Beschlussvorlage - 2019/BV/0262

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbfGS) (Anlage 1) einschließlich Kalkulation (Anlage 2) und Abfallgebührenmodell (Anlage 4).

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2014/BV/0167, 2015/BV/1059, 2016/BV/2032, 2017/BV/3051, 2018/BV/3969

 

Sachverhalt:

Es wurde ein Abgleich der Abfallarten im § 4 Abs. 2 Abfallsatzung (AbfS) mit § 4 Abs. 2 Abfallgebührensatzung (AbfGS) vorgenommen. Bei den Gebührenarten im § 4 Abs. 2 AbfGS wird die Abfallart Batterien (i) ausdrücklich benannt.

 

In der zu beschließenden Abfallgebührensatzung werden die Gebührensätze in § 6 nach der Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 angepasst.

 

Das Gebührenmodell für die Abfallgebühren und die Kalkulationsmethodik sind gegenüber den Vorjahren nicht verändert. Der Bürgerschaft wird vorgeschlagen diese beizubehalten.

Die Erbringung der notwendigen Leistungen auf dem Gebiet der Entsorgung von überlassungs-pflichtigen Abfällen und der Abfallverwertung von organischen Abfällen, dem Betrieb der Recyclinghöfe sowie der Gebührenerhebung sind durch die Verträge

 

- Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und

             hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (17.02.1994),

- Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen  

             (17.02.1994)

- Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der

             Erarbeitung der Gebührenbescheide (01.01.1992)

- Vertrag über die Bewirtschaftung und den Betrieb der Recyclinghöfe der

             Hansestadt Rostock (07.09.2015)

- Ergänzungsvereinbarung zur kalkulatorischen Verzinsung des

             betriebsnotwendigen Kapitals für die bestehenden Altverträge (06.02/15.03.2017)

             mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) geregelt.

 

Der Vertrag zur Erfassung und Einsammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist seit 2015 an die SR GmbH vergeben (Beschluss 2014/BV/5465).

 

Die SR GmbH legte am 01.07.2019 ihre Kalkulation für das Jahr 2020 vor. Diese Kalkulation wurde durch den beratenden Ingenieur (Preisprüfer) Herrn Henssen entsprechend VOPR 30/53 und LSP geprüft. Der Preisprüfbericht ist dem Kalkulationsordner beigefügt. Er bildet die Grundlage für die Übernahme der geprüften Preise in die Gebührenkalkulation.

 

Im Anschluss an ein europaweites Ausschreibungsverfahren wurde die Entsorgung der ge-mischten Siedlungsabfälle der HRO 2011 an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG mbH) beauftragt (Beschluss 2010/BV/1714). Seit dem 01.01.2017 ist die EVG mbH mit der Veolia Umweltservice Nord GmbH verschmolzen. Eine Kopie des Verschmelzungsvertrages sowie die umgeschuldeten Bürgschaftsurkunden wurden der Stadt vorgelegt.

 

Die Leistung „Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen, incl. Behälteraufstellung und –bewirtschaftung“ wurde im europaweiten Wettbewerb an das Unternehmen Veolia Umweltservice Nord GmbH für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2018 vergeben (Beschluss 2014/BV/5379). In einem in der ursprünglichen Beauftragung vorgesehenen Verhandlungs-verfahren (Vergabe-Nr. 16/10/2017) zur Verlängerung des Vertrages für die Jahre 2019 und 2020 wurde der Zuschlag mit Beschluss 2017/BV/2977 an das Unternehmen Veolia Umweltservice Nord GmbH erteilt.

 

Der Vertrag zur „Verwertung des Sperrmülls aus Haushaltungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ wurde im Anschluss an eine europaweite Ausschreibung für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2023 mit Veolia Umweltservice Nord GmbH geschlossen (2019/BV/4512).

 

Der Vertrag zur „Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushaltungen der Stadt (Sonderabfallentsorgung)“ wurde für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2018 nach öffentlicher Ausschreibung neu vergeben. Der Vertragspartner ist die Firma Veolia Umwelt Service Nord GmbH (Beschluss 2016/BV/1948). Der Vertragszeitraum wurde gemäß der vertraglichen Regelung erneut um ein weiteres Jahr, bis zum 31.12.2020, verlängert.

 

Der Vertrag über die „Sammlung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen in der Hansestadt Rostock für den Zeitraum 2018 -2021“ wurde im Anschluss an ein offenes Verfahren nach Vergabe-Nr. 38/10/17 mit der Firma EAST-WEST Textilrecycling Kursun GmbH geschlossen (Beschluss 2017/BV/3259).

 


1. Gesamtkostenübersicht im Vergleich zum Vorjahr

 

Die Gesamtkosten ohne Abschläge erhöhen sich von 17.525.957 EUR im Jahr 2019 auf 18.622.883 EUR im Jahr 2020. Diese Kostenerhöhung von 1.096.926 EUR setzt sich zusammen aus 944.601 EUR bei der Abfallverwertung und 152.325 EUR bei der Entsorgung des Haus- und Geschäftsmülls.

 

Unter Berücksichtigung der in die Kalkulation eingerechneten Abschläge (Verkaufserlöse für Altpapier, Schrott, Abfall- und Laubsäcke, Alttextilien, der Kostenerstattung Grundsteuer für den Recyclinghof Dierkow und den Ergebnissen der Nachkalkulationen) in Höhe von 1.404.117 EUR ergeben sich gebührenfähigen Kosten in Höhe von 17.218.766 EUR. Das entspricht einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr (16.266.426) um 952.340 EUR.

 

Die Einführung einer Schutzgebühr für den Laubsack seit 01.01.2016, um Anreize für die Nutzung zu schaffen, soll auch für das Jahr 2020 beibehalten werden. Die Kosten wurden bei der Abfallverwertungsgebühr/ Bioabfallentsorgung berücksichtigt. Die Einnahmen für Abfall- und Laubsäcke wurden in der Nachkalkulation berücksichtigt.

 

Kostenmindernd für die Kalkulation der Abfallgebühr für das Jahr 2020 wirken sich die rechnerisch ermittelten Verkaufserlöse in Höhe von 565.316 EUR für Altpapier, Schrott und Laubsäcke und die Verkaufserlöse in Höhe von 176.700 EUR aus der Verwertung von Alttextilien aus. Zudem werden der 2020 auszugleichende Anteil aus der Nachkalkulation 2017 in Höhe von 86.492 EUR sowie die Kostenerstattung der Grundsteuer für den Recyclinghof Dierkow in Höhe von 400 EUR kostenmindernd für die Gebührenkalkulation eingesetzt. Weiterhin wird vorgeschlagen, den aus der Nachkalkulation 2018 ermittelten Betrag in Höhe von 719.011 EUR zu 80% für die Gebührenkalkulation 2020 (575.209 EUR) und zu 20% für die Gebührenkalkulation 2021 (143.802 EUR) kostenmindernd zu berücksichtigen.

 

Es wird vorgeschlagen die Summe des Kostenabschlages in Höhe von 1.404.117 EUR aus Gründen der Gebührenstetigkeit zu 95 % für die Abfallverwertungskosten und zu 5 % für die Abfallentsorgungskosten zu verwenden.

 

1.1. Abfallverwertung

 

Die Kosten der Abfallverwertung erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 944.601 EUR, bedingt durch die Erweiterung der Recyclinghöfe, einen neuen ausschreibungsbedingten Sperrmüllverwertungspreis, Fahrzeugbeschaffungen und Investitionskosten, Errichtung einer zusätzlichen Grüngutkompostierungsanlage sowie tarifbedingte Personalkosten-steigerungen, welche nachfolgend erläutert werden.

 

In 2020 sind bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur für die Recyclinghöfe Südstadt und Reutershagen vorgesehen. Der Recyclinghof Südstadt soll grundhaft erneuert und auf eine Gesamtfläche von ca. 4.510 m2 erweitert werden. Der Recyclinghof Südstadt wird komplettiert um Aufstellplätze für Altreifen, Bauschutt und einen Stellplatz für 5 Wechselcontainer (Abrollcontainer) sowie vier Pkw-Stellplätze. Als Besonderheit ist zu nennen, dass für Kunden, die altersmäßig oder gesundheitlich beeinträchtigt sind, ein Standplatz im Eingangsbereich vorgesehen ist. 

 

Zudem bietet die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ab dem 01.01.2020 die Annahme von Hausmüll, in amtlich gekennzeichneten Abfallsäcken, auf allen Recyclinghöfen an. Die Entsorgung erfolgt im Rahmen der Hausmüllsammeltour.

 

Die Kostenerhöhung für die Sperrmüllverwertung resultiert aus dem im europaweiten Ausschreibungsverfahren (Vergabe 11/10/19) "Verwertung von Sperrmüll aus Haushaltungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock" gestiegenen Verwertungspreis, gegenüber dem bis zum 31.12.2019 vertraglich geltenden Einheitspreis.


Die Verwertung umfasst i.d.R. die Sortierung, das Recycling oder die sonstige Verwertung des Sperrmülls, die Vermarktung der gewonnen Rohstoffe und Energie sowie die ordnungsgemäße Beseitigung der nicht verwertbaren Abfälle.

 

Für das Jahr 2020 sind als Investitionen für die Einsammlung von Hausmüll die Ersatzbeschaffung von drei Müllsammelfahrzeugen sowie die Neubeschaffung eines Kleinstmüllfahrzeugs vorgesehen. Für die Abfuhr der Biotonne ist für das Jahr 2020 als Investition die Ersatzbeschaffung von einem Müllfahrzeug vorgesehen.

 

Der Einsatz des Kleinstmüllfahrzeuges für die Sammlung von Rest- und Bioabfall mit einer maximalen Fahrzeugbreite von 1,62 m ist zusätzlich zum Einsatz der bereits vorhandenen Engstellenfahrzeuge mit der Angebotsaufforderung beauftragt worden. Mit dem Kleinstsammelfahrzeug soll die Abfuhr in Straßen gesichert werden, deren nutzbare Fahrbahnbreite unter 3,55 m liegt.

 

Diese Bereiche haben seit der Abschaffung der temporären Parkverbote für Abfallsammlung und Straßenreinigung durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zugenommen. Eine Räumung der verparkten Straßen im Vorfeld der Abfallsammlung erfolgt durch den städtischen Ordnungsdienst wegen rechtlicher Bedenken nicht.

 

Mit der Beauftragung der Stadtentsorgung Rostock GmbH für 2020 wurde für die Neuanschaffung von Abfallsammelfahrzeugen die Ausstattung mit Abbiege-assistenzsystemen als Bedingung vorgegeben. Außerdem erhält der städtische Fuhrpark, soweit technisch möglich, Abbiegeassistenten gem. Angebotsaufforderung analog der Beschlussfassung der Bürgerschaft 2018/AN/3823. Im Jahr 2020 sollen 17 Hausmüll-sammelfahrzeuge mit elektronischen Abbiegeassistenten nachgerüstet werden. Die städtische Abfallentsorgung wird damit als ein gutes Beispiel für mehr Sicherheit für die Fußgänger und Radfahrer voranschreiten.

 

Für das Jahr 2020 hat die SR GmbH die Errichtung einer zusätzlichen Grüngut-kompostanlage am Standort „Up de Schnur“ geplant. Diese Anlage soll eine Kapazität von 2.999 t/a aufweisen und ist damit ausschließlich baurechtlich und nicht immissions-schutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Mit der Errichtung dieser Anlage trägt die SR GmbH der Kapazitätsbegrenzung am Standort Parkentin Rechnung und schafft die Voraussetzung zur Verarbeitung von Grüngut für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Für das im Rahmen der Abfallentsorgung durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu verwertende Grüngut ergeben sich bei teilweiser Nutzung des zusätzlichen Standorts „Up de Schnur“ logistische Vorteile.

 

Zur Bearbeitung von 2.999 t Grüngut in der vorgesehenen Kompostanlage „Up de Schnur“ hat die SR GmbH eine Vorkalkulation vorgelegt. Mit diesen Kosten und den Kosten der Grüngutkompostierung in der Anlage „Parkentin“ wird ein einheitlicher Grüngutver-wertungspreis für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gebildet.

 

Für die Beschäftigten der SR GmbH ist eine Entgelterhöhung zum 01.01.2020 mit dem am 30.06.2019 abgeschlossenen 4. Änderungstarifvertrag zum Haustarifvertrag für die Stadtentsorgung Rostock GmbH für den Zeitraum 2020 – 2021 mit der Dienst-leistungsgewerkschaft ver.di vereinbart. Die Entgelterhöhung erfolgt für alle Lohngruppen als Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,19%. Die Jahressonderzahlung wurde auf 80 % des Tabellenentgelts, mindestens 1.890 Euro, erhöht. Zusätzlich erfolgte eine weitere Er-höhung der Entgelte ab Entgeltgruppe 8 um einen Gruppenfaktor von 15 Euro pro EG.

Gegenüber den TVöD Regelungen (VKA bis 29.02.2020) ergeben sich für das Jahr 2020 höhere Entgelte in den Grundentgelten EG 1 bis 9, insbesondere bei den Grundentgelten EG 1 (+5,6 %) und EG 8 (+ 4,2). Höhere Entwicklungsstufen werden hingegen niedriger vergütet. Die im Vergleich höhere Bewertung der unteren Entwicklungsstufen trägt den Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung Rechnung.

 

Für das Jahr 2020 ergibt sich laut Angaben der SR GmbH eine Entgelterhöhung von insgesamt 4,66 %.

 

Die Reduzierung der Kosten bei der Altpapierentsorgung beruht auf dem im Verhandlungsverfahren (Vergabe-Nr. 16/10/2017) zur Verlängerung des Vertrages vom 20.05.2014, für die Jahre 2019 und 2020 gutachterlich geprüften Angebotes des Unternehmens Veolia Umweltservice Nord GmbH.

 

Angesichts der gegenüber der Ausschreibung 2014 gesunkenen Papiermenge in der Stadt und der Anpassung der Vergütung gemäß den vorgesehenen Regelungen, werden sich die Kosten für das Jahr 2020 gegenüber 2019 um 120.111 EUR reduzieren. Der angebotene Leistungspreis für das Hol- und Bringsystem ist als Höchstpreis anzusehen und ist abhängig von der tatsächlich erfassten Papiermenge im Jahr. Die Abweichung zwischen geplanter und tatsächlich erfasster Gesamtpapiermenge im Hol- und Bringsystem betrug im Jahr 2018 insgesamt 14,2%. Nach dem zu Grunde liegenden Leistungsverzeichnis besteht bei Mengenabweichungen größer 10 % ein Preisanpassungsrecht in den jeweiligen Positionen. Die Preisanpassung (Mehrkosten i.H.v. 39.633,87 EUR) zur beauftragten Leistung für das Jahr 2018 wurde in der Nachkalkulation 2018 berücksichtigt (Anlage 2 Nr. 10).

 

Seit dem 01.01.2018 sammelt und verwertet das Unternehmen EAST-WEST Textilrecycling Kursun GmbH Alttextilien und Altschuhe im Auftrag der Stadt. Die Kosten in Höhe von 132.591 EUR wurden bei den Kosten der Abfallverwertung und die Erlöse in Höhe von 176.700 EUR als Kostenabschlag bei der Ermittlung der gebührenfähigen Kosten berücksichtigt und tragen damit zur Gebührenstabilität bei. Es laufen derzeit Abstimmungen zur Umsatzsteuerpflicht hinsichtlich § 2b UStG. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 war noch kein abschließendes Ergebnis verfügbar.

 

1.2. Abfallentsorgung Haus- und Geschäftsmüll

 

Die Kosten der Abfallentsorgung von Haus- und Geschäftsmüll erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 152.325 EUR.

 

Die Kostenerhöhung in der Abfallentsorgung resultiert hauptsächlich aus den Entleerungs- und Sammelkosten des Haus- und Geschäftsmülls (Umleerbehälter). Diese Leistungen werden von der SR GmbH erbracht.

 

Für 2020 wurde durch die SR GmbH eine Erhöhung der Mengen um 1.108 Entleerungen, auf 1.046.289 Entleerungen, kalkuliert. Die Ermittlung erfolgte mittels Trendberechnung auf Basis der Jahre 2014 bis 2018 und Forecast 2019. Als Bemessungsgrundlage für die Preisfindung erfolgte die Prognose der Abfallsäcke, gemeinsam mit Regel- und Überhangsäcken auf Grundlage der IST-Daten ab 2015.

 

Die Abrechnung der Haus- und Geschäftsmüllsammlung erfolgt gemäß der vertraglichen Vereinbarung nach der Zahl der tatsächlichen Entleerungen. Die dazu erforderlichen Einheitspreise werden durch Verteilung der Kosten auf die von der SR GmbH mittels Trendberechnung prognostizierten Behälterzahlen für das Jahr 2020 und die Wertungskennziffern für die einzelnen Behälter ermittelt.

 

Die Entsorgungskosten auf der Behandlungsanlage Veolia Umweltservice Nord GmbH, Niederlassung EVG werden von der Stadt auf Grundlage der Nachweise der Wiegenoten abgerechnet. Die Behandlungskosten liegen für 2020 stabil bei 84,88 EUR/t (netto).

 


2. Gebührensätze

2.1. Behältergebühr

 

Diese Gebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung von

Haus- und Geschäftsmüll und schließt alle damit verbundenen Kosten ein. Maßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit.

 

Basis für die Berechnung der Jahresgebührensätze für die einzelnen Behälterarten unter Berücksichtigung der Entleerungshäufigkeit im Jahr sind die ermittelten Einzelgebühren-sätze. Die Prognose der Entleerungshäufigkeiten hat für die Kalkulation der Gebührensätze eine hohe Bedeutung, da die Anzahl der Entleerungen der Behälter für Haus- und Geschäftsmüll direkt in die Kalkulation einfließt und somit direkten Einfluss auf die Gebührenhöhen hat. Für die Prognose konnte auf Daten der Jahre 2004 bis 2018 zu Entleerungshäufigkeiten zurückgegriffen werden.

 

Tabelle 1 - Anzahl der prognostizierten Entleerungen 2020 im Vergleich zu 2019

 

Entleerungen

Behälter

2019

2020

Abfallsack

2.789

2.237

80 l

120 l

240 l

1.100 l

214.140

117.418

317.997

392.837

212.604

117.619

316.000

397.829

Gesamt

1.045.181

1.046.289

 

Tabelle 2 -  Mengenentwicklung Haus- und Geschäftsmüll:

 

Jahr

Haus- und Geschäftsmüll

 

 

2000- Ist

54.802 t

2001- Ist

51.494 t

2002- Ist

49.383 t

2003- Ist

47.113 t

2004- Ist

47.490 t

2005- Ist

47.177 t

2006- Ist

47.682 t

2007- Ist

48.334 t

2008- Ist

46.422 t

2009- Ist

46.807 t

2010- Ist

46.660 t

2011- Ist

46.922 t

2012- Ist

45.484 t

2013-Ist

45.076 t

2014-Ist

45.332 t

2015-Ist

45.250 t

2016-Ist

45.404 t

2017-Ist

45.616 t

2018-Ist

45.160 t

2019-Plan

45.401 t

2020-Plan

45.358 t

Um für die Teilprozesse der Abfallentsorgung die von den einzelnen Abfallbehältern verursachten Kosten umlegen zu können, bedarf es eines Erwartungswertes für die in den jeweiligen Behältern zu entsorgenden Abfallmengen. Seit der Gebührenkalkulation 2000 wird diese verursachergerechte Berechnung der Abfallmengen mittels Wertungskennziffern für die Gebührenkalkulation in der Stadt angewandt.

 

Da die Entwicklung der Abfallmengen sowohl insgesamt im Entsorgungsgebiet als auch in den einzelnen Behältergrößen nach wie vor dynamisch ist, ist es notwendig, diese Entwicklung der Abfallmengen in den verschiedenen Behältergrößen zu überprüfen. Seit der Gebührenkalkulation für 2001 werden deshalb mittels Stichproben diese Entwicklungen festgestellt.

Diese Dynamik ist an Hand folgender Entwicklungen festzustellen:

 

Tabelle 3 – Entleerungsvolumen für die Behältergrößen und den Abfallsack

 

entleertes Volumen in TLiter (theoretisches Ist jeweils I. Quartal)

Behälter-
größe

2000

2005

2010

2015

2017

2018

2019

80 l

13.844

16.472

17.267

17.976

18.108 

17.949  

17.933  

120 l

19.360

15.719

13.953

14.349

14.809

14.614  

14.517  

240 l

93.531

80.558

74.662

76.459

77.919

78.168

78.119  

1.100 l

566.823

485.700

438.123

432.575

449.735

437.380

442.614  

Abfallsack

-

-

-

131

125

150

156 

gesamt

693.559

598.449

544.005

541.490

560.696

548.261

553.338

 

Das Entleerungsvolumen reduzierte sich seit 2000 insgesamt um ca. 20%. Dabei ist festzustellen, dass das Entleerungsvolumen in den Jahren bis 2006 ständig abnahm, im Zeitraum 2006 bis 2009 nahezu unverändert blieb und im Jahr 2010 sich weiter reduzierte. Aus heutiger Sicht ist einzuschätzen, dass das Entleerungsvolumen im Zeitraum von 2010 bis 2019 um einen Mittelwert von 545.200 TLiter schwankt, wobei die Abweichungen vom Mittelwert von – 1,8 % im Jahr 2014 (= 535.561 TLiter) bis zu + 2,8% im Jahr 2017 (= 560.696 TLiter) reichen. Ansätze zu bestimmten Entwicklungstrends waren nicht nachhaltig und wurden durch die künftigen Entwicklungen nicht bestätigt. So ist das Entleerungsvolumen in diesem Jahr um 0,9% höher als 2018, jedoch um 1,3% niedriger als 2017. Bemerkenswert ist im Zeitraum 2010 bis 2019, dass zwei gegensätzliche Einflussfaktoren, zum einen der Anstieg der Bevölkerung um 3,8% (Stand 12.2009/12.2018) und zum anderen die Reduzierung der Abfallmengen des Haus- und Geschäftsmülls um 3,5%, sich offenbar neutralisieren, denn im Gesamtsystem sind keine Auswirkungen feststellbar.

 

Das Entleerungsvolumen und die Anzahl der 80-l-Behälter blieben nahezu unverändert auf dem Niveau der Vorjahre. Bei den 120-l-Behältern sank das Entleerungsvolumen um 0,7%, die Anzahl der Behälter blieb gleich. Das Entleerungsvolumen und der Behälterbestand blieben bei den 240-l-Behältern nahezu gleich. Bei den 1.100-l-Behältern stieg der Behälterbestand um 1,3%, das Entleerungsvolumen erhöhte sich um 1,2%.

Aus der oben stehenden Tabelle des entleerten Behältervolumens ist festzustellen, dass die 1.100 l Behälter unverändert mit ca. 80% dominieren. Die kleineren Behälter von 80 l und 120 l haben nahezu unverändert nur einen Anteil von 6,0% am entleerten Volumen, aber einen hohen Anteil am gestellten Behälterbestand. Dies wird in der nachfolgenden Tabelle deutlich, wobei festzustellen ist, dass der Bestand dieser beiden kleinen Behältergrößen derzeit 54% am Gesamtbestand beträgt.

 


Tabelle 4 – Behältergesamtbestand

 

Behälterbestand (Ist-Bestand jeweils I. Quartal ohne Abfallsäcke)

Behälter-
größe

2000

2005

2010

2015

2017

2018

2019

80 l

5.786

8.286

9.321

9.880

10.015

9.928

9.918  

120 l

3.526

3.228

3.069

3.344

3.520

3.498

3.524  

240 l

6.224

5.729

5.507

5.726

5.873

5.896

5.900  

1.100 l

5.857

5.321

4.937

5.163

5.507

5.348

5.416  

gesamt

21.393

22.564

22.834

24.113

24.915

24.670

24.758  

 

Aus den dargestellten Auswertungen ist zu schlussfolgern:

 

1. Der bis 2017 festgestellte stetige Anstieg des Behälterbestandes setzte sich auch in diesem Jahr nicht fort. Bei fast allen Behältergrößen sind die Anzahl der Behälter nahezu gleich geblieben.

2. Innerhalb der gleichen Behältergröße wurden in den letzten Jahren immer stärker längere Entleerungsrhythmen gewählt. Die Fortsetzung dieser Entwicklung kann in diesem Jahr außer bei den MGB 120 nicht festgestellt werden. Das Entleerungsvolumen stieg gering um 0,9%, hervorgerufen durch die MGB 1.100-Behälter.

3. Auch wenn die kleineren Abfallbehälter nur einen sehr geringen Anteil am entleerten Volumen haben, ist vor allem ihre gebührenrechtliche Bedeutung außerordentlich hoch, denn aus dem hohen Anteil am Behälterstand leitet sich ein entsprechend hoher Anteil von Gebührenzahlern mit individueller Wohnungsbebauung ab, so dass diese Personengruppe auch die notwendige gebührenrechtliche Berücksichtigung finden muss.

 

Diese Entwicklungen sind in Umsetzung entsprechender gesetzlicher Vorgaben durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gewollt und werden durch die Abfall- und Abfallgebührensatzung gefördert. Dass diese Entwicklungen noch nicht abgeschlossen sind, belegen auch die diesjährigen Untersuchungen (vgl.: Friedrich, Frank: Ermittlung der Wertungskennziffern und Auswertung der Füllstandskontrollen für die behälterbezogenen Abfallmengen des Restmülls in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Kalkulationszeitraum 2020, Jena 2019).

 

Deshalb wurde für die Gebührenkalkulation 2020 durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erneut eine Analyse der Abfallmengen in den Abfallbehältern veranlasst. Somit sind Grundlage für die Ermittlung der Wertungskennziffern die Ergebnisse der „Untersuchung zur Füllstandskontrolle und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet“ vom Mai 2019, die von der Stadtentsorgung Rostock GmbH vorgenommen wurde. So wie in den letzten Jahren wurden aus dem Behälterbestand als repräsentative Anzahlen Stichproben jeweils in einem Umfang von mindestens 1% unter Berücksichtigung der Behältergröße, der Entleerungshäufigkeit und der Herkunft der Abfälle (private Haushaltungen, Gewerbe) gezogen (vgl. Abschn. 3 o.g. Untersuchungsbericht, hier heißt es: “Gemäß Anhang zur TA - Siedlungsabfall umfasst eine repräsentative Stichprobe 1 % der Grundgesamtheit, in diesem Fall 1 % des Gesamtbestandes an Abfallsammelbehältern.“). Aus dem Gesamtbehälterbestand von 24.783 Behältern inklusive 25 Abfallsäcken wurden 367 Behälter für die Stichprobe herangezogen.

 

Die bisherigen Grundsätze, dass diese Verwiegung im gleichen Zeitraum wie in den Vorjahren und im gleichen Entsorgungsgebiet durchgeführt wird, wurden eingehalten. Damit werden weitere zufällige Einflussfaktoren wie saisonale Abhängigkeit des Abfallanfalls und individuelle Verhaltensweisen der Bürger bei der Abfallentsorgung minimiert.

 

Um diese Kontinuität zu gewährleisten, ist es besonders wichtig, dass die strukturelle Zusammensetzung des Behälterbestandes der Stichproben über die Jahre annähernd gleich bleibt. Es ist vollkommen normal, dass sich im Verwiegungsgebiet hierbei Veränderungen in analoger Weise vollziehen wie im gesamten Stadtgebiet. Wenn auf einem Grundstück Veränderungen im Behälterbestand vorgenommen wurden, also Behälter ganz abgemeldet oder gegen kleinere Behälter getauscht wurden, dann fallen die bisher verwogenen Behälter aus der Stichprobe und müssen durch andere adäquate Behälter ersetzt werden. Deshalb wurde vor Beginn der Verwiegungen der Behälterverwiegungsplan dahingehend geprüft und anschließend für den endgültigen Verwiegungsplan freigegeben.

 

Wie in den letzten Jahren wurde auch in 2019 ein Fahrzeug mit einer geeichten, fest installierten Wägeeinrichtung eingesetzt.

 

Ermittlung der Wertungskennziffern (WKZ)

 

Die von dem Gutachter Herrn Friedrich (fcp) durchgeführten Berechnungen ergeben für die einzelnen Behältergrößen folgende Durchschnittsgewichte im Jahr 2019, wobei diese den ermittelten Durchschnittsgewichten der vorangegangenen sechs Jahre gegenübergestellt werden:

 

Tabelle 5 – Durchschnittsgewichte für die Behältergrößen und den Abfallsack

 

Behälter-
größe

2012

2013

2014

2015

2017

2018

2019

80 l

14,2 kg

13,2 kg

13,7 kg

13,7 kg

12,9 kg

14,4 kg

13,3 kg

120 l

16,4 kg

17,0 kg

17,4 kg

14,7 kg

16,7 kg

17,7 kg

15,2 kg

240 l

26,9 kg

24,5 kg

24,4 kg

23,2 kg

22,9 kg

24,7 kg

23,8 kg

1.100 l

93,9 kg

99,5 kg

94,4 kg

101,5 kg

98,0 kg

98,9 kg

98,5 kg

Abfallsack

-

-

11,0 kg

12,4 kg

14,3 kg

9,3 kg

10,2 kg

 

Auf der Basis dieser vorliegenden Zeitreihen sind die Erwartungswerte für den künftigen Kalkulationszeitraum zu prognostizieren. Hierzu wurden, da genügend belastbare Daten vorliegen, Trendberechnungen mit verschiedenen mathematischen Verfahren vorgenommen. Aus den verschiedenen Berechnungsverfahren resultieren zwangsläufig auch differierende Ergebnisse, da in diese die Vergangenheitswerte unterschiedlich einfließen. So können je nach Verfahren die neuesten Ergebnisse mit einer hohen Dominanz in die Prognose einfließen und somit stark abweichende Durchschnittsgewichte weiter zurückliegender Jahre einen geringen Einfluss haben oder im anderen Extrem alle Werte gleichwertig berücksichtigt werden. Bei den Abfallsäcken wurde der Erwartungswert durch den Durchschnitt der letzten fünf Jahre ermittelt.

 

Alle Ergebnisse wurden deshalb einer kritischen Betrachtungsweise unterzogen und daraus abgeleitet die Erwartungswerte für die verschiedenen Behältergrößen bestimmt. Dies erfolgte auf der Grundlage der oben getroffenen Ausführungen. Um diese o.g. Einflussfaktoren zu berücksichtigen, wurden für die Trendberechnungen zur Bestimmung dieser Erwartungswerte solche Verfahren (z.B. exponentielle Glättung) herangezogen, bei denen auch die gegenwärtigen Entwicklungen entsprechend berücksichtigt werden. Dies bedeutet insbesondere, dass hierfür die entsprechenden Glättungsfaktoren gezielt anzuwenden sind.

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die aus den verschiedenen mathematischen Verfahren ermittelten jeweiligen oberen und unteren Werte und der im Ergebnis der Betrachtungen ermittelte Erwartungswert angegeben.

 

 

 

 

Tabelle 6 – Erwartungswerte für das Jahr 2020

 

Behältergröße

min.

max.

Erwartungswert

80 l

13,3 kg

14,3 kg

13,6 kg

120 l

15,2 kg

17,4 kg

16,0 kg

240 l

23,5 kg

25,5 kg

24,1 kg

1.100 l

95,7 kg

98,6 kg

98,0 kg

Abfallsack

-

-

11,2 kg

 

Daraus resultieren folgende WKZ für das Jahr 2020 (im Vergleich zu den Vorjahren):

 

Tabelle 7 – Wertungskennziffern (WKZ) für das Jahr 2020

 

Behältergröße

für 2020

für 2019

für 2018

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

80 l

13,6 kg

1,0

14,2 kg

1,0  

14,0 kg

1,0

120 l

16,0 kg

1,2

17,4 kg

1,2  

17,3 kg

1,2

240 l

24,1 kg

1,8

24.6 kg

1,7  

24.6 kg

1,8

1.100 l

98,0 kg

7,2

98,0 kg

6,9  

95,6 kg

6,8

Abfallsack

11,2 kg

0,8

11,4 kg

0,8  

11,9 kg

0,9

 

2.2. Abfallverwertungsgebühr

 

Diese Gebühr ist eine Einheitsgebühr. Der Gebührenmaßstab ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.

 

Die Abfallverwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung aller Abfallarten aus Haushaltungen, die der Stadt bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling und der sonstigen Verwertung sowie der hierfür notwendigen Leistungen einschließlich der Recyclinghöfe und der Verwaltung, entstehen. Die Gebühr umfasst die Entsorgung der Abfallarten: Sperrmüll, Papier und Pappe, Garten- und Parkabfälle, Bioabfälle (nicht bei Eigenkompostierern), Altgeräte (nur Einsammeln), Problemabfälle, Alttextilien und Alt-metalle.

 

Die Gesamtkostenerhöhung der gebührenfähigen Abfallentsorgungskosten für die Berechnung der Abfallverwertungsgebühr beträgt 618.315 EUR gegenüber dem Vorjahr.

Bei den Verwertungskosten ohne Bioabfallentsorgung ergibt sich eine Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 451.943 EUR.

 

Unter Berücksichtigung des eingesetzten Kostenabschlages in Höhe von 1.333.911 EUR ergibt sich bei der angesetzten Personenzahl von 209.129 eine Gebührensteigerung um 2,08 EUR pro Person und Jahr. Die Abfallwertungsgebühr ohne Bioabfallentsorgung beträgt für das Jahr 2020 22,75 EUR pro Person.

 

Die Bioabfallentsorgungskosten erhöhen sich im Jahr 2020 um 166.372 EUR. Dadurch ergibt sich bei der angesetzten Personenzahl von 192.820 eine Gebührensteigerung um 0,80 EUR. Die der Abfallverwertungsgebühr mit Bioabfallentsorgung beträgt 35,92 EUR pro Person für das Jahr 2020.

 


3. Gemeinkostensatz Verwaltung

 

Im Jahr 2020 reduzieren sich die Verwaltungskosten der Stadt im Vergleich zum Vorjahr um 75.885 EUR. Grund dafür ist ein veränderter Umlageschlüssel für die Kosten des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) im Rahmen der internen Leistungsverrechnung. Der KOD setzt sich primär für die Verbesserung von Sauberkeit und Ordnung in der Stadt ein und ist für die Abteilung Abfallwirtschaft nur geringfügig mit Kontrollaufgaben für die Abfallentsorgung tätig. Der KOD kümmert sich beispielsweise um die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Umweltbereich, wie z.B. illegale Haus- und Sperrmüll-ablagerungen. Dementsprechend wurden die anteiligen Personalkosten analog der durchgeführten Tätigkeiten, gemäß Einsatzstatistik, bei der Kalkulation des Verwaltungs-aufwandes für Büroarbeitsplätze des Stadtamtes für das Jahr 2020 berücksichtigt.

 

4. Nachkalkulation (siehe Anlage 2)

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten bzw. die tatsächlichen Gebühreneinnahmen vom geplanten Aufkommen ab, so sind bzw. sollen nach § 6 Abs. 2 d Kommunalabgabengesetz die Kostenüberdeckungen und  unterdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums ausgeglichen werden. Der abgeschlossene Kalkulationszeitraum endet mit der Nachkalkulation 2018. Somit kann nur noch zwei Jahre 2020, 2021 ausgeglichen werden.

