Stellungnahme - 2019/AN/4465-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Rostock plant die Erneuerung der Petersdorfer Straße. Die vorhandene Verkehrsfläche wurde ursprünglich als Baustraße zur Erschließung des Wohngebietes Toitenwinkel errichtet und entspricht nicht den heutigen Ansprüchen an eine funktional regelkonforme und sichere Verkehrsanlage.

Die Fahrbahn besteht noch aus alten Pflastersteinen oder Betonplatten, die sich auf Grund des Alters der Straße und der hohen Verkehrsbelastung gegeneinander verschoben haben. Des Weiteren ist die Entwässerung der Straße mangelbehaftet und eingeschränkt. Auch straßenbegleitende Geh- und Radwege fehlen an dieser Verkehrsanlage. Insgesamt betrachtet weist die Verkehrsanlage funktionale und vor allem substantielle Mängel auf, die durch eine grundhafte Sanierung und Erneuerung zwingend und vor allem zeitnah zu beheben sind.

 

Die Hansestadt Rostock, Amt für Verkehrsanlagen, wird zunächst und in Vorbereitung der Erarbeitung einer Aufgabenstellung zur eigentlichen Planung die Vermessung sowie die Baugrunduntersuchung zeitnah beauftragen. Die dazu benötigten finanziellen Mittel werden über eine außerplanmäßige Bewilligung haushalterisch gesichert. Die ent-sprechende Beschlussvorlage ist bereits erarbeitet und wird am 07.05.2019 auf der Sitzung des Hauptausschusses behandelt.

 

 

 

 

Die für die eigentliche Planung des Straßenabschnittes mit den größten substantiellen und funktionalen Mängeln (Pflasterstraßenabschnitt) erforderlichen finanziellen Mittel werden seitens des Amtes für Verkehrsanlagen im Rahmen der investiven Haus-haltsplanung für die Jahresscheiben 2020 und 2021 eingeordnet. 

 

Aufgrund der vorgegebenen zeitlichen und auch vergaberechtlichen Verfahrensabläufe ist ein Beginn der eigentlichen Planung noch in 2019 als unrealistisch zu betrachten.  

 

Der straßenbauliche Zustand ist dem zuständigen Baulastträger, Amt für Verkehrsanlagen, durchaus bekannt.

Abgesehen vom hohen Grad der Verlärmung aufgrund der groben Pflasterstruktur ist dieser Straßenabschnitt für die Befahrung durch Kraftfahrzeuge jedoch durchaus geeignet. D.h. der Pflasterbelag weist zwar funktionale Mängel auf, eine Verkehrsge-fährdung oder Einschränkungen in der Verkehrssicherheit liegen jedoch nicht vor.

 

Ziel sollte es sein, auch diesen Abschnitt der Verkehrsanlage in den kommenden Jahren grundhaft zu erneuern. Aufgrund der Alters und des straßenbaulichen Zustandes wird davon ausgegangen, dass es sich bei der grundhaften Erneuerung um eine investive Maßnahme handelt.

 

Im Rahmen der kommenden Haushalts- und Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2020

sowie die Folgejahre werden sämtliche, erforderliche Infrastrukturvorhaben hinsichtlich

ihrer Priorität, Notwendigkeit und Wirkung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock

einer entsprechenden Prüfung und Abwägung zu unterziehen sein. Inwieweit sich diese

Maßnahme dann gegenüber einer Vielzahl anderer Infrastrukturvorhaben mit ebenfalls

hoher Priorität herausheben wird bleibt zunächst abzuwarten.

 

Punktuelle Reparaturarbeiten im Sinne der Gewährleistung der Funktionalität der Straße sowie der Verkehrssicherheit werden unabhängig vom erforderlichen grundhaften Ausbau

vorgenommen.

 

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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23.04.2019 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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24.04.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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25.04.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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02.05.2019 - Finanzausschuss - vertagt

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15.05.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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21.05.2019 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

 

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02.06.2020 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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25.11.2020 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben