Änderungsantrag - 2019/AN/0235-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Die Rostocker Bürgerschaft bekennt sich zu dem Grundsatz, kommunales Eigentum auch für künftige Generationen zu erhalten und zu stärken. Daher wird der Oberbürgermeister beauftragt,

1. dafür zu sorgen, dass städtische Unternehmen keine Vermögenswerte veräußern mit dem Ziel der außerplanmäßigen Ausschüttung der Verkaufserlöse an den städtischen Haushalt.

2. im Haushaltsplanentwurf 2020/2021 nach Möglichkeit nur solche Gewinnausschüttungen städtischer Unternehmen einzuplanen, die nicht auf der Veräußerung von Vermögenswerten dieser Unternehmen beruhen.

3. auf die städtischen Unternehmen und Beteiligungen einzuwirken, Alternativen zum Verkauf von Vermögenswerten wie Vermietung, Verpachtung sowie Vergabe von Erbbaurechten stärker zu nutzen. Dazu sind entsprechende Vereinbarungen mit den städtischen Unternehmen zu treffen.

4. der Bürgerschaft Gesellschaftsverträge vorzulegen, die ein Zustimmungserfordernis durch den Aufsichtsrat für den Verkauf von Grundstücken und Immobilien ab einer angemessenen Wertgrenze aufnehmen, zum Beispiel ab einer Summe von 100.000 € für Grundstücksverkäufe und 250.000 € für Immobilienverkäufe.

 

Die Vereinbarungen und Änderungsvorschläge für die Gesellschaftsverträge sind der Bürgerschaft bis Mai 2020 zum Beschluss vorzulegen.

Ausschüttungen städtischer Unternehmen sollen grundsätzlich maßvoll erfolgen, insbesondere sind die Eigenkapitalquote und zukünftige Investitionsvorhaben zu berücksichtigen und eine ausreichende Eigenkapitalausstattung sicher zu stellen.

 

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Sachverhalt:  Erfolgt mündlich

 

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gez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastellgez. Uwe Flachsmeyer

Fraktion der SPDFraktion BÜ90/DIE GRÜNEN

 

gez. Eva-Maria Kröger

Fraktion DIE LINKE.PARTEI

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Beschlüsse

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06.11.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen