Beschlussvorlage - 2019/BV/4529

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Grundsätze der mitgestaltenden Bürgerbeteiligung („Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ - Anlage 1) und die „Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung für die
Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (Anlage 2).

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Beschlussvorschriften:             

§ 22 Abs. 2 KV M-V, § 22 Abs. 3 Nr. 6 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2016/AN/1692 vom 18.05.2016

Nr. 2017/BV/3099 vom 11.10.2017

 

Sachverhalt:

Im Mai 2016 beschloss die Rostocker Bürgerschaft die Erstellung eines „Leitfadens für Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung“ (2016/AN/1692).

 

Nach verschiedenen Gesprächen (u. a. mit den Fraktionen) im Jahr 2017 und zwei öffentlichkeitswirksamen Bürgerforen wurde im Oktober 2017 die „Aufgabenstellung zur Beauftragung eines externen Sachverstands zur Erstellung eines Leitfadens oder einer Satzung für Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung“ beschlossen (2017/BV/3099). Nach dem Beschluss erfolgte umgehend die Angebotseinholung sowie Bietergespräche mit geeigneten externen Büros.

 

Im Januar 2018 wurde die Zebralog GmbH & Co. KG (Berlin/Bonn) als Hauptauftragnehmer für die Durchführung des Erarbeitungsprozesses beauftragt. Um auch eine kontinuierliche Beteiligung vor Ort während des Prozesses zu gewährleisten, wurde zusätzlich fint - Gemeinsam Wandel gestalten (Rostock) als zweiter Auftragnehmer mitbeauftragt.

 

Die Erarbeitung des Leitfadens erfolgte ab März 2018 maßgeblich durch eine 24-köpfige Arbeitsgruppe aus Politik (die Fraktionen entsendeten 6 Vertreterinnen und Vertreter), Verwaltung (die Verwaltung entsendete 6 Vertreterinnen und Vertreter) und Zivilgesellschaft (die 12 Vertreterinnen und Vertreter wurden nach Bewerbung gelost).

 

Damit waren die Bürgerschaft und Ortsbeiräte, die Verwaltung und die Einwohnerinnen und Einwohner Rostocks angemessen vertreten. Zusätzlich zu der Arbeitsgruppe gab es im vergangenen Jahr zwei öffentliche Bürgerforen sowie einen 3-wöchigen Online-Dialog, in denen alle Rostockerinnen und Rostocker ihre Meinungen und Hinweise in die inhaltliche Erarbeitung des Leitfadenentwurfs einfließen lassen konnten. Daneben wurden außerdem 5 Beteiligungstafeln in verschiedenen Ortsteilen Rostocks aufgestellt sowie auch aufsuchende Beteiligung durchgeführt.

 

Der gesamte Arbeitsprozess und alle Ergebnisse sind unter www.leitfaden-rostock.de einsehbar.

 

Die Bürgerbeteiligung in Rostock ist bereits seit vielen Jahren auf einem guten Weg. Die Ortsbeiräte sind ein wesentliches Element der Demokratie und Teilhabe der Einwohnerinnen und Einwohner. So kann der Ortsbeirat Anträge an die Bürgerschaft stellen bzw. Themen auf die Tagesordnung setzen lassen. Einwohnerinnen und Einwohner können unter bestimmten Voraussetzungen Anträge an den Ortsbeirat stellen.

 

Durch die Verwaltung sind in den letzten Jahren, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren der Beteiligung (formelle Bürgerbeteiligung), verschiedenste Beteiligungen (informelle Beteiligung) durchgeführt worden. Die Bürgerschaft hat diesen Weg der Beteiligung und Teilhabe intensiv begleitet.

 

Über die Art und den Umfang, die Zielstellung und nicht zuletzt die Stufen der Beteiligungs­intensität ist in der Zivilgesellschaft, der Verwaltung und der Politik eine intensive Diskussion entbrannt, die im Ergebnis in der Erarbeitung des Leitfadens mündete.

 

Das Ziel des vorliegenden Leitfadens ist es, die Beteiligungskultur in Rostock weiter zu stärken und zu verbessern. Es werden die Möglichkeiten, Grenzen und Regeln der Beteiligung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgezeigt.

 

Der Leitfaden umfasst im Ergebnis die Grundsätze der Beteiligung (Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Anlage 1) und die Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 2).

 

Die Satzung soll die Verbindlichkeit bei der Umsetzung des Leitfadens gewährleisten. Für die konkrete Umsetzung innerhalb der Verwaltung wird angestrebt, eine Geschäftsanweisung in Kraft zu setzen.

 

In dem umfänglichen Arbeitsprozess zur Erstellung des Leitfadens sind Grundsätze herausgearbeitet und zentrale Arbeitsabläufe für die zukünftige Bürgerbeteiligung vorgezeichnet worden. Als zwei tragende Säulen einer erfolgversprechenden, auf eine breite Resonanz stoßenden Beteiligung sind ein Gremium für Bürgerbeteiligung (Beirat für Bürgerbeteiligung) und eine Koordinierungsstelle (Personalstellen innerhalb der Verwaltung als Organisationseinheit für die Beteiligung) vorgesehen.

 

Die Aufgaben der Koordinierungsstelle (Organisationseinheit der Verwaltung) umfassen die Steuerung und Umsetzung der Beteiligungsprozesse in Abstimmung mit den Fachämtern unter Einbeziehung der Ortsbeiräte, die Erstellung und Pflege der Vorhabenliste, die Geschäftsstelle für das Gremium und weitere Aufgaben im Rahmen von Beteiligung.

 

Das Gremium für Bürgerbeteiligung (Beirat für Bürgerbeteiligung) setzt sich zu 2/3 aus Vertreterinnen und Vertretern der Einwohnerinnen und Einwohner Rostocks (Zivilgesellschaft) und zu 1/3 aus Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerschaft zusammen. Die Aufgaben des Beirates umfassen die Begleitung und Evaluation von Beteiligung und das Formulieren von Empfehlungen zum Grad der Beteiligung. 
Der Beirat kann im Rahmen seiner Entscheidungskompetenz festlegen, ob eine Beteiligung durchgeführt wird.

 

Die Information der Öffentlichkeit über Vorhaben der Verwaltung wird durch eine öffentlich zugängliche Vorhabenliste gewährleistet, die die Projekte und Vorhaben umfasst, die mindestens zwei von mehreren klar definierten Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sind u. a. ein vermutetes hohes Interesse, eine Änderung des Ortsbildes, die Schaffung von Konzepten und Plänen der verschiedensten Themenfelder einschließlich Leitlinien, etc.

 

Ideen oder Vorschläge, die durch die Einwohnerinnen und Einwohner vorgebracht werden, sind nicht Bestandteil der Vorhabenliste. Der öffentliche Diskurs über Ideen oder Vorschläge ist durch andere geeignete Verfahren zu gestalten, dessen Ergebnis auch der Eingang der Idee als ein Vorhaben auf die Vorhabenliste sein kann.

 

Ziel ist es, eine Kultur der Beteiligung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock weiter zu entwickeln und zu verstärken. Die Erfahrungen anderer Städte in Deutschland, die in die Erarbeitung des Leitfadens aktiv eingeflossen sind, haben gezeigt, dass der nun vorliegende Leitfaden für Beteiligung ein guter Weg zur Organisation von Beteiligung ist und die Einbindung in die Arbeitsprozesse von Verwaltung und Politik umsetzbar sind.

 

Wesentlich ist es, den vorliegenden Leitfaden als Beginn eines gemeinsamen Prozesses zu begreifen, der nach dem Beschluss weiter fortschreiten muss. Die geplante Evaluation zwei Jahre nach Einrichtung der Koordinierungsstelle wird zeigen, wie dieser Arbeitsprozess und damit der Leitfaden umgesetzt werden und an welchen Stellen eine Nachjustierung notwendig ist.

 

Zur Umsetzung des Leitfadens sind die Einrichtung einer Koordinierungsstelle mit entsprechendem Personal und Budgetierung notwendig. Dies soll mit dem Haushalt 2020/ 2021 umgesetzt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: -

 

Produkt:              -                                                                      Bezeichnung: -

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: -                                          Bezeichnung: -

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2020 ff

Neu einzurichten bei der Koordinierungsstelle

 

 

50.000 €

 

50.000 €

2020 ff

Personalkosten,

2,5 Stellen

(je nach Eingruppierung)

 

 

150.000 € -175.000 €

 

150.000 € -175.000 €

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.10.2019 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - abgelehnt

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01.10.2019 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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08.10.2019 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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08.10.2019 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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08.10.2019 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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08.10.2019 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - abgelehnt

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08.10.2019 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - geändert beschlossen

Beschluss des OBR mit zwei Änderungsanträgen

Die Bürgerschaft beschließt die Grundsätze der mitgestaltenden Bürgerbeteiligung („Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock" - Anlage 1) und die „Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung für die

Hanse- und Universitätsstadt Rostock" (Anlage 2).

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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09.10.2019 - Ortsbeirat Biestow (13)

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10.10.2019 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - abgelehnt

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10.10.2019 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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10.10.2019 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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15.10.2019 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - abgelehnt

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15.10.2019 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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16.10.2019 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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16.10.2019 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - geändert beschlossen

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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17.10.2019 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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22.10.2019 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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23.10.2019 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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24.10.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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29.10.2019 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

 

 

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29.10.2019 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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30.10.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

 

Abstimmungsergebnis in Verbindung mit den Änderungsanträgen 2019/BV/4529-01, 02, 04, 05 (ÄA):

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

5

 

Abgelehnt

 

 

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06.11.2019 - Bürgerschaft - vertagt

 

- in den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung überwiesen,
damit sich die Mitglieder der Bürgerschaft mit den kurzfristig eingereichten Änderungsanträgen noch befassen können
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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14.11.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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19.11.2019 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - geändert beschlossen

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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04.12.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Grundsätze der mitgestaltenden Bürgerbeteiligung („Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock" - Anlage 1) und die „Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock" (Anlage 2).

 

Anlagen:
1. Grundsätze: Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeiteiligung …,
2. Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung …
(werden nach Fertigstellung beigefügt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt