Beschlussvorlage - 2019/BV/0114
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 2019 für eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in der Maßnahme 6654101201802218 Städtischer Anteil Wohnungsbaustandort Biestow Kiefernweg in Höhe von 700.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 31.07.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Aug 15, 2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Aug 28, 2019
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2019 für eine
Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in der Maßnahme 6654101201802218 Städtischer Anteil Wohnungsbaustandort Biestow Kiefernweg in
Höhe von 700.000 EUR wird erteilt.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung in Maßnahme 6654101201802218 in Höhe von 700.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto 78532000 erfolgt aus Produkt 54300 Landesstraßen Maßnahme 6654300201700115 Ersatzneubau Brücke Rennbahnallee Produktkonto 78532000 in Höhe von 700.000 EUR.
Beschlussvorschriften:
§ 50 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V
§ 6 Abs. 4 Hauptsatzung der HRO
bereits gefasste Beschlüsse:keine
Sachverhalt:
☐ überplanmäßig☒außerplanmäßig
Teilhaushalt: 66
- in EUR -
Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamter-mächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
31 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.667.000 | 1.452.232 |
|
38 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 34.529.267 | 14.909.551 |
|
39 | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38) | -31.862.267 | -13.457.319 |
|
- Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201802218 | Städtischer Anteil Wohnungsbaustandort Biestow Kiefernweg |
Investitionsposition | 2 | städtischer Anteil |
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Ansatz VE in 2019 für 2021 |
| 0 |
Reste aus Vorjahren (HAR) | + | 0 |
überplanmäßige Auszahlungen | + | 0 |
AO | - | 0 |
Aufträge | - | 0 |
noch verfügbar | = | 0 |
Neu beantragte Haushaltsermächtigung VE in 2019 für 2021 |
| 700.000,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur
a) Unabweisbarkeit:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ sollen ehemals überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Wohnungsbau bereitgestellt werden. Ziel des B-Planes ist die Schaffung von Bauflächen für den indi-viduellen Hausbau. Die Errichtung von ca. 250 Eigenheimen, überwiegend als Einfamilien-häuser, soll ermöglicht werden.
Die Stadt beabsichtigt die Erschließung des Gebietes im Rahmen eines Erschließungs-vertrages, die Maßnahmen zur erforderlichen Waldumwandlung im Gebiet des Bebauungs-planes sowie die Ersatzaufforstung auf der Kompensationsfläche und den Ausbau der Straße Biestow-Ausbau auf den Erschließungsträger (WIRO Wohnen in Rostock Wohnungs-gesellschaft mbH) zu übertragen.
Dazu muss der Erschließungsvertrag bis zum 31.12.2019 abgeschlossen werden. Die Refinanzierung des städtischen Anteils erfolgt nach Baudurchführung voraussichtlich im Jahr 2021. Der Vorhabensträger (WIRO GmbH) behält sich u.a. ein Rücktrittsrecht von dem Vorfinanzierungsvertrag für den Fall vor, dass der Abschluss eines wirksamen Erschlie-ßungsvertrages nicht bis zum 31.12.2019 wirksam eingetreten ist.
b) Unvorhersehbarkeit:
Die Abschlüsse der drei o. g. städtebaulichen Verträge zum B-Plan Nr. 09.W.190 „Wohn-gebiet Kiefernweg“ waren bereits für das Jahr 2018 geplant und durch eine Verpflichtungs-ermächtigung im TH 66 haushaltsrechtlich abgesichert. Auf Grund der laufenden Vertrags-verhandlungen konnte im Jahr 2018 jedoch keiner dieser drei Verträge abgeschlossen wer-den.
Die durch die Stadt an den Erschließungsträger zu refinanzierenden Kosten betragen ca. 700.000 EUR und verteilen sich auf die drei Verträge wie folgt:
1. Erschließungsvertrag: Refinanzierung der Kosten für den Ausbau der Zufahrt Auto-Schröder, den die WIRO lediglich vorfinanziert = ca. 20.000 EURO,
2. Waldumwandlungsvertrag: evtl. Refinanzierung + Verzinsung der Kosten für bereits durchgeführte Maßnahmen der Waldumwandlung, falls es zum Normenkontrollverfahren bzgl. des B-Planes kommen sollte = ca. 40.000 EURO,
3. Vorfinanzierungsvertrag für den Ausbau der Straße Biestow-Ausbau: ca. 640.000 EURO
Die Abschlüsse der drei o. g. städtebaulichen Verträge zum B-Plan Nr. 09.W.190 „Wohn-gebiet Kiefernweg“ sind erforderlich, um sowohl die Erschließung für den Geltungsbereich des B-Planes als auch den regelkonformen Ausbau der Straße Biestow-Ausbau zu sichern. Vor diesem Hintergrund und wegen des dringend benötigten Wohnraumes in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist der Abschluss der genannten Verträge unerlässlich und unaufschiebbar.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7
nein
2. Nachweis der Deckung durch Nichtinanspruchnahme einer VE in Höhe von 700.000 EUR
Produkt: 54300 Bezeichnung: Landesstraßen
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654300201700115 | Ersatzneubau Brücke Rennbahnallee BW 121 |
Investitionsposition | 2 |
|
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Ansatz VE in 2019 für 2021 |
| 2.000.000 |
Reste aus Vorjahren (HAR) | + | 0 |
über-/außerpl. Auszahlungen | - | 0 |
AO | - | 0 |
Aufträge | - | 0 |
bereitsgestellt für Deckungskreis | - | 0 |
noch verfügbar | = | 2.000.000 |
Als Deckung für VE in 2019 für 2021 eingesetzt |
| 700.000 |
Begründung
Mit Haushaltsplanung für die Jahre 2018/2019 erfolgte die Einordnung einer VE für das Jahr 2021 in Höhe von 2 Mio. EUR für den Ersatzneubau Brücke Rennbahnallee BW 121.
Für die Durchführung der Baumaßnahme gibt es bezüglich einer für dieses Bauvorhaben notwendigen Kreuzungsvereinbarung noch Abstimmungsbedarf mit der DB AG sowie einer noch zu klärenden Prüfung der Durchführbarkeit der Baumaßnahme hinsichtlich des daran anschließenden Straßenbahnteiles zwischen der Hansestadt Rostock und der RSAG. Die VE wird aus diesem Grund im Jahr 2019 nicht benötigt.
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Amt für Verkehrsanlagen |
Produkt | 54101 | Gemeindestraße |
|
|
|
Produktkonto:
54101 | 78532000.09612000
| Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer | 6654101201802218 | Städtischer Anteil Wohnungsbaustandort Biestow Kiefernweg |
Investitionsposition | 2 | Städtischer Anteil |
Berechnung Gesamtauszahlungen:
|
| EH in EUR | FH in EUR |
VE in 2019 für 2021 |
| 0 | 0 |
offene Aufträge (AU) |
| 0 | 0 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) |
| 0 | 0 |
neu beantragte VE im Haushaltsjahr 2019 für 2021 | + |
| 700.000 |
Gesamtbedarf VE im Haushaltsjahr 2019 für 2021 | = |
| 700.000 |