Antrag - 2019/AN/0042
Grunddaten
- Betreff:
-
Präsident der Bürgerschaft
Wahl der zweiten Stellvertreterin oder des zweiten Stellvertreters der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.06.2019
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.07.2019
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Beschlussvorschriften:
§ 28 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. § 3 Abs. 3 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sachverhalt:
Auf der Grundlage von § 28 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wählt die Bürgerschat aus ihrer Mitte zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft, die sie oder ihn im Verhinderungsfall vertreten.
03.07.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft wählt aus ihrer Mitte die zweite Stellvertreterin oder den zweiten Stellvertreter der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft.
Beschluss Nr. 2019/AN/0042:
Die Bürgerschaft wählt als zweiten Stellvertreter der Präsidentin der Bürgerschaft:
für die CDU/UFR-Fraktion:Berthold Majerus
Herr Majerus erklärt, dass er mit der Wahl einverstanden ist und nimmt im Präsidium Platz.