Beschlussvorlage - 2019/BV/0451

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2019 für die Maßnahme 8354801201800329 Elektrofähre, Anlegestellen in Höhe von 600.000,00 EUR wird erteilt.


Die Deckung erfolgt aus dem Produkt: 54801 Maritime Wirtschaft und Hafenbau

aus der Maßnahme 6654801201500119 Neubau Kaianlage Silohalbinsel im Bereich Ludewigbecken in Höhe von 600.000,00 EUR Konto 78532001.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 4 S. 2 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 6 (4) Hauptsatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:
 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat entschieden, die bestehende Personenfähre „Antaris“ durch eine moderne Elektro-Personenfähre zu ersetzen. Ausgangspunkt der Überlegungen von Stadtverwaltung und RSAG zum Neubau einer E-Fähre ist die Prämisse, dass es zugunsten einer guten innerstädtischen Mobilität, auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen, sinnvoll und gewünscht ist, die Fährverbindung von Gehlsdorf in den Stadthafen dauerhaft zu erhalten.

 

Mit der Neuanschaffung der Elektrofähre, als Ersatz für die dieselbetriebene Fähre „Antaris“, ist dies auch ein nachhaltiger Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in der Stadt und somit zum Klimaschutz.

 

Das langfristige Ziel ist die Herbeiführung der Energiewende durch Energieeinsparung und Steigerung der Effizienz sowie die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien.

 

überplanmäßigaußerplanmäßig

 

Teilhaushalt: 83

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamtermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

17.070.000,00

16.329.356,06

     

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

   20.030.000,00

16.521.155,04

 

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38)

-2.960.000,00

-191.789,98

     

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

83

Hafen- und Seemannsamt

Produkt

54801

Maritime Wirtschaft und Hafenbau

 

 

 

Produktkonto:

54801

 

78532000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

8354801201800329

Elektrofähre, Anlegestellen

Investitionsposition

2

Elektrofähre, Ersatzbeschaffung Fähre „Antaris“

 

Berechnung der Gesamtauszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

     

0,00

Haushaltsansatz

+

     

1.500.000,00

Mindereinzahlungen

-

 

0,00

bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz  AO:

-

 

0,00

                                                                                   Aufträge:      

-

 

100.000,00

Unechte Deckungsfähigkeit/Mehreinzahlungen

=

 

0,00

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

600.000,00

 

 

 

 

 

 

Gesamtauszahlungen

=

 

2.000.000,00

 

 

 

 

a)        Unabweisbarkeit:

Die 1998 in Betrieb genommene Fähre wird zeitnah das Ende ihrer ökonomischen Lebensdauer erreichen.


Dies schlägt sich in zahlreichen technischen und optischen Mängeln nieder, für deren Beseitigung in den vergangenen Jahren ein deutlich steigender Wartungsaufwand zu verzeichnen ist. Eine Grundinstandsetzung der bestehenden Fähre ist technisch möglich, aber mit erheblichen Werterhaltungskosten von ca. 700 - 800 TEUR verbunden. Mit der Anschaffung einer elektrisch betriebenen Fähre können auch die Ausfallzeiten des Fährverkehrs deutlich verringert werden. Das wiederum wirkt sich positiv auf Fahreinnahmen aus.

 

b)       Unvorhersehbarkeit:

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2018/2019 wurden für die Maßnahme 1,5 Mio. EUR geplant.

 

Diese Planung basiert auf einer durch die RSAG durchgeführte Markterkundung vergleichbarer Projekte aus dem Jahr 2017. Erst mit dem jetzt begonnenen EU-weiten Vergabeverfahren für die Beschaffung der Elektrofähre konnte eine Aussage über die konkreten Beschaffungskosten getroffen werden. Alle Angebote der drei Bieter liegen über dem Budget. Das derzeitige Schiff ist aufgrund seiner Konstruktion stärker windanfällig. Mit dem modernen Schiff kann die Zuverlässigkeit deutlich erhöht werden. Durch die Erhöhung der Zuverlässigkeit wird von einer Fahrgaststeigerung von ca. 15 % ausgegangen. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat durch die Firma Neptun Ship Design eine Grobkalkulation der Baukosten der Fähre beauftragt. Die Schätzung ergab eine Kostensteigerung um 500.000,00 EUR, so dass sich die Baukosten der Fähre mit neuem Stand auf 2,0 Mio. EUR belaufen.

 

Zudem wurden Sachverständigenleistungen (technische Beratung und Bauaufsicht) zur Unterstützung der EU-weiten Ausschreibung in Höhe von 100.000,00 EUR beauftragt, die aus den geplanten Mitteln der Fähre bereitgestellt werden.

 

1. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

83

Hafen- und Seemannsamt

Produkt

54801

Maritime Wirtschaft und Hafenbau

 

 

 

Produktkonto:

54801

78532001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

Investitionsnummer

6654801201500119

Neubau Silohalbinsel im Bereich Ludewigbecken

Investitionsposition

4

Anlagen im Bau

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

890.211,70

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

_

 

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

_

 

0,00

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

890.211,70

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

600.000,00

 

Begründung der Minderauszahlungen

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat im Oktober 2018 den Verwendungsnachweis für das Vorhaben Neubau Silohalbinsel im Bereich Ludewigbecken an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Die abschließende Prüfung des Nachweises und damit die Feststellung der förderfähigen Kosten erfolgten bisher nicht. Es ist in Abhängigkeit von den Auffassungen des baufachlichen Prüfers des LFI M-V eine Rückforderung von Fördermitteln zu erwarten. Es wird jedoch eingeschätzt, dass die dafür zur Verfügung stehenden Mittel nicht in vollem Umfang benötigt werden. Somit können die Mittel in Höhe von 600.000,00 EUR bereitgestellt werden.

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.11.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.12.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen