Beschlussvorlage - 2019/BV/0222

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage von Modellierungsergebnissen
in den Hauptentwässerungsachsen in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob Entwässerungsanlagen und Gewässerausbau im Rahmen der „kommunalen Gemeinschaftsaufgabe Binnenhochwasserschutz“ über die Regelwerke hinaus ausgelegt und welche Möglichkeiten der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden. Die entsprechenden Mehrkosten für die Investitionen, die sich auf Anforderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ergeben, werden der Bürgerschaft im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2015/BV/1287:

„Erarbeitung eines Integralen Entwässerungsleitplans für die Hansestadt Rostock“

 

 


Sachverhalt:

 

Das schnell steigende städtebauliche Wachstum in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vollzieht sich auf Siedlungsbrachen bzw. noch verbliebenen Freiflächen im Stadtbereich. Damit sind eine zunehmende Verdichtung und Versiegelung verbunden, die zu einer Beeinflussung der Wasserabflussverhältnisse führen. Hinzu kommt die zeitlich veränderte Niederschlagsverteilung, die in der Folge durch höhere Abflussspitzen die vorhandenen Entwässerungssysteme hydraulisch überfordert und bei Versagen ein Risikopotenzial darstellt (Starkregenereignis 2011, Schneeschmelze 2017).

 

Der Oberbürgermeister wurde mit Beschluss 2015/BV/1287 beauftragt, für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock einen Integralen Entwässerungsleitplan (IELP) zu erarbeiten. Der Integrale Entwässerungsleitplan wurde in enger Kooperation mit allen Partnern der Wasserwirtschaft, insbesondere

 

  • dem Warnow-Wasser- und Abwasserverband,
  • dem Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ sowie
  • den planenden Ämtern der Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
     

aufgestellt. In diesem Leitplan wurde das gesamte hydrologische Einzugsgebiet der auf dem Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindlichen Gewässer
(Grund- und Oberflächenwasser) und der gemeinsam genutzten Regenwassersammler betrachtet und daraus die Hauptentwässerungsachsen ermittelt. Schrittweise und systematisch sollen nun die Leistungsfähigkeit der ca. 50 Hauptentwässerungsachsen analysiert sowie Defizite und Handlungsnotwendigkeiten herausgearbeitet werden.

In Abhängigkeit vom jeweiligen Risikopotential für die betroffenen Nutzungen werden über das geltende Regelwerk hinausgehende Bemessungsvarianten hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses verglichen und als „kommunale Gemeinschaftsaufgabe Binnenhochwasserschutz“ davon abzuleitende, zukunftsorientierte Maßnahmen in die Haushaltsplanung eingestellt.

 

Ziele der Umsetzung des Integralen Entwässerungsleitplans sind eine mit den Partnern der Wasserwirtschaft abgestimmte Prioritätensetzung für die Maßnahmen an den Hauptentwässerungsachsen, die wasserwirtschaftlich nachhaltig gesicherte Erschließung von Bau- und Verkehrsflächen sowie eine bedarfsgerechte mittel- und langfristig abgesicherte Investitionsplanung. Dies betrifft auch die Bereitstellung erforderlicher Freiflächen für die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung (Rückhaltung).

Als Entwässerungsachsen erster Priorität werden die Achsen

 

  • Kringelgraben/Rote Burg Graben – Vögenteich – Warnowufer,
  • Schwanenteichgraben – Rohrleitung 5 – Holbeinplatz – Kayenmühlengraben -
    Warnowufer

 

behandelt.

 

Die erforderlichen Abstimmungen aller Partner der Wasserwirtschaft
sollen zweimal jährlich auf Einladung des Amtes für Umweltschutz
stattfinden.

 

Reduzieren


Finanzielle Auswirkungen:

 

In Abhängigkeit von den Modellierungsergebnissen fallen Kosten für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock an. Da es sich um einen Richtungsbeschluss handelt, werden die finanziellen Mittel mit jeder Haushaltsplanung gesondert beschlossen.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

17.10.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.11.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen