Dringlichkeitsvorlage - 2019/DV/0434

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock spricht sich ausdrücklich für die Bewerbung des Modellprojektes „Hortdialoge und Beteiligung“ des anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe Soziale Bildung e. V. für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2024 aus.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 79 und 80 SGB VIII

 

 

 

Sachverhalt:

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit begründet sich aus der kurzfristigen Terminsetzung des Nachrückver-fahrens des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ (Einsendeschluss 04.11.2019).

 

Der Träger Soziale Bildung e.V. erbringt Leistungen auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Er ist eine staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung.

 

Die durch den Träger erbrachten Leistungen sollen um ein Modellprojekt des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ sinnvoll ergänzt werden. Es handelt sich hierbei um ein Projekt, welches die politische Bildung im Kindesalter in den Blick nimmt. Das Modellprojekt wurde im Unterausschuss Jugendhilfeplanung thematisiert und ausdrücklich befürwortet.

 

Das Modellprojekt hat eine maximale Projektlaufzeit von fünf Jahren; der Bewilligungs-zeitraum beginnt am 01.01.2020 und endet in jedem Falle zum 31. Dezember 2024.

 

Das Modellprojekt richtet sich an Kinder, mit und ohne Zuwanderungshintergrund, in Horteinrichtungen in peripheren Großwohnsiedlungen im Nordosten/Nordwesten und Stadtmitte Rostocks.

 

Mit dem Projekt sollen präventive Partizipations- und Demokratieangebote gestärkt werden, demokratische Teilhabe junger Menschen ermöglicht, Selbstwirksamkeit gefördert und Ausgrenzung, Diskrimminierung und menschenverachtendem Verhalten begegnet werden. Es sollen gezielt Kinder aus Horteinrichtungen angesprochen werden, da bisher kaum entwickelte und längerfristig erpobte Bildungskonzepte der politischen Bildung im Hortsystem bestehen. 

 

Bereits frühzeitig müssen demokratische und humanistische Werte in der kindlichen Meinungsbildung gefördert und menschenverachtendes Verhalten thematisiert werden.

In dieser sensiblen Sozialisationsphase benötigt es pädagogische Angebote, um  Manifestierungen von menschenverachtenden und antidemokratischen Werten und Einstellungsmustern junger Menschen zu begegnen.

 

Mithilfe des lebensweltorientierten Ansatzes zur Partizipation kann frühzeitig Ausgrenzung und Benachteiligung begegnet und ein demokratisches Miteinander und Aufwachsen in unserer Stadtgesellschaft gefördert werden. Durch die Ausrichtung des Projektes in Kooperation mit Hortträgern sollen insbesondere Kinder erreicht werden, die bisher wenig Beteiligungserfahrung bzw. besondere Zugangshemmnisse haben. Durch Mitbestimmung und Beteiligung soll Demokratie als Lebensform für die o. g. Zielgruppe erlebbar werden.

 

Die Zielgruppendimension des Projektes umfasst die Arbeit mit Kindern der Horteinrichtungen, den pädagogischen Fachkraften in Horteinrichtungen sowie den angehenden Erzieher*innen und wird jährlich neu beim Bundesprogramm beantragt sowie inhaltlich angepasst.

 

Durch den Träger Soziale Bildung e. V. wurde angezeigt, dass für das Jahr 2020 die zu erbringenden Eigen-/Drittmittel ohne kommunale Förderung erbracht werden und somit ein Antrag auf Förderung erst für das Jahr 2021 gestellt (PA 22.10.2019) wurde. Beantragt wurde ein kommunaler Zuschuss in Höhe von 11.590,00 Euro für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021. Die Prüfung dieses Antrages ist durch die Verwaltung noch nicht abgeschlossen, da durch den Träger noch ergänzende Unterlagen vorzulegen sind.

 

Für die Haushaltsjahre 2020/2021 liegt noch keine Haushaltssatzung vor. Neue Maßnahmen dürfen erst begonnen werden, wenn die Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtbehörde genehmigt wurde. Durch den Träger Soziale Bildung e. V. ist ein Antrag auf vorzeitigen Beginn der Maßnahme zu stellen. Mit einer Zustimmung der Verwaltung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ist noch keine Entscheidung über die Bewilligung der beantragten Zuwendung getroffen.

 

Eine Entscheidung über die Höhe der kommunalen Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ entscheidet die Verwaltung im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die vorliegenden Förderanträge. Können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nicht alle Maßnahmen, für die eine Förderung begehrt wird, im erforderlichen Umfang gefördert werden, findet das Verfahren zur Umsetzung der Förderung der freien Jugendhilfe der HRO im Bereich § 11-16 SGB VIII im Falle der Unterdeckung“ Anwendung.

 

Die Beschlussvorlagen zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 werden dem Jugendhilfeausschuss zum späteren Zeitpunkt vorgelegt.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Bestätigung der Bewerbung,  die Umsetzung ab 01.01.2020 und die Mitfinanzierung des Projektes - vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel im Haushalt mit Abschluss der zukünftigen Haushaltsplanung für die Jahre 2021 ff - neben den beantragten Bundesmitteln und den Eigenmitteln des Trägers.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

Anlage:

Modellprojekt „Hortdialoge und Beteiligung“

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.10.2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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