Dringlichkeitsantrag - 2019/DA/0457

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

der Bürgerschaft eine Sondernutzungssatzung für die Bereitstellung, Nutzung und das Abstellen von E-Rollern  vorzulegen. Sie soll spätestens am 1. April 2020 in Kraft treten.

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Sachverhalt:

Seit der Zulassung von E-Rollern kommt es vor allem  in größeren Städten immer wieder zu Interessenkonflikten der verschiedenen Verkehrsteilnehmer.  Dazu gehören u.a.  die verbotene Nutzung auf Gehwegen, „wildes“ Abstellen und mangelnde Aufklärung der Kunden von E-Roller-Verleihern.  Eine Sondernutzungssatzung  kann klare Regeln zur Bereitstellung, Nutzung und zum Abstellen von E-Rollern  aufstellen. Sie könnte auch eine jährliche Sondernutzungsgebühr pro E-Roller  festlegen und Verbotszonen für das Nutzen dieser Roller ausweisen.

 

Dringlichkeit:

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum Antrag 2019/AN/0380 (Integration von Elektrorollern in den ÖPNV) der aktuellen Tagesordnung vom 6. November 2019, sollte im Vorfeld eine  grundsätzliche Regelung zur Bereitstellung, Nutzung und für das Abstellen von E-Rollern beschlossen werden.

 

Begründung der Dringlichkeit für die Ausschüsse:

Die Informationen und rechtlichen Hinweise aus dem zuständigen Landesministerium lagen erst nach der Tages- bzw. Landungsfrist vor.

(red. Änderung im Zusammenhang m. d. B. der einreichenden Fraktion, die Angelegenheit im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung sowie im Bau- und Planungsausschuss vorzuberaten)

 

 

gez.

Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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06.11.2019 - Bürgerschaft - vertagt

 

Elektroroller

 

Frau Pittasch stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung durch Behandlung des Dringlichkeitsantrages Nr. 2019/DA/0457 von
Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.PARTEI) zur Sondernutzungssatzung für Elektroroller vor dem Antrag Nr. 2019/AN/0380 von Christoph Eisfeld (FDP) und
Julia Kristin Pittasch (FDP) zur Integration von Elektrorollern in den ÖPNV.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:                                                         Angenommen

 

 

 

Frau Kröger stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Dringlichkeitsantrages Nr. 2019/DA/0457 bis DIE LINKE. auf Landesebene eine Möglichkeit hatte, eine Anpassung/ Änderung des Straßen- und Wegegesetzes zu beantragen, damit eine dringend erforderliche Sondernutzungssatzung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock etabliert werden kann.

 

Es erfolgt eine Gegenrede von Herrn Eisfeld mit der Bitte um Überweisung in die Ausschüsse, da er eine Vertagung auf unbegrenzte Zeit als nicht sinnvoll erachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:                                                         Angenommen

 

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26.11.2019 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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28.11.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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04.12.2019 - Bürgerschaft - zurückgezogen