Antrag - 2019/AN/0376
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund/Freie Wähler)
Prüfauftrag: Finanzierung der (eltern-)beitragsfreien Kindertagesförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.10.2019
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Sitzungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Oct 24, 2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Oct 22, 2019
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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Oct 29, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Nov 6, 2019
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
- für die Deckung der Kosten der ab 01.01.2020 (eltern-)beitragsfreien Kita eine stärkere Beteiligung des Landes einzufordern
- die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit in der Kindertagesförderung zu prüfen
- in den Gremien des Städte- und Gemeindetages MV die Möglichkeiten der Unterstützung und/oder Beteiligung an eine evtl. Verfassungsbeschwerde prüfen zu lassen
- der Bürgerschaft das Prüfergebnis im IV. Quartal 2019 vorzulegen.
Sachverhalt:
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, ab 01.01.2020 die Elternbeitragsfreiheit für den Besuch eines Kindes in einer Einrichtung der Kindertagesförderung (Kindertagespflege, Kindertagesstätte, Hort) einzuführen. Dies ist zu begrüßen.
Laut Mitteilung des zuständigen Senators im Jugendhilfeausschuss vom 27.08.2019 beteiligt sich das Land jedoch nicht ausreichend an den Kosten. Verwaltungsseitig wird mit einer finanziellen Mehrbelastung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von derzeit jährlich rund 3 Mio. Euro ausgegangen.
Mehrkosten für die Kommunen würden dem sog. Konnexitätsprinzip (wer bestellt, der zahlt) widersprechen. Von daher ist das momentan vom Land MV vorgesehene Finanzierungsmodell rechtlich durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu bewerten.
Die Frage, ob die geplante Finanzierung der Elternbeitragsfreiheit im Einklang mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Konnexität steht oder möglicherweise verfassungswidrig ist, interessiert nicht nur die Stadt Rostock sondern alle Kommunen in MV.
Die Rechtsfrage sollte mit weiteren interessierten Kommunen sowie möglichst unter Federführung des Städte- und Gemeindetages geklärt werden.
Über das Prüfergebnis ist die Bürgerschaft zu informieren. Ihr würde es letztlich obliegen ggf.
Verfassungsbeschwerde einzulegen.
gez. Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende
