Beschlussvorlage - 2019/BV/4572
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der vom Land an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Jahr 2019 zugewiesenen Mittel aus dem Betreuungsgeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 16.04.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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30.04.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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15.05.2019
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, die laut Zuweisungsvertrag zur Verfügung gestellten 735.271,53 € wie folgt zu verteilen:
- Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock unterstützt die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) von ErzieherInnen in Rostocker Kitas in Höhe von bis zu 300.000 €.
- Für die folgenden Einrichtungen wird für 2019 aufgrund sozialraumbedingter besonderer erzieherischer Herausforderungen jeweils eine zusätzliche pädagogische Fachkraft außerhalb des Personalschlüssels gewährt:
| 33.480,00 € |
| 31.000,00 € |
| 31.000,00 € |
| 31.000,00 € |
| 41.060,00 € |
| 41.060,00 € |
| 208.600,00 € |
- Alle zum Stichtag 01.05.2019 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock tätigen Tagespflegepersonen erhalten Mittel in Höhe von je 1.000 EUR für die Ausstattung der Kindertagespflegestelle oder für die Anschaffung von pädagogischen Materialien. Es ist darauf zu achten, dass die Erstanschaffungen den Wert von 800 EUR netto nicht übersteigen, da es sich ansonsten um investive Maßnahmen gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG handelt.
gesamt: 150.000 €
- Die Restsumme in Höhe von 76.671,53 € wird in einem pauschalisierten Verfahren an die Träger von Kitas und Horten verteilt und kann für investive Maßnahmen, Ausstattung für Innen- und Außeneinrichtungen oder pädagogische Materialien eingesetzt werden. Grundlage für die Verteilung ist die Anzahl der Einrichtungen. Sollten aus den Punkten 1 bis 3 nicht alle Mittel zweckentsprechend ausgezahlt werden, erhöht sich die Restsumme zur Verteilung um diesen Betrag.
Beschlussvorschriften: § 22 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Auch für das Haushaltsjahr 2019 zahlt die Landesregierung zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung an alle Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhält per Zuweisungsvertrag vom 13.03.2019 einen Betrag in Höhe von 735.271,53 €. Danach sind die Mittel ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung zu verwenden. Wie das Geld konkret eingesetzt wird, obliegt den einzelnen Gebietskörperschaften. Seit 2016 wurde das Betreuungsgeld auf der Grundlage von Bürgerschaftsbeschlüssen wie folgt verteilt:
- 2016- Verbesserung der Kindertagesbetreuung und Deckung der Kosten für zusätzliche Elternbeiträge
- 2017- Hortneubau Herderstraße
- 2018- Förderung Praxisintegrierte Ausbildung, zusätzliche Fachkraft für ausgewählte Kitas und Horte, 24-Stunden-Kita und für den Ersatzbau Kita Montessori.
Alle Träger von Kindertageseinrichtungen und Horten wurden Anfang März 2019 darüber informiert, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auch in diesem Jahr Mittel aus dem Betreuungsgeld erhält. Sie wurden darum gebeten, ihre Ideen und Vorschläge dem Amt für Jugend, Soziales und Asyl kurzfristig mitzuteilen. Folgende Vorschläge zur Verwendung des Betreuungsgeldes wurden von den Kita- und Hortträgern zurückgemeldet:
- Unterstützung der Praxisintegrierte Ausbildung (3 Träger)
- Zusätzliche Fachkräfte (5 Träger)
- Verbesserung Personalschlüssel und Absenkung Fachkraft-Kind-Schlüssels (3 Träger)
- Investive Maßnahmen und Ausstattung für Innen- und Außeneinrichtungen (6 Träger)
- Kleinprojekte (2 Träger).
Die Tagespflegepersonen wurden nicht explizit befragt, da sie bereits im Vorfeld Bedarfe anmeldeten und darauf hinwiesen, dass in den Jahren 2016 bis 2018 ausschließlich die Träger von Kitas und Horten finanzielle Förderungen aus dem Betreuungsgeld erhielten.
Der Beschlussvorschlag beruht somit auf Grundlage der Vorschläge der Leistungsanbieter der Kindertagesbetreuung und fachlicher Einschätzung der Notwendigkeit durch das Amt für Jugend, Soziales und Asyl.
