Beschlussvorlage - 2019/BV/0341

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage der Straßenbenennungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock § 1 legt der Hauptausschuss die Benennung einer Straße im Ortsteil Warnemünde fest:

 

Stephan-Jantzen-Platz 

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Beschlussvorschriften:

§ 1 Abs. 3 Straßenbenennungssatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

Durch den zuständigen Ortsbeirat wurde die Umbenennung eines Teilstückes der Straße Am Leuchtturm zwischen Teepott und der Straße Am Strom in Stephan-Jantzen-Platz beantragt. Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.12.2018 mehrheitlich beschlossen.

Der Ortsbeirat begründet seinen Antrag mit der Lage des „Stephan-Jantzen-Hauses“ - des ehemaligen Wohnhauses des Lotsenkommandeurs, welches heute durch die DGzRS genutzt wird - sowie der Lage des Seenotrettungskreuzers „Adele“ an der o.g. Straße. Mit der Straßenbenennung möchte der Ortsbeirat Stephan Jantzen als bekannte Warnemünder Persönlichkeit ehren.

 

Für die Umbenennung spricht aus Sicht der Stadtverwaltung, dass es sich um eine Straßenfläche mit starker öffentlicher Wahrnehmung handelt und Stephan Jantzen damit eine besondere Ehrung erfahren würde.


Die Ehrung verdienter BürgerInnen und die Pflege örtlicher Tradition können nach der Rechtsprechung neben der im Vordergrund stehenden Ordnungs- und Erschließungsfunktion legitime Zwecke einer Straßenbenennung sein.

 

Die Umbenennung würde eine Änderung der Hausnummer einer Sanitäranlage (z. Z. Am Leuchtturm 1a) erfordern, welche dem Stephan-Jantzen-Platz zugeordnet werden müsste.

 

In der umbenannten Straße werden - soweit absehbar - auch zukünftig keine weiteren Hausnummernvergaben notwendig sein. Deshalb wird eine Verwechslungsgefahr mit dem Stephan-Jantzen-Ring (Ortsteil Schmarl) und der Stephan-Jantzen-Straße (Ortsteil Seebad Warnemünde) als gering eingeschätzt.

 

Durch die Umbenennung würde jedoch Verwaltungsaufwand in mehreren Aufgabenbereichen des Amtes für Verkehrsanlagen entstehen, da Straßennamen das wichtigste Ordnungskriterium für die Verwaltung des städtischen Straßennetzes darstellen:
 

Aufwand in der Straßenverwaltung

Buchungsaufwand in der Anlagenbuchhaltung

Straßenbauaufwand (Kosten für Straßenschilder sowie für die erforderlichen

Bohrungen, welche aufgrund der kürzlich abgeschlossenen Straßenbaumaßnahme

aus Garantiegründen von der bauausführenden Firma durchzuführen sind.)

 

Gegen die Umbenennung sprechen nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit die zu erwartenden Sach- und Verwaltungskosten von ca. 3.000 bis 5.000 EUR. Zudem wurde Stephan Jantzen bereits mit der Benennung der Stephan-Jantzen-Straße in Warnemünde und des Stephan-Jantzen-Rings in Schmarl geehrt.

 

Aus Sicht der Verwaltung überwiegt jedoch das Interesse der Stadt, die herausragende Persönlichkeit Stephan Jantzen mit einer Straßenbenennung an dieser exponierten Stelle besonders zu ehren.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 66

Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2019

54101 5233 8040

Wartung und Pflege von Verkehrsleitein-richtungen

 

 

 

 

 

ca. 1.020 €

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

17.10.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.10.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen