Antrag - 2019/AN/0380

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Anbietern von Leihsystemen für E-Scooter in Rostock Gespräche aufzunehmen und eine Vereinbarung zu schließen, in der insbesondere folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

 

- Möglichkeit der Ergänzung des ÖPNV-Netzes und der Verbesserung der intermodalen Nutzung durch die Stationierung von E-Scootern z.B. an Straßenbahn-/S-Bahn-/Bushaltestellen und Knotenpunkten, insbesondere auch außerhalb des Innenstadtgebiets

 

- Ermittlung möglicher Standorte zur Integration von E-Scootern in das ÖPNV-Netz als Mittel zur Überbrückung der sog. „ersten Meile“ und der „letzten Meile“

 

- Prüfung einer tariflichen Verknüpfung durch reduzierte Nutzungsgebühren oder Inklusivnutzungszeiten für ÖPNV-Kunden im Rahmen des Verkehrsverbunds Warnow oder der Rostocker Straßenbahn AG

 

- Berücksichtigung der Bedarfe der Einwohnerinnen und Einwohner bei der Festlegung des Geschäftsgebietes, d.h. insbesondere Anschluss von Wohnstandorten neben der touristischen Nutzung im Innenstadtkern

 

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Sachverhalt:

Für das Betreiben von Leihsystemen für Tretroller mit Elektromotor (E-Scooter) im Free-Floating-System ohne Basis-Stationen werden keine Genehmigungen der Gemeinde benötigt. Einige Städte und Gemeinden haben jedoch proaktiv freiwillige Vereinbarungen mit den örtlichen Anbietern getroffen, um die neuen Angebote möglichst nutzbringend in lokale Mobilitätskonzepte zu integrieren. Hier besteht seitens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Möglichkeit, über die Einbindung der E-Scooter in die Angebote des ÖPNV den ursprünglich angedachten ökologischen wie ökonomischen Nutzen der Elektroroller zu generieren. Als Modellprojekt kann hier auf die Hochbahn Hamburg und die Kooperation mit dem Anbieter VOI zurückgegriffen werden, welcher auch in Rostock aktiv ist. Während in vielen Städten derzeit noch keine geeigneten Konzepte für die Überbrückung der sog. „ersten Meile“ bzw. „letzten Meile“ bestehen, werden dort E-Scooter als Zubringer zur Schnellbahnhaltestelle erprobt.


Hierzu wurden bewusst Anbindungspunkte am Hamburger Stadtrand ausgewählt.

 

Auch in Rostock kann mittels durchdachter Verleihsysteme und einer konsequent nutzerorientierten Ausrichtung von Angeboten ein Beitrag zur Entlastung der Straßen und für den Umstieg vom PKW auf alternative Verkehrsmittel geleistet werden. Durch geeignete Vereinbarungen mit den Anbietern können E-Scooter als eine sinnvolle Ergänzung im Mobilitätsmix der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für alle Einwohnerinnen und Einwohner etabliert werden. Als Anreize für die jeweiligen Anbieter, die Leihsysteme entsprechend der Vorgaben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock anzupassen, sind z.B. die Unterstützung durch Stadtmarketing oder die Schaffung von Abstellanlagen und geeigneter Infrastruktur denkbar.

 

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Beschlüsse

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17.10.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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06.11.2019 - Bürgerschaft - vertagt

 

Frau Kröger stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Antrages Nr. 2019/AN/0380, weil zunächst eine Sondernutzungssatzung vorliegen soll.

 

(Hinweis:               Beim Dringlichkeitsantrag Nr. 2019/DA/0457 wurde ein Geschäftsordnungsantrag von Frau Kröger auf Vertagung bis DIE LINKE. auf Landesebene eine Möglichkeit hatte, eine Anpassung/ Änderung des Straßen- und Wegegesetzes zu beantragen, damit eine dringend erforderliche Sondernutzungssatzung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock etabliert werden kann, bestätigt.)

 

Es erfolgt eine Gegenrede von Herrn Eisfeld.

 

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:                                                         Angenommen

 

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28.11.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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04.12.2019 - Bürgerschaft - überwiesen

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09.09.2020 - Bürgerschaft - abgelehnt