Beschlussvorlage - 2019/BV/0258

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlagen 2-5).

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0683/05-BV, 0723/06-BV,0720/07-BV, 0540/08-BV, 2009/BV/0509, 2010/BV/1418, 2011/BV/2449, 2012/BV/3783, 2013/BV/5089, 2014/BV/0132, 2015/BV/1116, 2016/BV/1998, 2017/BV/3028, 2018/BV/3951

 

Sachverhalt:
Mit der eingereichten Beschlussvorlage soll lediglich der § 4 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geändert werden.

 

Im § 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt.

 

Auf Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2020 unter Beibehaltung des Allgemeininteresses (Anlage 2, Seite 5) Gebührensätze, die in allen Reinigungsklassen zwischen 1,7 und 3,5 Prozent steigen werden.

Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst werden im kommenden Jahr um 379.700,- € steigen (Anlage 2 Seite 2).

 

Diese Kostensteigerung ergibt sich aus gestiegenen Kosten bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) und bei der Kehrgutentsorgung, die Kosten der Stadtverwaltung gehen dagegen zurück. Dazu ausführlich in den Abschnitten „Kosten der SR GmbH“ und „Kosten der Stadtverwaltung“.

 

Bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr werden die Kosten des Teams Fugengrün, der Entsorgung des Straßenkehrichts, der Stadtverwaltung und der Zu- und Abschläge aus der Nachkalkulation 2018 auf die einzelnen Leistungsarten umgelegt (Anlage 2 Seite 3). Für die Ermittlung der Gebührensätze sind die Leistungsarten Fahrbahnreinigung, Winterdienst Fahrbahn, Gehwegreinigung und Winterdienst Gehwege relevant.

 

Auf der Grundlage des Vertrages über die Straßenreinigung vom 17.02.1994 und dem vorgegebenen Leistungsumfang hat die SR GmbH ihre Kosten kalkuliert und die entsprechenden Einzelpreise für 2020 ermittelt.

 

Durch den beratenden Ingenieur Dipl.-Ing. Dirk Henssen wurden die kalkulierten Entgelte auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften geprüft.

 

Ein entsprechender Prüfbericht (Anlage 9 der Beschlussvorlage) wurde ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der geprüften Preise in die Gebührenkalkulation.

 

Kosten der SR GmbH

 

Die Gesamtkosten der SR GmbH für Straßenreinigung und Winterdienst werden im Vergleich zu 2019 um 411.200 € steigen, das entspricht einer Kostensteigerung um 7,4 Prozent. Dafür sind unter anderem gestiegene Personalkosten, die Auflösung des Dieselkraftstoffkostenwagniskontos 2018 sowie Investitionen, die höhere Abschreibungen und Zinskosten nach sich ziehen, aber auch eine Erweiterung des Leistungsumfangs verantwortlich.

 

Die sechs zusätzlichen Handreiniger, die Mitarbeiter der beiden Teams Fugengrün und die beiden Abfallsauger waren bisher nur für die Monate April bis Oktober beauftragt. Deshalb wurde dieser Auftrag mit Saisonkräften bzw. mit Leiharbeitern erledigt. Einerseits wird es immer schwieriger zuverlässige Saison- bzw. Leiharbeiter auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten, andererseits ist es auch politischer Wille, Saison- und Leiharbeit möglichst gering zu halten. Daher werden die oben genannten Mitarbeiter ab 2020 ganzjährig in Festanstellung bei der SR GmbH beschäftigt. Sie werden dann in den Monaten Januar bis März sowie November und Dezember bei entsprechender Witterung im manuellen Winterdienst eingesetzt. Ein genaues Einsatzkonzept wird durch die SR GmbH derzeit erarbeitet. Diese Maßnahme verursacht zusätzliche Kosten bei der SR in Höhe von 109.000,- €, die zu einem großen Teil nicht aus den Straßenreinigungsgebühren finanziert werden, sondern den Zuschuss der HRO erhöhen.

 

Für die Beschäftigten der SR GmbH wurde eine Entgelterhöhung zum 01.01.2020 mit dem 4. Änderungstarifvertrag vom 30.06.2019 zum Haustarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vereinbart.

 

Die Entgelterhöhungen erfolgen für alle Lohngruppen als Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,19%. Die Jahressonderzahlung wurde auf 80 %, des Tabellenentgelts, mindestens 1.890,- € erhöht. Zusätzlich erfolgt eine weitere Erhöhung der Entgelte ab Entgeltgruppe 8 um einen Gruppenfaktor von 15 Euro pro EG.

 

Bezogen auf die Lohnsumme der SR GmbH ergibt sich daraus für das Jahr 2020 eine Entgelterhöhung von 4,66 %.

Die Dieselkraftstoffkosten für das Jahr 2018 wurden durch die SR GmbH entsprechend dem Preis zum Kalkulationszeitraum (30.06.2017) mit 0.828 Euro pro/Liter kalkuliert. Der Jahresdurchschnittspreis für das Jahr 2018 betrug demgegenüber aber 0,972 Euro pro/Liter.

 

Die Preisdifferenz zwischen kalkulierten Dieselkraftstoffkosten gegenüber den tatsächlich eingetretenen Kosten wurden auf das Dieselkraftstoffkostenwagniskonto 2018 gebucht und für die Kalkulation der Leistungen 2020 kostenerhöhend aufgelöst.

 

In den Kosten für das Jahr 2020 ist die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine, einer Kleinkehrmaschine, zwei Geräteträgern und zwei Absetzfahrzeugen als Räum- und Streufahrzeuge vorgesehen. Dadurch steigen die Abschreibungen und Zinskosten für das Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr entsprechend an.

 

Der Preis für die Kehrgutentsorgung steigt um 6,5 % das entspricht einer Summe von

8.000,- €. Dieser Preis wurde durch die SR GmbH wie in den Vorjahren in einem Vergabeverfahren nach UVgO im Wettbewerb ermittelt.

 

Kosten der Stadtverwaltung

Die Kosten der Stadtverwaltung sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten werden gegenüber 2019 um 28.000,- € geringer ausfallen.

 

Während die Kosten des Umweltamtes und des Finanzverwaltungsamtes auf Grund tarifbedingter Erhöhungen der Personalkosten ansteigen, verringert sich die Umlage an den Kommunalen Ordnungsdienst erheblich. Die geringere Umlage an den KOD ergibt sich aus einer Analyse der Geschäftsvorfälle aus dem Einsatztagebuch, wonach der Anteil der Einsätze für Straßenreinigung und Winterdienst geringer ausfällt als im Vorjahr.

 

Der Anteil der Kosten der Stadtverwaltung an den Gesamtkosten beläuft sich damit im Jahr 2020 auf 9,0 %

 

Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen

Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist.

 

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind dies z. B. solche Straßen wie die „Bäderstraße“ und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 50 Abs. 3 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.

Aus den o. g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.

 

Da ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.

Das betrifft auch die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV. In der vorliegenden Kalkulation sind dies 241.000,- €, die unmittelbar in den Zuschuss der HRO fließen.

 

Erstattung an die DB Station & Service AG

Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.

 

Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Kosten für zusätzliche Reinigungen

Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (z. B. Stürme oder Treibsand) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten

Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2018 ergibt sich eine Kostenüberdeckung von 143.200,- €. In der vorliegenden Gebührenkalkulation wurde von dieser Kostenüberdeckung ein Betrag in Höhe von 71.200,- €  gebührenmindernd eingestellt. 72.000,- € werden in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 berücksichtigt.

 

Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“ Die Entscheidung über den Vorschlag der Verwaltung zur Aufteilung der Überdeckung obliegt der Bürgerschaft.

 

Der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation für 2020 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.

 

Hierzu Tabellen:

 

Berechnung der Jahresgebühr für das Jahr 2020 pro Flächenmeter in den

Reinigungsklassen 1-7  (Anlage 2 Seite 5)

 

Reinigungs-klasse

Gebührensatz 2019

Gebührensatz 2020

Änderung %

1

85,68 €

87,84 €

2,5

2

55,08 €

56,04 €

1,7

3

33,84 €

34,56 €

2,1

4

27,72 €

28,56 €

3,0

5

18,12 €

18,72 €

3,3

6

10,20 €

  10,56 €

3,5

7

5,76 €

  5,88 €

2,1

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 73

Produkt: 54501Bezeichnung: Straßenreinigung und Winterdienst

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2020

54501

4.212.500 €

6.583.400 €

4.212.500 €

6.583.400 €

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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28.11.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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04.12.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen