Antrag - 2019/AN/0217
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen von CDU/UFR, DIE LINKE.PARTEI, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Rostocker Bund/Freie Wähler
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.08.2019
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- CDU/UFR-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Aug 28, 2019
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich mit den Gesellschaftern der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing GmbH (Rostock Marketing) ins Benehmen zu setzen, um folgende Änderung im Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2016 zu prüfen:
In § 8 - Vorsitzender und Stellvertreter des Aufsichtsrates - wird folgender Absatz 1 gestrichen: „Die Vorsitzende des Aufsichtsrates wird durch einen Vertreter der Gesellschaft gestellt“.
Dieser wird durch folgenden Passus ersetzt: „Die Vorsitzende/der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird durch eine Vertreterin/einen Vertreter der Hanse- und Universitäts-stadt Rostock gestellt“.
§ 8 Abs. 2 ändert sich entsprechend.
Sachverhalt:
Derzeit wird der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing GmbH durch einen Vertreter der Gesellschaft gestellt. Eine Änderung soll dazu beitragen, die Aufgaben noch besser im Sinne der Kommune zu steuern.
Infolge kommunalrechtlicher Vorgaben ist die HUR verpflichtet, einen angemessenen Einfluss auf Gesellschaften zu gewährleisten, an denen sie beteiligt ist. Dieser Pflicht kommt die Kommune durch die Besetzung von Aufsichtsräten mit Vertretern der Stadt sowie durch Ausübung ihrer Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung nach.
Gesellschafter der Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock GmbH ist die RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH. An diesem Unternehmen ist die HUR zu 100% beteiligt.
Ziel ist es,
- den Informationsfluss zwischen den Beteiligungsgesellschaften, der Beteiligungsverwaltung, der Kommune und ihren Organen zu fördern
- die Zusammenarbeit zwischen den (mit Vertretern der Kommune) besetzten Aufsichtsrat und der Geschäftsführung sowie der Beteiligungsverwaltung zu unterstützen
- die Einflussnahme der Kommune auf ihre Beteiligungsgesellschaften nachhaltig sicherzustellen
- die Transparenz der Beteiligungsgesellschaften durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit zu verbessern und dadurch das Vertrauen der Einwohnerinnen und Einwohner in Entscheidungen der Kommune und ihren Gesellschaften zu erhöhen.
Aug 28, 2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich mit den Gesellschaftern der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing GmbH (Rostock Marketing) ins Benehmen zu setzen, um folgende Änderung im Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2016 zu prüfen:
In § 8 - Vorsitzender und Stellvertreter des Aufsichtsrates - wird folgender Absatz 1 gestrichen: „Die Vorsitzende des Aufsichtsrates wird durch einen Vertreter der Gesellschaft gestellt“.
Dieser wird durch folgenden Passus ersetzt: „Die Vorsitzende/der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird durch eine Vertreterin/einen Vertreter der Hanse- und Universitäts-stadt Rostock gestellt“.
§ 8 Abs. 2 ändert sich entsprechend.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0217-02 (ÄA) (s. TOP 10.4.2)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.
Beschluss Nr. 2019/AN/0217:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zusammenwirken mit der Gesellschafterin der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH folgende Änderung des Gesellschaftsvertrags herbeizuführen:
Die Größe des Aufsichtsrats wird auf 4 Mitglieder reduziert. Die Mitglieder werden ausschließlich seitens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock entsandt.
Die geänderten Gesellschaftsverträge sind der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.