Informationsvorlage - 2019/IV/0472

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

2019/AN/0091 vom 28.08.2019

 

Sachverhalt:

 

Das Amt für Verkehrsanlagen hat im Zeitraum vom 06. – 12.09.2019 in der Gutenbergstraße in Höhe der Straßenbahnhaltestelle Katerweg eine V85-Messung durchgeführt.

Das Ergebnis der Messung zeigt, dass 85 % der gemessenen Fahrten eine Geschwindigkeit nicht höher als 56 km/h bei max. erlaubten 50 km/h aufweisen. Dieses Messergebnis ist als noch im Toleranzbereich befindlich einzustufen.

Jedoch liegt die gemessene max. Höchstgeschwindigkeit bei 110 km/h, was deutlich überhöht ist.

Insgesamt sind im o. g. Zeitraum ca. 62.000 Fahrzeuge (ca. 10.000 pro Tag, beide Fahrtrichtungen) gemessen worden. Der Fußgängerverkehr über die Gutenbergstraße an dieser Stelle ist mit ca. 50 Fußgängern im Maximum der gleitenden Stundensumme sehr gering.

Der Abstand zur benachbarten Kreuzung Rövershäger Chaussee/Gutenbergstraße beträgt nur ca. 220 Meter. Hier ist eine sichere, lichtsignalgesteuerte Querungsmöglichkeit für Fußgänger bereits vorhanden.

Auch die bereits vorhandene Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA) in der Gutenbergstraße Höhe der Straßenbahnhaltestelle Dierkow Zentrum liegt nur ca. 420 Meter entfernt. Diese FLSA ist zudem 24 h/Tag durchgängig in Betrieb und bietet somit eine verkehrssichere Querungsmöglichkeit.

 

 

 

 

 

 

Mit der technischen Errichtung einer anforderungsgesteuerten Fußgänger-LSA sind u.a.

beidseitig wegebauliche Anpassungsmaßnahmen zur Herstellung einer regelkonformen

und vor allem auch mobilitätsgerechten Fußgängerverbindung und –führung erforderlich.

Diese befinden sich jedoch in Bereichen mit unmittelbar betroffenen Baumstandorten, welche als schützenswerte Alleebäume definiert sind. Im Rahmen einer gemeinsamen

Vor–Ort-Begehung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde gemeinsam herausge-arbeitet, dass die wegebaulichen Eingriffe sehr erheblich sind und nur mit hohem
sonderbaulichen Aufwand sowohl genehmigungsrechtlich als auch bauausführungsseitig umsetzbar sind.

 

Auch ein zusätzlicher fachgerechter Rückschnitt der betreffenden Alleebäume zur Sichtbarkeit aller Lichtsignale ist erforderlich.  Dies bedarf u.a. der Einholung einer natur-schutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung.

 

Vor dem Hintergrund der aus Sicht der Verwaltung insgesamt verträglichen und auch verkehrssicheren Situation befürwortet die Verwaltung auch vor dem Hintergrund der noch verbleibenden Bauzeit im Petridamm bis voraussichtlich Juni / Juli diesen Jahres und des nicht unerheblichen baulichen und auch finanziellen Aufwandes die temporäre Errichtung dieser FLSA nicht bzw. wird diese nicht weiter verfolgen.

 

Die zusätzliche, temporäre Errichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage würde neben den technischen Installationsaufwendungen zusätzlich auch wegebauliche Anpassungsmaß-nahmen für die Herstellung einer ordnungsgemäßen Fußgängerverbindung erforderlich machen.

Seitens der Verwaltung wird eingeschätzt, dass diese zusätzliche FLSA vermutlich eher abträglich für die Flüssigkeit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs wäre, da eine Koordinierung (Grüne Welle) in diesem Falle aufgrund gerätespezifischer, technischer Einsatzgrenzen der Signalsteuergerätetechnik nicht erfolgen kann.

 

 

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

 

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Beschlüsse

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02.06.2020 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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04.06.2020 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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11.06.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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17.06.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben