Stellungnahme - 2019/AN/4597-02 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Lückenschluss des Geh- und Radweges zwischen Anschlussstelle Güterverkehrszentrum (Neubau neben der L22/Bäderstraße) und Nienhagen
Bau einer Straßenbeleuchtung für diesen Teilabschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.04.2019
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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23.04.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Kenntnisnahme
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24.04.2019
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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02.05.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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25.04.2019
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Gestoppt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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15.05.2019
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Sachverhalt:
Der Lückenschluss des Geh- und Radweges zwischen dem Knotenpunkt "Hinrichshäger Straße/ Große Rampe" und der Max-Garthe-Straße in der Ortslage Nienhagen befindet sich überwiegend außerorts, d.h. außerhalb der Ortstafeln der Hanse- und Universitäts-stadt Rostock. Diesen gemeinsamen Geh- und Radweg nicht zu beleuchten war eine be-wusste Entscheidung im Zuge der Bedarfsermittlung und Erstellung der Aufgabenstellung für dieses Infrastrukturprojekt.
Im Bestand ist von Süden kommend nur das Umfeld der Knotenpunkte "Hinrichshäger Straße/ Große Rampe" und "Hinrichshäger Straße/ Am Heidenholt" beleuchtet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die bestehende Beleuchtungsanlage wird im Zuge der Maßnahme lediglich an den Geh- und Radweg angepasst. Der geplante Geh- und Radweg wird neben der Fahrbahn geführt, so dass kein Konflikt zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern/Fußgängern aufgrund eines unbeleuchteten Weges erwartet werden kann. Die Hinrichshäger Straße wie auch der straßenbegleitende Geh- und Radweg in Richtung Knotenpunkt "Up-de-Schnur" sind ebenfalls unbeleuchtet.
Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Lösung einer Beleuchtung im Bereich des Bahn-überganges würde damit nur einer punktuellen Beleuchtung zwischen zwei unbe-leuchteten Abschnitten bedeuten.
Die Beleuchtung von Geh- und Radwegen oder Straßen in Außerortslage sollte aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen (Kosten-Nutzen-Verhältnis) – hier 65.000 € - die absolute Ausnahme bleiben, wird jedoch im konkreten Fall nicht empfohlen.
Holger Matthäus