Änderungsantrag - 2019/AN/0208-02 (ÄA)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

 

ZURÜCKGEZOGEN AM 17.10.2019

 

 

Der Antragstext wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen wie und in welchem Zeitraum Maßnahmen zur Einführung eines interaktiven Bürgerhaushalts umsetzbar sind. Dabei soll gewährleistet sein, dass eine Benennung der Prioritäten und eine Abstimmung über die Prioritäten der freiwilligen Leistungen durch alle Wahlberechtigten der Hansestadt Rostock möglich sind. Diese sollen den Haushaltsberatungen der Bürgerschaft vorangestellt sein.

 

Das Ergebnis des Prüfauftrags soll der Bürgerschaft bis Mai 2020 vorgestellt werden.

Bis Jahresende 2020 ist eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Mittels des Interkommunalen Vergleichssystems wurden erstmalig der Entwurf des Haushaltsplans 2017 sowie auch der beschlossene Doppelhaushalt 2018/19 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock interaktiv und übersichtlich online dargestellt.

 

Aktuell beteiligen mindestens 102 deutsche Kommunen ihre Bevölkerung aktiv an der Haushaltsplanung und für 78 Kommunen ist der Bürgerhaushalt bereits Bestandteil der Haushaltsplanungen. [1] Dabei ist der Bürgerhaushalt definiert als ein Verfahren, bei dem Verwaltung oder Politik die Bevölkerung an der Aufstellung des Haushaltsplans beteiligen und für die Teilnahme mehr werben als bei einer ortsüblichen Bekanntmachung.

 

Mit den Budgets für Ortsbeiräte hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock einen ersten kleinen Schritt in Richtung Bürgerbeteiligung beim Haushalt gemacht. Jedoch steht hier der Ortsteilbezug stark im Vordergrund.

 

Gerade im Hinblick auf Notwendigkeit, bei der Vielzahl geplanter Großprojekte und der finanziellen Situation der Hansestadt ggf. Einschränkungen bei Projekten vornehmen zu müssen, stellt die Beteiligung der Bürger hieran ein wesentliches Mittel der Legitimation dar. Mit dem Instrument des Bürgerhaushalts wird die Entscheidungskompetenz weder verlagert noch berührt. Es stellt vielmehr eine Unterstützung im Entscheidungsprozess dar.

 

 

Die Einführung muss nicht zwingend im bereits bestehenden IKVS (Interkommunale Vergleichssystem) durchgeführt werden. Auf entsprechende Alternativen für die Einführung eines interaktiven Bürgerhaushalts kann ebenfalls zurückgegriffen werden.

 

Literaturhinweise:

 

[1] Bundeszentrale für politische Bildung (2018) 9. Statusbericht Bürgerhaushalt in Deutschland (2014 – 2017)

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

12.09.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.09.2019 - Bürgerschaft - überwiesen

Erweitern

17.10.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zurückgezogen