Beschlussvorlage - 2019/BV/0373

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)  (Anlage 1) einschließlich der  Ausschlussliste der Abfallsatzung (Anlage 2).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:keine

 

Sachverhalt:

Die Satzung enthält Formulierungen klarstellender oder redaktioneller Art und berücksichtigt aktuelle rechtliche Entwicklungen sowie Erfahrungen aus dem Vollzug der Abfallsatzung. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

 

  1. Die Definition der Abfallarten die bislang unter den § 3-7 der Abfallsatzung aufgeführt wurden, sind zum besseren Verständnis zusammengefasst und neu geordnet worden.
  2. Siehe Punkt 1.
  3. Siehe Punkt 1.
  4. Siehe Punkt 1.
  5. Siehe Punkt 1.
  6. Verschiebung durch die vorhergehenden Änderungen: Aus § 3 Abs. 8 wird § 3 Abs. 6
  7. Verschiebung durch die vorhergehenden Änderungen: Aus § 3 Abs. 9 wird § 3 Abs. 7
  8. Verschiebung durch die vorhergehenden Änderungen: Aus § 3 Abs. 10 wird
    § 3 Abs. 8
  9. Der Begriff Problemabfälle, wurde zum besseren Verständnis neu formuliert.
  10. § 3 Abs. 12 entfällt. Der Begriff Abfälle zur Verwertung wird jetzt unter § 3 Abs. 5 erläutert.
  11. Verschiebung durch die vorhergehenden Änderungen: Aus § 3 Abs. 13 wird § 3 Abs. 10
  12. Verschiebung durch die vorhergehenden Änderungen: Aus § 3 Abs. 14 wird § 3 Abs. 11
  13. Batterien stellen nach dem Abfallrecht eine eigene Abfallkategorie dar. Daher wird diese Abfallart jetzt separat erläutert.
  14. Verschiebung durch die vorhergehenden Änderungen: Aus § 3 Abs. 15 wird
    § 3 Abs. 13
  15. Die Aufzählung der von der Stadt getrennt entsorgten Abfälle wird um Batterien ergänzt.
  16. Sprachliche Anpassung an den übrigen Satzungstext
  17. Änderung der Querverweise aufgrund der vorherigen Änderungen
  18. Änderung der Querverweise aufgrund der vorherigen Änderungen
  19. Klarstellende Formulierung
  20. Aktualisierung des Firmennamen
  21. 20 Abs. 1 Nr. 2 entfällt da die Abfallschlüsselnummer bereits unter Abs. 1 aufgeführt ist.
  22. Die Batterien waren bislang den Problemabfällen zugeordnet und wurden jetzt als separate Abfallart in den Annahmekatalog der Recyclinghöfe aufgenommen.
  23. Der Annahmekatalog der Recyclinghöfe wurde um Haus- und Geschäftsmüll erweitert.
  24. Inkrafttreten der Satzung

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.11.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.12.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen