Stellungnahme - 2019/AN/0208-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen der Axians IKVS GmbH gibt es derzeit keine Möglichkeit, einen interaktiven Bürgerhaushalt über das IKVS zu betreiben. Lediglich die Kommentierungsfunktion zu einem bereits bestehenden Haushaltsplanentwurf kann in Anspruch genommen werden. Allerdings nur unter der Voraussetzung eines Portalzugangs und somit nicht für die breite Öffentlichkeit.

 

Nach weiteren Recherchen des Kämmereiamtes gibt es Alternativen einen Bürgerhaushalt einzuführen. Die Beispielkommune Norderstedt nutzt die Angebote und Handhabung durch www.buergerwissen.de. Eine Nachfrage hat ergeben, dass dort die Zuständigkeit im Bereich Öffentlichkeitsarbeit angesiedelt ist. Den Bürgern wird die Möglichkeit gegeben, Ideen und Vorschläge zu den Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde einzubringen. Im Anschluss wird über die TOP-Vorschläge gesondert durch die Bürger abgestimmt. In den entsprechenden Gremien werden die Vorschläge im Zuge der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs vorgestellt, diskutiert und möglichst berücksichtigt.

 

Da die Bürgerbeteiligung im Sinne eines Bürgerhaushalts i. d. R. vor der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs stattfindet, ist für die aktuelle Haushaltsplanung 2020/2021 zeitlich keine Möglichkeit eines Bürgerhaushalts gegeben. Für die Haushaltsplanung 2022/2023 wird  die Verwaltung die Möglichkeiten der technischen und organisatorischen Umsetzung für eine interaktive Bürgerbeteiligung prüfen und entsprechend der Beschlussfassung umsetzen.

 

in Vertretung

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

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05.09.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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12.09.2019 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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25.09.2019 - Bürgerschaft - überwiesen

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17.10.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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24.10.2019 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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06.11.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben