Beschlussvorlage - 2019/BV/0120
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Teilhaushalt 61 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft im Finanzhaushalt zur Finanzierung der Erstausstattung des Digitalen Innovationszentrums in Höhe von 50.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.08.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.08.2019
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.08.2019
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung für die außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 50.000 EUR im TH 61 für die Maßnahme 6157101201900199 Digitales Innovationszentrum (DIZ) wird erteilt.
Die Deckung in Höhe von 50.000 EUR erfolgt durch Minderauszahlungen aus der Investitionsmaßnahme 6654101201801716 Städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck des Amtes für Verkehrsanlagen.
Beschlussvorschriften:
§ 6 (4) Pkt. 2 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
--
Sachverhalt:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und die Universität Rostock planen die Errichtung eines gemeinsamen „Digitalen Innovationszentrums“. Das Ziel ist es, innovative (digitale) Unternehmensgründungen in der Regiopolregion Rostock zu fördern, indem ein geeignetes Start-up- und digitales Ökosystem geschaffen wird. Hierzu wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Rostock, der Universität Rostock, der Universität Rostock Service GmbH und Rostock Business geschlossen.
In der abgestimmten Kooperationsvereinbarung zwischen der HRO und der Uni werden die finanziellen Auswirkungen für die HRO geregelt. Als Beitrag der HRO für das geplante DIZ ist die Finanzierung der Erstausstattung in Höhe von 50.000 EUR vorgesehen. Die Universität stellt für die Gründungsphase Räumlichkeiten und Infrastruktur zur Nutzung durch das DIZ zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 50.000 EUR für die Investitionsmaßnahme 6157101201900199 Digitales Innovationszentrum werden gedeckt durch Minderauszahlungen in Höhe von 50.000 EUR aus der Investitionsmaßnahme 6654101201801716 Städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck des Amtes für Verkehrsanlagen.
Teilhaushalt: 61
- in EUR -
laufende Nr. FHH | Bezeichnung | Gesamtermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
31 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 | 0 | 0 |
38 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 477.730 | 477.730 | 50.000 |
39 | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | ./. 477.730 | ./. 477.730 |
|
- Mehrauszahlungen
Produkt: 57101Bezeichnung: Wirtschafts- und Strukturförderung
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6157101201900199 | Digitales Innovationszentrum |
Investitionsposition | 2. | Digitales Innovationszentrum |
Finanzauszahlungskonto | 78190001 | Investitionszuwendungen an sonstige Unternehmen – zweckgebunden - |
- in EUR -
Ansatz |
| 0 |
Reste aus Vorjahren (HAR) | + | 0 |
über-/außerpl. Auszahlungen | +/- | 0 |
AO | - | 0 |
Aufträge | - | 0 |
noch verfügbar | = | 0 |
Neue Haushaltsüberschreitung |
| 50.000 |
- Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 50.000EUR
Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201801716 | Städtischer Anteil Wohnungsbauerschließung Werftdreieck |
Investitionsposition | 2 | Städtischer Anteil |
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
- in EUR -
Ansatz |
| 1.100.000 |
Reste aus Vorjahren (HAR) | + | 0 |
über-/außerpl. Auszahlungen | +/- | 340.000 |
AO | - | 0 |
Aufträge | - | 0 |
bereitsgestellt für Deckungskreis | - | 0 |
noch verfügbar | = | 760.000 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
| 50.000 |
Begründung der Minderauszahlungen
Der Erschließungsvertrag zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der WIRO wurde Ende 2018 geschlossen. Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden entsprechend den seit 2017 geführten Abstimmungen in den Haushalsplan des Amtes 66 eingeordnet und für die Vertragsunterzeichnung mit der erforderlichen Verpflichtungsermächtigung untersetzt. Die Vorbereitung der EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen nimmt entsprechend Information der WIRO aufgrund der Komplexität mehr Zeit in Anspruch als erwartet. Unter Berücksichtigung des umfangreichen Planungsvorlaufens wird es einen Baubeginn nicht vor 2021 geben. Entsprechend sind die erforderlichen städtischen Mittel in den derzeit in Aufstellung befindlichen Investitionsplan des Amtes für Verkehrsanlagen zeitlich neu eingeordnet.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Roland Methling