Antrag - 2019/AN/0456

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der RSAG bis Ende des 1. Quartal 2020 ein Konzept zur Gesamtfinanzierung zu entwickeln, das den Ersatz und die Inbetriebnahme von 39 Straßenbahnen in den Jahren 2024-2027 absichert. Die RSAG erbringt einen Eigenanteil von ca. 25 % der Gesamtfinanzierung.

Zur Finanzierung der übrigen ca. 75 % sind schnellst möglich Verhandlungen mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen, um öffentliche Zuwendungen für dieses Vorhaben ab dem Jahr 2022 ff. zu erhalten. Gleichzeitig ist auch eine Förderung durch EU und Bund zu prüfen.

 

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Sachverhalt: Die Finanzierung für den notwendigen Ersatz von 39 Straßenbahnen ab 2022 (erste Anzahlungen fällig) ist ungeklärt und kann unter keinen Umständen von der RSAG aus eigener Finanzkraft gewährleistet werden. Die Zeit drängt, weil so eine umfangreiche Investitionsmaßnahme (Gesamtkosten 122,2 Mio. Euro) einen Vorlauf von mehreren Jahren braucht. Dazu gehören Projektvorbereitung, Sicherung der Gesamtfinanzierung, Europaweites  Ausschreibungsver-

fahren, Projektierung, Produktion und Abnahmeverfahren durch die Technische Aufsichtsbehörde. Damit ein solches Europaweites Ausschreibungsverfahren gestartet werden kann, muss das Konzept zur Gesamtfinanzierung im 1. Quartal 2020 vorliegen.

 

 

Der Ersatz sollte auch nicht aufgeschoben werden, weil eine Laufzeit dieser Straßenbahnen, über 30 Jahre hinaus, unwirtschaftlich und z. T. technisch auch gar nicht möglich ist. Ohne öffentliche Förderung dieser Ersatzinvestition bekommt die RSAG den Straßenbahnersatz über Banken nicht finanziert und gerät spätestens 2029 in eine wirtschaftliche Schieflage, die Liquiditätshilfen notwendig machen würde. Die RSAG hat in den vergangenen Jahrzehnten bewiesen, dass sie trotz systembedingt notwendigem Verlustausgleich durch die Kommune, ein wirtschaftlich arbeitender Verkehrsbetrieb mit hoher Beförderungsqualität und wachsenden Fahrgastzahlen ist. Nur das versetzt sie auch in die Lage,

25 % dieser Ersatzinvestition selbst zu finanzieren.

 

 

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Begründung Dringlichkeit (für den Finanzausschuss am 21.11.2019):

 

Die 7-Tagefrist musste um zwei Tage überschritten werden, weil der Aufsichtsrat der RSAG erst am heutigen Tag (13.11. 2019) zu dieser wichtigen Angelegenheit getagt hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Eva-Maria Krögergez. Uwe Flachsmeyer

Fraktion DIE LINKE.PARTEIFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

 

gez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell. gez. Dr. Sybille Bachmann.

Fraktion der SPDFraktion Rostocker Bund/ Freie Wähler

 

 

 

gez. Anette Niemeyer (Aufbruch 09)

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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21.11.2019 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der RSAG bis Ende des 1. Quartal 2020 ein Konzept zur Gesamtfinanzierung zu entwickeln, das den Ersatz und die Inbetriebnahme von 39 Straßenbahnen in den Jahren 2024-2027 absichert. Die RSAG erbringt einen Eigenanteil von ca. 25 % der Gesamtfinanzierung.

Zur Finanzierung der übrigen ca. 75 % sind schnellst möglich Verhandlungen mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen, um öffentliche Zuwendungen für dieses Vorhaben ab dem Jahr 2022 ff. zu erhalten. Gleichzeitig ist auch eine Förderung durch EU und Bund zu prüfen.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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28.11.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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04.12.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der RSAG bis Ende des 1. Quartals 2020 ein Konzept zur Gesamtfinanzierung zu entwickeln, das den Ersatz und die Inbetriebnahme von 39 Straßenbahnen in den Jahren 2024 -2027 absichert. Die RSAG erbringt einen Eigenanteil von ca. 25 % der Gesamtfinanzierung.

 

Zur Finanzierung der übrigen ca. 75 % sind schnellst möglich Verhandlungen mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen, um öffentliche Zuwendungen für dieses Vorhaben ab dem Jahr 2022 ff. zu erhalten. Gleichzeitig ist auch eine Förderung durch EU und Bund zu prüfen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0456-03 (ÄA) (s. TOP 9.4.3)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2019/AN/0456:

 

Erarbeitung eines Konzeptes zur Gesamtfinanzierung der Ersatzbeschaffung bzw. Grundinstandsetzung von Straßenbahnen für die RSAG

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der RSAG bis Ende des 1. Quartal 2020 ein Konzept zur Gesamtfinanzierung zu entwickeln, das sowohl den Ersatz als auch die Mög­lichkeiten einer Grundinstandsetzung von bis zu 39 Straßenbahnen in den Jahren 2024-2027 prüft und bewertet sowie die Auswirkungen auf den Investitions- und Finanzhaushalt der Hanse-und Universitätsstadt Rostock darstellt.

 

Die RSAG ist mit Fremdkapital in der Lage, einen Eigenanteil von ca. 30 Millionen zu leisten.

 

Zur Finanzierung der übrigen Anteile sind schnellst möglich Verhandlungen mit der Landes­regierung Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen, um öffentliche Zuwendungen für dieses Vorhaben ab dem Jahr 2022 ff. zu erhalten.
Gleichzeitig ist auch eine Förderung durch EU und Bund zu prüfen.

 

Weiterhin sind alternative Finanzierungen zu prüfen.