Beschlussvorlage - 2019/BV/0136
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 12.08.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Aug 28, 2019
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Beschlussvorschriften:
§ 71 i.V.m. § 31 und § 32 der Kommunalverfassung M-V,
Satzung der Stadtwerke Rostock AG § 7
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Der § 7 der Satzung der Stadtwerke Rostock AG regelt im Folgenden:
„Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern einschließlich der nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952 zu wählenden Arbeitnehmervertreter.“
Damit werden von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vier Mitglieder bestellt.
§ 7 (4) der Satzung besagt außerdem:
„Scheidet ein von der Hauptversammlung gewähltes Mitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, ist für dieses in der nächsten Hauptversammlung eine Ersatzwahl vorzunehmen. Bis zur Ersatzwahl tritt das Ersatzmitglied an die Stelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes.“
Mit dem Schreiben vom 30.06.2019 hat Herr Thoralf Sens sein Mandat als Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG mit Wirkung zum 13.09.2019 niedergelegt. Damit ist eine neue Vertreterin oder ein neuer Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in den Aufsichtsrat zu bestellen.
Roland Methling
Aug 28, 2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft bestellt eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG.
Beschluss Nr. 2019/BV/0136:
Die Bürgerschaft bestellt einen Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG:
für die Fraktion der SPD:Dr. Stefan Posselt