Dringlichkeitsvorlage - 2019/DV/0427

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Finanzhaushalt 2019 für das Haushaltsjahr 2020 für die Maßnahme 8354802201900209

Lückenschluss Ufersicherung Liegeplatz (LP) 82/83 Petersdorfer Kran in Höhe von 500.000 EUR, wird erteilt.

 

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem
Produkt: 54801 Maritime Wirtschaft und Hafenbau aus der Maßnahme 8354801201700201
Sportboothafen Warnemünde-hoheitlich Konto 78532001.

 

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Beschlussvorschriften:

 

 

§ 22 Abs. 4 S. 2 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 6 Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung,

§ 50 Abs. (1) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

 

Im Stadthafen am LP 82/83 steht seit Jahrzehnten der Petersdorfer Kran als maritime Sehenswürdigkeit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Der Standort im Bereich des südöstlichen Petersdorfer Kranes musste auf Grund von Absackung/Versackung des Pflasters weiträumig gesperrt werden, da die Verkehrssicherheit und die Standsicherheit für den Petersdorfer Kran nicht mehr gewährleistet werden kann.

Da Gefahr im Verzug besteht, wird der Petersdorfer Kran schnellstmöglich aus dem Gefahrenbereich umgesetzt. Zielstellung: Abschluss dieser Maßnahme Mitte November 2019.

 

Für die Erarbeitung eines komplexen Sanierungskonzeptes sind kurzfristig Planungs­leistungen notwendig. Hierzu hat das Hafen- und Seemannsamt bereits einen beschränkten Bieterkreis angefragt. Es ist umgehend ein Planungsbüro zu beauftragen, welches noch im Jahr 2019 die Planung realisiert. Im Ergebnis wird das Sanierungskonzept durch geeignete Baufirmen (gesondertes Vergabeverfahren) umgesetzt.

 

Ziel ist die bauseitig ausgeführte dauerhafte Sicherung/Instandsetzung der Kaianlage am LP 82 sowie der Gründungselemente des südöstlichen Portalkranes. Die Realisierung muss bis zum 30.04.2020 abgeschlossen sein, um die bedeutendste Veranstaltung im Rostocker Stadthafen, die Hanse Sail 2020, nicht zu gefährden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

83

Hafen- und Seemannsamt

Produkt

54802

Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA

Produktkonto:

54802

78532000

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Investitionsnummer

8354802201900209

Lückenschluss Ufersicherung LP 82/83 Petersdorfer Kran

Investitionsposition

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

1.Berechnung der Gesamtauszahlungen

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

VE in EUR

VE in 2019 für 2020

 

0

0

offene Aufträge (AU)

 

0

       0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

 

     0

0

neu beantragte VE im Haushaltsjahr 2019 für 2020

+

 

500.000

Gesamtbedarf VE im Haushaltsjahr 2019 für 2020

=

 

500.000

 


überplanmäßigaußerplanmäßig

 

Teilhaushalt: 83

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamt­ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

17.070.000,00

16.329.356,06

     

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

20.030.000,00

16.613.055,04

 

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38)

- 2.960.000,00

-283.698,98

     

 

  1. Mehrauszahlungen     Produkt: 54802 Bezeichnung: Maritime Wirtschaft und Hafenbau               BgA

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

8354802201900209

Lückenschluss Ufersicherung LP 82/83 Petersdorfer Kran

Investitionsposition

2

 

Finanzauszahlungskonto

78532000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Ansatz VE in 2019 für 2020

 

0,00

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0,00

überplanmäßige Auszahlungen

+

0,00

AO

-

0,00

Aufträge

-

0,00

noch verfügbar

=

0,00

Neu beantragte Haushaltsermächtigung VE
in 2019 für 2020

 

500.000,00

 

Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit:

Das Hafen- und Seemannsamt beabsichtigt die zeitnahe Umsetzung einer dauerhaften Sicherung des südöstlichen Blocksäulenkrans (Petersdorfer Kran) sowie die Instandsetzung der Kaianlage im Bereich des Liegeplatzes LP 82. Da die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, wurde der Bereich großflächig mittels Absperrelementen gesichert. Die notwendigen Bauleistungen – Flächenbefestigung, Kaiverfüllung erlauben keinen Aufschub mehr, so dass sofort ein Planungsbüro beauftragt werden muss, um die Fertigstellung bis zum 30.04.2020 vor der Hanse Sail 2020 zu sichern.

 

 

b) Unvorhersehbarkeit:

Am 24.08.2019 wurde der Abteilung Hafenbau und –bewirtschaftung des Hafen- und Seemannsamtes durch den zuständigen Hafenwart eine Absackung/Versackung des Pflasters im Bereich des süd-östlichen Petersdorfer Krans angezeigt. Die Absackung war zum Zeitpunkt der Planung nicht vorhersehbar.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

 nein

Mit der Verpflichtungsermächtigung wird auch die Kennziffer für das Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt.

 

 

2. Nachweis der Deckung durch Nichtinanspruchnahme einer VE in Höhe von 500.000 EUR

 

Produkt: 54801 Bezeichnung: Maritime Wirtschaft und Hafenbau

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

8354801201700201

Sportboothafen Warnemünde hoheitlich

Investitionsposition

6

Plattform Ostseite Alter Strom

Finanzauszahlungskonto

78532001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

 

 

Ansatz VE in 2019 für 2020

 

5.800.000

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

über-/außerpl. Auszahlungen

-

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitsgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

5.800.000

Als Deckung für VE in 2019 für 2020 eingesetzt

 

500.000

 

 

Begründung:

Mit der Haushaltsplanung für die Jahre 2018/2019 erfolgte die Einordnung einer VE für das Jahr 2019 in Höhe von 5,8 Mio. EUR für den Sportboothafen Warnemünde – hoheitlich. Durch das langwierige Baugenehmigungsverfahren mit einer Zeitdauer von 12 Monaten haben sich die Bewilligung der Fördermittel und die Fortführung der Planungsleistungen erheblich verzögert. Daraus resultiert auch eine Verschiebung der Ausschreibungsreife der Bauleistungen und der Vergabeverfahren.

 

Die VE wird aus diesem Grund im Jahr 2019 nicht mehr in Anspruch genommen.

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

und Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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