 

Aus der Nachkalkulation 2018 wurde eine Kostenüberdeckung von 719.011 EUR ermittelt. Mit dem Ziel der Verstetigung der Abfallgebühren, schlägt die Verwaltung daher vor, die Kostenüberdeckung im Kalkulationsjahr 2020 in Höhe von 575.209 EUR und im Jahr 2021 in Höhe von 143.802 EUR auszugleichen.

 

Der in der Nachkalkulation 2017 ausgewiesene Betrag in Höhe von 172.984 EUR wurde anteilig in Höhe von 86.492 EUR in der Kalkulation 2020 berücksichtigt (2018/BV/3969).

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:  73

Produkt:53701Bezeichnung: Abfallwirtschaft

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:-Bezeichnung: -

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

2020

 

53701

 

18.623.100

 

 

18.623.100 €

 

 

17.961.300 €

 

 

18.623.500 €

 

 

Im Ergebnishaushalt werden die Aufwendungen kostendeckend geplant.

Der Finanzhaushalt wurde durch folgende nicht zahlungswirksame Vorgänge reduziert:

 

Einzahlungen

Ertragswirksame Auflösung der Überschüsse aus den Jahren 2017 und 2018 durch Entnahme von 661.701 EUR aus dem gebildeten Sonderposten für den Gebührenausgleich.

 

Auszahlungen

Die Differenz zwischen Auszahlungen im Finanzhaushalt und Aufwendungen im Ergebnis-haushalt resultiert aus den nicht zahlungswirksamen Abschreibungen in Höhe von 400 EUR.

 

 

5. Vergleich der Gebührensätze 2020 gegenüber 2019

 

5.1. Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei wöchentlicher Entleerung:

 

Behältergröße

2019

2020

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

143,92

145,71

+1,79

120-l-Abfallbehälter

172,71

174,86

+2,15

240-l-Abfallbehälter

237,00

245,84

+8,84

1.100-l-Abfallbehälter

908,76

934,04

+25,28

 

5.2.  Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 14-täglicher Entleerung:

 

Behältergröße

2019

2020

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

  71,96

  72,86

  +0,90

120-l-Abfallbehälter

  86,35

  87,43

  +1,08

240-l-Abfallbehälter

118,50

122,92

  +4,42

1.100-l-Abfallbehälter

454,38

467,02

+12,64

 

5.3.  Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 28-täglicher Entleerung:

 

Behältergröße

2019

2020

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

35,98

36,43

+0,45

120-l-Abfallbehälter

43,18

43,71

+0,53

 

5.4.  Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 2-mal wöchentlicher Entleerung:

 

Behältergröße

2019

2020

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

240-l-Abfallbehälter

   474,01

   491,68

  +17,67

1.100-l-Abfallbehälter

1.817,53

1.868,07

+50,54

 

5.5. Die Abfallverwertungsgebühr für ein Kalenderjahr beträgt:

 

Behältergröße

2019

2020

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

bei berücksichtigter Eigenkompostierung pro Person

20,67

22,75

+2,08

ohne berücksichtigte Eigenkompostierung pro Person

33,04

35,92

+2,88

 


5.6. Die Entsorgungsgebühr für Zusatzentsorgungen (Einzelentleerungen) beträgt pro

Entleerung für:

 

Behältergröße

2019

2020

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

2,77

  2,80

  +0,03

120-l-Abfallbehälter

3,32

  3,36

  +0,04

240-l-Abfallbehälter

4,56

  4,73

+0,17

1.100-l-Abfallbehälter

17,48

17,96

+0,48

 

5.7. Die Entsorgungsgebühr für einen Abfallsack beträgt für ein Kalenderjahr bei 28-

      täglicher Entsorgung:

 

Behältergröße

2019

2020

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

Abfallsack

(§ 11 Abs. 4 AbfS)

30,13

30,58

+0,45

 

5.8. Für folgende Sonderleistungen sind Gebühren zu entrichten:

 

Behältergröße

2019

2020

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in EUR

 

 

 

 

Vorhaltegebühr für Wechselbehälter je Abfallbehälter 1.100 l im Jahr

52,68

46,20

-6,48

zusätzlicher Abfallsack pro Stück

2,32

2,35

+0,03

Laubsack pro Stück

1,00

1,00

  0,00

Anlieferung von Siedlungsabfällen (§ 20 Abs. 1 AbfS) auf der Restabfallbehand-lungsanlage pro Tonne

107,26

106,42

-0,84

Presscontainer (10 m³)

-          Monatsmiete

-          Jahresmiete

-          Transportkosten

 

    156,67

1.880,06

    113,96

 

  157,89

1.894,67

111,44

 

+1,22

+14,61

-2,52

 

Presscontainer (20 m³)

-          Monatsmiete

-          Jahresmiete

-          Transportkosten

 

 

200,34

2.404,13

   125,12

 

 

201,91

2.422,88

  127,86

 

 

+1,57

+18,75

+2,74

Container (7 m³) Mulde

     -    Monatsmiete

     -    Jahresmiete

     -    Transportkosten

 

   28,22

338,62

113,96

 

   22,38

268,54

111,44

 

  -5,84

-70,08

-2,52

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

21.11.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.11.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.12.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen