Beschlussvorlage - 2019/BV/4664
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung im TH 66 im Finanzhaushalt 2019 für die Maßnahme 6654101202000121 - Ausbau Berringerstraße in Höhe von 35.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.05.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.06.2019
| |||
●
Erledigt
|
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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18.06.2019
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme Ausbau Berringerstraße in Höhe von 35.000 EUR wird erteilt. Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101202000121 – Ausbau Berringerstraße in Höhe von 35.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto: 78532000.09612000 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen: Maßnahme 6654101201401599 – Verkehrssicherungs-und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Produktkonto: 78532000.09612000 in Höhe von 35.000 EUR. .
Beschlussvorschriften:
§ 6 Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung,
§ 50 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V
Sachverhalt:
Berechnung Gesamtauszahlungen:
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 0 | 0 |
offene Aufträge (AU) |
| 0 | 0 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) | + | 0 | 0 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung | + |
| 35.000 |
Gesamtauszahlungen | = |
| 35.000 |
- Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101202000121 | Ausbau Berringerstraße |
Investitionsposition | 2 |
|
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur
a) Unabweisbarkeit:
Die Berringerstraße ist im betreffenden Abschnitt ein ca. 3,00 m breiter Geh- und Radweg. Sie dient als Zuwegung zur angrenzenden Kita, zur Straßenbahnhaltstelle, zu Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie zum naheliegenden Stadtteilbegegnungszentrum (SBZ).
In den kommenden Jahren sollen in der Berringerstraße zahlreiche Neubaumaßnahmen (Wohnungsbau, Altenwohnen) umgesetzt werden. Die vorgesehenen Altenwohnungen und die Tagespflegeeinrichtung haben einen hohen Versorgungsbedarf, der viel Verkehr erzeugt (Lieferverkehr, Besucherverkehr, Kranken- bzw. Pflegetransporte). Hinzu kommen häufigere Einsätze von Rettungsfahrzeugen. Der 3,00m breite Weg reicht für die zu erwartenden zahlreichen Kfz-Begegnungsfälle nicht aus und ist somit nicht geeignet, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Die Anzahl der Konflikte Kfz/Kfz bzw. Kfz/Fußgänger-Radfahrer steigt deutlich an. Für die Nutzung durch Bewohner/Kunden der Seniorenwohnanlage (ggf. mit Rollatoren) ist die vorhandene Verkehrsanlage ebenfalls nicht geeignet. Ein erforderliches Ausweichen in eine Grünanlage ist nicht zumutbar und erhöht die Sturzgefahr. Mit den geplanten Ansiedlungen ist auf der vorhandenen Berringerstraße (Geh- und Radweg) die Verkehrssicherheit vor allem der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Kinder/ältere Menschen) nicht mehr gegeben. Somit ist ein Ausbau der Berringerstraße erforderlich. Die Planung der Maßnahme ist in diesem Jahr notwendig, damit die Verkehrsanlage zum Nutzungsbeginn des Altenwohnens/Tagespflege 2021 rechtzeitig fertiggestellt ist.
Die Maßnahme wird nach Bestätigung durch den Hauptausschuss in den Deckungskreis 8661 aufgenommen.
b) Unvorhersehbarkeit:
Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist bisher noch gegeben. Die Fläche, die bebaut werden soll, ist derzeit eine Wiesenfläche. Die geplante Neuansiedlung der Seniorenwohnanlage mit Tagespflegeeinrichtung war der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Vorfeld nicht bekannt. Sie wurde erst durch den Bauantrag informiert.
Mit den vorgesehenen Hochbaumaßnahmen wird sich die Situation kurzfristig verändern und die Verkehrssicherheit ist dann nicht mehr gegeben.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7
nein
- Nachweis der DeckungProdukt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen
durch Minderauszahlungen in Höhe von 35.000 EUR
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201401599 | Verkehrssicherungs- und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen |
Investitionsposition | 8 |
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Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Begründung der Minderauszahlungen
Aufgrund zahlreicher unvorhersehbarer paralleler Planungsaufgaben kann nicht für alle Maßnahmen dieser Haushaltsstelle der Planungsfortschritt soweit hergestellt werden, dass sie in diesem Jahr umgesetzt werden können. Da der Baubeginn erst im Jahr 2020 vorgesehen ist, können die Mittel 2019 zugunsten der Maßnahme Ausbau Berringerstraße umverteilt werden.
Berechnung Gesamtauszahlungen:
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz /HAR |
| 0 | 300.981,95 |
offene Aufträge (AU) |
| 0 | 21.207,87 |
bereitgestellt | ./. | 0 | 0 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) | ./. | 0 | 8.833,23 |
Mehrerträge/Mehreinzahlungen | + |
| 0 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr |
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| 270.940,85 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
| 35.000,00 |
Finanzielle Auswirkungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Amt für Verkehrsanlagen |
Produkt | 54101 | Gemeindestraße |
|
|
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Produktkonto:
54101 | 78532000. 09612000
| Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer | 6654101202000121 | Ausbau Berringerstraße |
Investitionsposition | 2 |
|
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein
- überplanmäßig☒außerplanmäßig
Teilhaushalt: 66
- in EUR -
Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamtermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
31 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.667.000 | 1.923.590 |
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38 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 34.446.989 | 18.522.752 |
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39 | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38) | -31.779.989 | -16.599.162 |
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