Beschlussvorlage - 2019/BV/0097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des Stellenplans 2020 wird beschlossen (Anlage).

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3, 46, 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 2, § 17  Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:
Gegenstand des Eigenbetriebes ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern, Geburtshilfe zu leisten und die zu versorgenden Personen unterzubringen und zu verpflegen. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die ambulante Versorgung und unter Berücksichtigung und Wahrung der gemeinnützigen Zweckbestimmung die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben und alle Hilfs- und Nebengeschäfte, welche die Aufgaben des Krankenhauses fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.

 

Der Eigenbetrieb betreibt zudem ein Hospiz. Der Wirtschaftsplan ist entsprechend für die Bereiche Krankenhaus und Hospiz aufgestellt.

 

Der Eigenbetrieb plant einen Jahresüberschuss von TEUR 5.000 für das Wirtschaftsjahr 2020. Für die Folgejahre werden unter Berücksichtigung der neuen und sich zunehmend ändernden Gesetzgebung hinsichtlich der Erbringung und Abrechnung von Krankenhausleistungen Jahresüberschüsse von TEUR 4.500 (2021) bzw. TEUR 4.000 (ab 2022) prognostiziert. Die Auszahlungen des Eigenbetriebes an den Finanzhaushalt des Trägers betragen bis 2021 jährlich TEUR 2.500, danach TEUR 2.000 (unter den im Folgenden tabellarisch dargestellten finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt erfolgt die Aufgliederung dieser Summen nunmehr nach Konten). Ab dem Jahr 2020 erhält der Eigenbetrieb einen auf eine Investition bezogenen Zuschuss des Trägers von jährlich TEUR 500.

 

Der vorliegende Wirtschaftsplan sieht kurz- und mittelfristig mehrere wesentliche Bau- bzw. Investitionsvorhaben vor. Bereits im Vorjahresplan aufgeführte Vorhaben wurden hinsichtlich der Planung der baulichen Umsetzung sowie deren Finanzierung fortgeführt bzw. auch in Folgejahre verschoben und finden sich in zeitlich und finanziell konkretisierter Weise im Wirtschaftsplan 2020 wieder.

 

Dies sind kurzfristig neben den üblichen erforderlichen Ersatzbeschaffungen in Ausstattung sowie notwendigen Investitionen in moderne Medizintechnik im Wesentlichen die Vorhaben „Erweiterung der zentralen Notaufnahme und Neubau der Zentralküche“ sowie der „Bau eines Linksherzkatheterlabors“, im vorliegenden Plan nunmehr ergänzt um die Investition in einen „Hybrid-OP inkl. Geräteanschaffung“ in 2020 und 2021.

 

Die Finanzierung der Investitionsvorhaben ist bei Förderfähigkeit grundsätzlich aus Fördermitteln geplant, für darüber hinaus gehende notwendige und dringliche Investitionen, nicht förderfähige Bestandteile sowie zur Absicherung der Finanzierung der Gesamtvorhaben sind derzeit der Einsatz von Eigenanteilen aus Rücklagen des Eigenbetriebes sowie auch Kreditaufnahmen geplant. Fördermittelanträge für Einzelfördermittel nach dem Landeskrankenhausgesetz M-V für die Vorhaben „Erweiterung Notfallambulanz/Neubau Küche“ und „Bettenerweiterungsbau 1“ wurden im September 2018 gestellt. Diesbezügliche Bescheide stehen weiterhin aus. Für das erstgenannte Vorhaben wurde uns nunmehr mit Schreiben vom 05.06.2019 des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V die Förderunschädlichkeit eines vorzeitigen Maßnahmebeginns bestätigt.

 

Die Liquidität des Eigenbetriebes ist gemäß Planung jederzeit gewährleistet.

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt: 15 Zentrale Steuerung und Beteiligungen

 

Produkt: 62303

Bezeichnung: Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock

 

Produkt: 27201

Bezeichnung: Bibliothek, TH 42

 

Produkt: 26301

Bezeichnung: Konservatorium, TH 44

 

Produkt: 25101

Bezeichnung: Städtische Museen, TH 45

 

Produkt: 27101

Bezeichnung: Volkshochschule, TH 43

Haushalts-jahr

Konto/Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2020

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

5.000.000

 

 

 

 

27201.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Stadtbibliothek)

 

 

1.173.100

 

 

27101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Volkshochschule)

 

 

236.600

 

 

26301.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Konservatorium)

 

 

388.400

 

 

25101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Kulturhistorisches Museum)

 

 

701.900

 

 

78440000 / zweckgebundene Mittel für Investitionen

 

 

 

500.000

2021

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

4.500.000

 

 

 

 

27201.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Stadtbibliothek)

 

 

1.173.100

 


 

27101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Volkshochschule)

 

 

236.600

 

 

26301.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Konservatorium)

 

 

388.400

 

 

25101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Kulturhistorisches Museum)

 

 

701.900

 

 

78440000 / zweckgebundene Mittel für Investitionen

 

 

 

500.000

2022

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

4.000.000

 

 

 

 

27201.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Stadtbibliothek)

 

 

938.500

 

 

27101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Volkshochschule)

 

 

189.300

 

 

26301.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Konservatorium)

 

 

310.700

 


 

25101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Kulturhistorisches Museum)

 

 

561.500

 

 

78440000 / zweckgebundene Mittel für Investitionen

 

 

 

500.000

2023

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

4.000.000

 

 

 

 

27201.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Stadtbibliothek)

 

 

938.500

 

 

27101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Volkshochschule)

 

 

189.300

 

 

26301.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Konservatorium)

 

 

310.700

 

 

25101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Kulturhistorisches Museum)

 

 

561.500

 

 

78440000 / zweckgebundene Mittel für Investitionen

 

 

 

500.000

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

24.10.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.10.2019 - Klinikausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.11.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen