslosung mit der in Klammern gestellten Einschränkung „Alter/Geschlecht“ beschrieben. Die beiden Regelungen widersprechen sich. Entweder werden bestimmte Kriterien für die Mitarbeit im Beirat zugrunde gelegt, welche entsprechend zu definieren und transparent darzulegen wären, oder es wird wie vorgesehen gelost. Eine Auslosung nach Alter und Geschlecht ist jedoch nicht möglich. Weiterhin wäre zu hinterfragen, warum nur Alter und Geschlecht der Personen berücksichtigt werden, nicht aber z.B. Ortsbeiratsbereiche oder ähnliches. Zudem wäre zu klären, ob die Alters-/Geschlechteraufteilung hälftig bzw. gleichverteilt sein soll oder der tatsächlichen Struktur in der Stadt entsprechen soll. Eine faire und transparente Aufteilung der Plätze scheint schwer möglich. Dies war bereits in der vorgelagerten AG Leitfaden ein Kritikpunkt, welcher ausgerechnet beim Thema Beteiligung vermieden werden sollte. Sofern dennoch statt der Auslosung eine Vergabe nach Kriterien erfolgen soll, müsste die Satzung des Beirates entsprechend geändert werden.