Antrag - 2019/AN/0166
Grunddaten
- Betreff:
-
Präsidentin der Bürgerschaft
Änderung des Beschlusses Nr. 2019/BV/0005
zur Bildung des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.08.2019
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Aug 28, 2019
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Sachverhalt:
Das Präsidium hatte in der konstituierenden Sitzung der Bürgerschaft am 03.07.2019 festgestellt, dass der 11. Sitz rechnerisch auf die Zählgemeinschaft der Fraktionen entfallen ist. Das Präsidium hatte jedoch der Zählgemeinschaft von Thomas Koch (AfD) und Stefan Treichel (AfD) aufgrund ihrer noch einzig vorliegenden Wahlvorschlagsliste den 11. Sitz zugeschlagen.
Das Ministerium für Inneres und Europa M-V teilte zwischenzeitlich mit, dass diese Feststellung rechtswidrig erfolgt ist. Daraufhin hat der Oberbürgermeister dem gefassten Beschluss widersprochen.
Die daraufhin mit einem Rechtsgutachten beauftragte Kanzlei DOMBERT hat die Rechtsauffassung des Ministeriums bestätigt. Sie empfiehlt, die rechtswidrige Entscheidung des Präsidiums zur Besetzung dieser Wahlstelle durch die Bürgerschaft aufheben zu lassen.