Im Jahr 2018 war es der Wille der Bürgerschaft, die Praxisintegrierte Ausbildung zu unterstützen. Mit Punkt 1 des Beschlusses sollen vor dem Hintergrund des erzieherischen Fachkräftemangels auch 2019 die Ausbildung gefördert und damit die Ausbildungsvergütung in Höhe bis zu 300.000 € anteilig finanziert werden. Grundlage für die Verteilung ist die Anzahl der Auszubildenden, die sich zum Stichtag 01.05.2019 in der Praxisintegrierten Ausbildung befinden. Auf Antrag erhalten die Träger einen Zuschuss für die Ausbildungsvergütung in Abhängigkeit der Anzahl der Auszubildenden. Damit wird ein wichtiges Zeichen gesetzt, einem Fachkräftemangel im Bereich der Kindertagesbetreuung entgegen zu wirken.
Mit Punkt 2 erhalten auch 2019 ausgewählte Einrichtungen Mittel für eine zusätzliche pädagogische Fachkraft. Dies erfolgt in gleicher Höhe wie 2018 durch die Bürgerschaft beschlossen. Die Träger wurden 2018 aufgefordert, das eingestellte Personal auch über den Zeitraum 31.12.2018 weiter zu beschäftigen. Mit den zusätzlichen Fachkräften können Rahmenbedingungen in den Horten und Kitas mit einem hohen Anteil an problembelasteten Familien verbessert und somit die Bildungs- und Förderaufträge nach dem KiföG M-V noch gezielter und nachhaltiger erfüllt werden.
Mit Punkt 3 des Beschlusses erhalten alle in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock tätigen Tagespflegepersonen zum Stichtag 01.05.2019 erstmalig aus dem Betreuungsgeld eine Summe in Höhe von 1.000 €. Diese können eingesetzt werden für Ausstattungsgegenstände (keine Investitionen) und pädagogische Materialien. Zum 01.03.2019 sind in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 147 Tagespflegepersonen tätig. Bei 1.000€ für jeweils ca. 150 Tagespflegepersonen zum Stichtag 01.05.2019 werden insgesamt bis zu 150.000 € benötigt.
Mit Punkt 4 des Beschlusses soll die verbleibende Summe allen Kita- und Hortträger zur Verfügung stehen. Zur Sicherung einer bedarfsgerechten Mittelverwendung wird die Restsumme träger- und nicht einrichtungsbezogen verteilt. Grundlage für die Berechnung sind die Anzahl der Einrichtungen pro Träger. Bei einer Restsumme von 76.671,53 € ergeben sich eine Summe von 842,54 € pro Einrichtung. Dieser Betrag kann sich um die nicht verwendeten Mittel aus den Punkten 1 bis 3 erhöhen. Der Träger entscheidet in seiner Verantwortung über die Verteilung der Mittel für investive Maßnahmen und Ausstattung Innen und Außen oder Kleinprojekte bzw. pädagogische Materialien. Die Abschreibungen für die vom Betreuungsgeld angeschafften Wirtschaftsgüter sind nicht entgeltrelevant.
Zusammenfassung:
Zuweisung vom Land: 735.271,53 €
1) davon für die Praxisintegrierte Ausbildung: bis 300.000,00 €
2) davon für zusätzliche Fachkräfte:bis 208.600,00 €
3) davon für 150 Tagespflegepersonen:bis 150.000,00 €
4) davon für investive Maßnahmen
und Ausstattung für 91 Einrichtungen76.671,53 € (+ Restgelder)
Mit Beschlussfassung dieser 4 Schwerpunkte kann die Kindertagesförderung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in vielfältiger Weise sowohl in Einrichtungen als auch Kindertagespflegestellen qualitativ verbessert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50 – Amt für Jugend, Soziales und Asyl
Produkt: 36101Bezeichnung: Tageseinrichtungen ( §§ 22, 22a, 23 SGB VIII)
Die Mittel für 2019 waren zum Planungszeitpunkt nicht abschätzbar und sind deshalb nicht im Haushaltsplan 2018/2019 enthalten. Laut Zuweisungsvertrag vom 13.03.2019 stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern 2019 für eine Verbesserung der Kindertagesbetreuung 735.271,53 Euro zur Verfügung.
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2019 | 41442010 Zuweisungen vom Land/Betreuungsgeld
| 735.271,53 € |
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2019 | 61442010 Zuweisungen vom Land/Betreuungsgeld
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| 735.271,53 € |
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2019 | 54190007 Zuweisungen und Zuschüsse für laufen-de Zwecke an Sonstige – Betreu-ungsgeld
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| 735.271,53 € |
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2019 | 74190007 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige - Betreuungsgeld |
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| 735.271,53 |