Beschlussvorlage - 2019/BV/0412

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Als ehrenamtliche Schiedsperson für die Schiedsstelle West der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird Herr Stefan Haase gewählt.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes M-V (SchStG M-V), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 01. Juli 2010 (GVOBl. M-V Nr. 11, S. 329)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

2017/BV/2590 vom 05.04.2017

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss Nr. 2017/BV/2590 hat die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am 05.04.2017 Frau Sabine Hasse als stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle West für die Amtsperiode 01.02.2016 – 31.01.2021 gewählt. Frau Hasse hat um Abberufung von der ehrenamtlichen Tätigkeit der Schiedsperson gebeten. Durch das Amtsgericht Rostock wurde dem Abberufungsersuchen von Frau Hasse am 25.07.2019  stattgegeben.

 

Somit ist die vakante Position der stellvertretenden Schiedsperson in der Schiedsstelle West nunmehr neu zu besetzen. Aufgrund einer vorliegenden Interessenbekundung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Schiedspersonen von Herrn Stefan Haase wurde am 17.09.2019 unter Beteiligung der Vertreterin des Dachverbandes ein Gespräch mit dem Interessenten geführt. Im Ergebnis dieses Gesprächs wurde festgestellt, dass Herr Haase die Anforderungen gemäß § 4 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG M-V) vom 01. Juli 2010 (GBl. Nr. 61 S. 1527, BGBl. II 1990 S. 1153) erfüllt und die Fähigkeiten zur Ausübung der Schiedsamtstätigkeit besitzt.

 

Bevor Herr Haase der Gemeindevertretung zur Wahl vorgeschlagen wurde, erfolgte durch das Amtsgericht Rostock eine Prüfung des Bewerbers nach § 4 Abs. 1 Ziff. 1 – 3 SchStG M-V hinsichtlich gegebenenfalls vorliegender Ausschlussgründe. Mit Schreiben vom 11.10.2019 teilte der Direktor des Amtsgerichtes Rostock mit, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.

 

Folgende Besetzung der Schiedsstelle West wird nunmehr vorgeschlagen:

 

SchiedspersonHerr Horst Greinert

stellvertretende SchiedspersonHerr Stefan Haase

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

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06.11.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen